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Detlev Ackermann

 
   
 
   
 
 

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Zentraler Versicherungsschutz für Nichtmitglieder - aktueller Sachstand
 
 
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05.02.2018  

 
 

 
Anfang des Jahres hatte der Deutsche Leichtathletikverband (DLV) eine Lösungsmöglichkeit in Bezug auf einen greifenden Versicherungsschutz für Nichtmitglieder bei kommerziellen Laufveranstaltungen gesucht
 
Bisher gestaltete sich das Greifen für den seit 01.01.2016 bestehenden zentralen DLV-Versicherungsschutz über die ARAG für Nichtmitglieder bei angemeldeten kommerziellen Laufserien wie KKH, Deutsche Post Ladies Run und SportScheck etwas diffizil, da nicht jeder dieser Laufveranstalter mit einem Leichtathletikverein bei diversen Stadtläufen zusammenarbeitete. Der zentrale Versicherungsschutz für Nichtmitglieder im Falle eines Unfalls setzt eine zumindest ideelle Mitveranstaltungstätigkeit einer Mitgliedsorganisation des DLV (z.B. eines örtlichen Leichtathletikvereins) voraus.
 
Laut ARAG kann der Versicherungsschutz für Nichtmitglieder bei aktiver Teilnahme an stadionfernen, verbandgenehmigten Laufveranstaltungen auch dann greifen, wenn der zuständige, genehmigende LV als ideeller Mitveranstalter auftritt. Das Risiko liegt hierbei nicht bei dem LV. Im Falle eines eingetretenen Schadenfalles wird sich die ARAG zur Prüfung des Versicherungsschutzes mit Veranstalter und LV in Verbindung setzen und den Schadensfall individuell klären. Die Empfehlung der Kontaktaufnahme zu den örtlichen Leichtathletikvereinen, für die anstehende kommerzielle Laufveranstaltung/Laufserie zumindest als Mitveranstalter aufzutreten, können Sie weiterhin bitte selbst tätigen. So können die Vereine von Ihrem LV im Vorfeld des Laufes gezielt beworben und den Veranstaltern bei der Organisation geholfen werden. In einem möglichen Schadensfall sind ARAG der Genehmigungsbescheid der Laufveranstaltung und die Nennung des vor Ort tatsächlich eingesetzten Mitveranstalters vorzulegen.
 
In einem Schadensfall eines Vereinsmitgliedes greift der jeweilige Versicherungsschutz Ihres abgeschlossenen Versicherungsvertrages über den zugehörigen LSB. So sind Vereinsmitglieder über die Versicherung der LSB, Nichtmitglieder zentral über den abgeschlossenen DLV-Versicherungsschutz der ARAG versichert.
 
 

Die ARAG Sportversicherung informiert
 
Deutscher Leichtathletik-Verband e.V.
Versicherungsschutz für teilnehmende Nichtmitglieder an stadionfernen, verbandsgenehmigten Laufveranstaltungen
 
Zur Absicherung von Nichtmitgliedern, die aktiv an stadionfernen, verbandsgenehmigten Laufveranstaltungen (ehern. "Volksläufe") teilnehmen, hat der DLV e.V. einen bundeseinheitlichen Versicherungsschutz bei der ARAG Sportversicherung abgeschlossen.

Zur Gewährung des Nichtmitglieder-Versicherungsschutzes müssen im Rahmen dieses Vertrages (SPV 1009407) folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
 
a) Die Laufveranstaltung ist beim DLV oder bei einem der 20 regionalen DLV- Landesverbände schriftlich angemeldet und von diesem genehmigt worden,
 
b) Der jeweils regionale DLV-Landesverband, eine ihm untergliederte Leichtathletikorganisation oder ein im regionalen Landessportbund/-verband (LSB/LSV) versicherter Sportverein muß nachweislich als Veranstalter oder zumindest als Mitveranstalter der stadionfernen Laufveranstaltung auftreten.
 
Sind diese Bedingungen erfüllt, beginnt der Versicherungsschutz für die versicherten Nichtmitglieder ab dem Eintreffen auf dem für die Laufveranstaltung vorgesehenen Startplatz zum Zwecke der aktiven Teilnahme und endet mit dem Verlassen der Laufstrecke, spätestens mit Beendigung der Veranstaltung. Mitversichert ist der direkte Weg von der Veranstaltung nach Hause (Rückweg).
 
Grundlage des Versicherungsschutzes sind die Leistungen der Unfall-, Kranken-, Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung des Sportversicherungsvertrages der ARAG mit dem Württembergischen Landessportbund e.V. (WLSB) - Stand: 01.01.2017.
 
Leistungen aus dem DLV-Vertrag SpV 1009407 werden zugunsten der Nichtmitglieder durch ARAG subsidiär, d.h. nachrangig, nur dann erbracht, wenn für die Nichtmitglieder nicht bereits anderweitig Versicherungsschutz über die Mitgliedsorganisationen der jeweiligen Landesverbände besteht (z.B. Nichtmitgliederversicherungen).
 
 
    www.arag-sport.de




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Autor und Copyright: Detlev Ackermann, Laufen-in-Koeln


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