|
|
|
|
|
Viele Läufe müssten wegen Fehlstart eigentlich annulliert werden |
|
|
Beim Lauf "Rund um das
Bayer-Kreuz" hat der Starter noch das Sagen und der Moderator wird zum
schmückenden Beiwerk. Klare Ansage von LVN Starterobmann Marc Klages:
"Auf die Plätze, ... Los". |
Das Sagen beim Start hat ganz allein der - ausgebildete - Starter
Bei vielen Läufen herrscht Regelunsicherheit. Streng genommen müssten sie wegen
Fehlstart eigentlich annulliert werden.
Die meisten Laufveranstaltungen
sind als Wettkampf ausgelegt und damit es hier einheitlich und gerecht zugeht,
sind die Abläufe und Bestimmungen mit einem Regelwerk versehen. Im organisierten
Sport in Deutschland sind es die Deutsche Leichtathletikordnung (DLO), bzw. die
internationalen Wettkampfregeln (IWR).
Im Regelwerk ist auch die
Startprozedur festgelegt. Demnach ist hierfür ein ausgebildeter "Starter"
verantwortlich. Das Startkommando heißt "Auf die Plätze, ... Los", wobei
mit "Los" der Startschuss gemeint ist.
Im laufe der Zeit hat sich der
Start vielerorts verselbständigt. Bei vielen Läufen hat der Moderator die
Prozedur übernommen und es wird heruntergezählt. Die Teilnehmer laufen los,
sobald man bei Null angelangt ist. Es gibt aber auch das Schauspiel bei einigen
Läufen, wonach der Moderator das Startkommando "Auf die Plätze, fertig, los"
verwendet. Ein Startkommando vom Bahnlauf aus der Hocke, das mit einem Start aus
dem Stand nichts zu tun hat. Professionell ist das auf jeden Fall nicht. Der
Kampfrichter, in seiner Funktion als Starter kann seine Aufgabe nicht richtig
ausführen und wird somit zum schmückenden Beiwerk.
"Das sind alles Fehlstarts",
bestätigte bereits vor Jahren schon der deutsche Leichtathletikverband (DLV) auf
Anfrage. Und eigentlich müsste man die Läufe alle für ungültig erklären. Die
Starts sind regelwidrig und werden von Leuten durchgeführt, die hierfür nicht
ausgebildet wurden.
Von den moderierenden "Herunterzählern"
ist es sicherlich gut gemeint. Der Start wird damit spannender, die
Spannungskurve steigt und bei Null wird wie bei einer Rakete Gas gegeben. Doch
diese Prozedur birgt Probleme und Fehlerquellen.
Das Problem: Als Startkommando
und damit auch für die Zeitnahme gilt ganz allein der Startschuss. Es kommt jedoch nicht selten vor, dass ein nicht
hierfür ausgebildeter Moderator die Prozedur an sich reißt und herunterzählt.
Was ist, wenn dann bei "Null" kein Startschuss fällt, weil der Startrevolver
oder die Patrone klemmt? Die Teilnehmer laufen dann trotzdem los. Und die
Zeitnahme?
Auch kam es schon vor, dass der
Moderator die Teilnehmer auf die Strecke schickte, obwohl der hierfür
ausgebildete "Starter" seinen Revolver noch gar nicht ausgepackt hatte. Und die
Zeitnahme?
Nun, bei solchen "Fehlstarts" kann man
die Teilnehmer kaum, bis gar nicht wieder zurückholen und der Zeitnehmer hat die Zeit nach
persönlichem, eigenem Ermessen gestartet.
Bei Bahnläufen ist die Sache
eindeutig, da sind Startrevolver und Zeitnahme miteinander gekoppelt. Davon
abgesehen, dass hier der Moderator auch nicht auf die Idee käme
herunterzuzählen.
Das automatisierte
Herunterzählen, z.B. vom Band hat aber auch einen weiteren Nachteil. Ist die
mehrere sekundenlange Prozedur von 10 bis 0 erstmal gestartet, lässt sie sich im
Notfall nur schwer bis gar nicht abbrechen, wogegen bei einem "korrekt"
durchgeführten Start, der "Knall" nach einem "Auf die Plätze, ..." erst dann
erfolgt, wenn der Starter, sprich der Kampfrichter es für richtig empfindet.
|
Das kann passieren, wenn
der Start durch nicht ausgebildete Akteure erfolgt. Ein Helfer befindet
sich noch im Startkanal, blockiert die Läufer, die um ihn herumlaufen
müssen. Dennoch erfolgt ein Startschuss, durch den Sponsor. |
Bei vielen Läufen hat es sich
auch "manifestiert", dass der Bürgermeister oder der Sponsor den Startschuss
zum Lauf abgibt. Da bekommen unter umständen Personen das erste Mal in ihrem
Leben eine Waffe in die Hand gedrückt und sollen ohne jegliche Vorbildung eine
Kampfrichtertätigkeit ausführen.
Der für den
Leichtathletikverband Nordrein (LVN) zuständige Starterobmann Marc Klages hat zu
dem Thema eine klare Aussage: "Starts sind ausschließlich nur von ausgebildeten
Startern auszuführen. Sollte der Start von einem Bürgermeister oder Sponsor
durchgeführt werden, dann ist das eine Ausnahme und sollte nur in Anwesenheit
und direkter Anleitung eines hierfür ausgebildeten Starters erfolgen".
Ausgebildete Starter haben vom
Leichtathletikverband eine Starterlizenz und sind auch im Besitz eines kleinen
Waffenscheins.
Das Ganze hat schon was von
"Keiner weiß Bescheid und alle machen mit". Um den Veranstaltern mehr Sicherheit
zu geben, führten die Leichtathletikverbände LVN und FLVW letztes Jahr unter dem
Dach der NRW-Laufakademie Schulungen für Verbandsaufsichten durch. Auf Wunsch
vieler Laufveranstalter erfolgen in diesem Jahr auch für sie Lehrgänge.
Auszug aus der IWR:
Regel 240.6:
Straßenläufe müssen mit einem Schuss aus dem Startrevolver, einer
Kanone, einem Signalhorn oder ähnlichem gestartet werden, dabei
entspricht das Kommando dem für Läufe länger als 400m (Regel 162.2b: In
Läufen länger als 400m ... lautet das Kommando "Auf die Plätze". Alle
Läufe sind vom Starter üblicherweise mit einem Schuss aus einem nach
oben gerichteten Revolver zu starten). Bei Straßenläufen mit einer
großen Zahl an Läufern soll fünf Minuten, drei Minuten und eine Minute
vor dem Start eine Vorankündigung gegeben werden. Beim Kommando "Auf die
Plätze" haben sich die Läufer an der Startlinie in der vom Veranstalter
festgelegten Weise aufzustellen. Der Starter hat sicherzustellen, dass
kein Wettkämpfer mit dem Fuß (oder irgendeinem teil des Körpers) die
Startlinie oder den Boden davor berührt und hat dann den Wettbewerb zu
starten. |
__________________________________
Autor und Copyright: Detlev Ackermann, Laufen-in-Koeln
|
|
|
|
|
|