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Zentraler Versicherungsschutz für Nichtmitglieder - aktueller Sachstand |
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Anfang des Jahres
hatte der Deutsche Leichtathletikverband (DLV) eine Lösungsmöglichkeit in Bezug
auf einen greifenden Versicherungsschutz für Nichtmitglieder bei kommerziellen
Laufveranstaltungen gesucht
Bisher gestaltete sich das
Greifen für den seit 01.01.2016 bestehenden zentralen DLV-Versicherungsschutz
über die ARAG für Nichtmitglieder bei angemeldeten kommerziellen Laufserien wie
KKH, Deutsche Post Ladies Run und SportScheck etwas diffizil, da nicht jeder
dieser Laufveranstalter mit einem Leichtathletikverein bei diversen Stadtläufen
zusammenarbeitete. Der zentrale Versicherungsschutz für Nichtmitglieder im Falle
eines Unfalls setzt eine zumindest ideelle Mitveranstaltungstätigkeit einer
Mitgliedsorganisation des DLV (z.B. eines örtlichen Leichtathletikvereins)
voraus.
Laut ARAG kann der
Versicherungsschutz für Nichtmitglieder bei aktiver Teilnahme an stadionfernen,
verbandgenehmigten Laufveranstaltungen auch dann greifen, wenn der zuständige,
genehmigende LV als ideeller Mitveranstalter auftritt. Das Risiko liegt hierbei
nicht bei dem LV. Im Falle eines eingetretenen Schadenfalles wird sich die ARAG
zur Prüfung des Versicherungsschutzes mit Veranstalter und LV in Verbindung
setzen und den Schadensfall individuell klären. Die Empfehlung der
Kontaktaufnahme zu den örtlichen Leichtathletikvereinen, für die anstehende
kommerzielle Laufveranstaltung/Laufserie zumindest als Mitveranstalter
aufzutreten, können Sie weiterhin bitte selbst tätigen. So können die Vereine
von Ihrem LV im Vorfeld des Laufes gezielt beworben und den Veranstaltern bei
der Organisation geholfen werden. In einem möglichen Schadensfall sind ARAG der
Genehmigungsbescheid der Laufveranstaltung und die Nennung des vor Ort
tatsächlich eingesetzten Mitveranstalters vorzulegen.
In einem Schadensfall eines
Vereinsmitgliedes greift der jeweilige Versicherungsschutz Ihres abgeschlossenen
Versicherungsvertrages über den zugehörigen LSB. So sind Vereinsmitglieder über
die Versicherung der LSB, Nichtmitglieder zentral über den abgeschlossenen
DLV-Versicherungsschutz der ARAG versichert.
Die ARAG
Sportversicherung informiert
Deutscher
Leichtathletik-Verband e.V.
Versicherungsschutz für teilnehmende Nichtmitglieder an stadionfernen,
verbandsgenehmigten Laufveranstaltungen
Zur Absicherung von
Nichtmitgliedern, die aktiv an stadionfernen, verbandsgenehmigten
Laufveranstaltungen (ehern. "Volksläufe") teilnehmen, hat der DLV e.V.
einen bundeseinheitlichen Versicherungsschutz bei der ARAG
Sportversicherung abgeschlossen.
Zur Gewährung des Nichtmitglieder-Versicherungsschutzes müssen im Rahmen
dieses Vertrages (SPV 1009407) folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
a) Die Laufveranstaltung ist beim DLV oder bei einem der 20 regionalen
DLV- Landesverbände schriftlich angemeldet und von diesem genehmigt
worden,
b) Der jeweils
regionale DLV-Landesverband, eine ihm untergliederte
Leichtathletikorganisation oder ein im regionalen
Landessportbund/-verband (LSB/LSV) versicherter Sportverein muß
nachweislich als Veranstalter oder zumindest als Mitveranstalter der stadionfernen Laufveranstaltung auftreten.
Sind diese Bedingungen erfüllt, beginnt der Versicherungsschutz für die
versicherten Nichtmitglieder ab dem Eintreffen auf dem für die
Laufveranstaltung vorgesehenen Startplatz zum Zwecke der aktiven
Teilnahme und endet mit dem Verlassen der Laufstrecke, spätestens mit
Beendigung der Veranstaltung. Mitversichert ist der direkte Weg von der
Veranstaltung nach Hause (Rückweg).
Grundlage des
Versicherungsschutzes sind die Leistungen der Unfall-, Kranken-,
Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung des
Sportversicherungsvertrages der ARAG mit dem Württembergischen
Landessportbund e.V. (WLSB) - Stand: 01.01.2017.
Leistungen aus dem
DLV-Vertrag SpV 1009407 werden zugunsten der Nichtmitglieder durch ARAG
subsidiär, d.h. nachrangig, nur dann erbracht, wenn für die
Nichtmitglieder nicht bereits anderweitig Versicherungsschutz über die
Mitgliedsorganisationen der jeweiligen Landesverbände besteht (z.B.
Nichtmitgliederversicherungen). |
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Autor und Copyright: Detlev Ackermann, Laufen-in-Koeln
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