|
|
|
|
|
Corona-Virus: Weitere Maßnahmen zum 15. März 2020 (Sport und Freizeit) |
|
Landesregierung NRW beschließt
zum 15. März 2020 weitere Maßnahmen
Laschet: So sehr die Einschränkungen
Opfer bedeuten, so wichtig ist es jetzt, besonnen und entschlossen unser Leben
zu entschleunigen
Die Landesregierung teilt mit:
In einer Kabinettsitzung hat
die Landesregierung Nordrhein-Westfalen am Sonntag, 15. März 2020,
weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Virus-Pandemie beschlossen.
Noch am Sonntag sollen durch Erlass des Ministeriums für Arbeit,
Gesundheit und Soziales nahezu alle Freizeit-, Sport-, Unterhaltungs-
und Bildungsangebote im Land eingestellt werden. So müssen bereits ab
Montag alle so genannten "Amüsierbetriebe" wie zum Beispiel Bars, Clubs,
Diskotheken, Spielhallen, Theater, Kinos, Museen schließen. Eine gleiche
Regelung ergeht für Prostitutionsbetriebe.
Ab Dienstag ist
dann auch der Betrieb von Fitness-Studios, Schwimm- und
Spaßbädern sowie Saunen untersagt. Ebenso ab Dienstag sind
Zusammenkünfte in Sportvereinen und sonstigen Sport- und
Freizeiteinrichtungen sowie die Wahrnehmung von Angeboten in
Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen öffentlichen und
privaten Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich nicht
mehr gestattet. |
Der Zutritt zu Einrichtungshäusern und Einkaufszentren, "Shopping-malls"
oder "factory-out-lets" soll nur zur Deckung des dringenden Bedarfs
unter strengen Auflagen erlaubt sein " nicht zuletzt auch um zu
vermeiden, dass sich Schülerinnen und Schüler nach den Schulschließungen
ab Montag hier in größeren Gruppen versammeln.
Die Schließungen und Auflagen sollen unabhängig von der jeweiligen
Trägerschaft oder von den Eigentumsverhältnissen gelten.
Damit die Versorgung mit Lebensmitteln, Bargeld, Bekleidung,
Medikamenten und Dingen des täglichen Bedarfs sichergestellt ist,
bleiben, Banken, Einzelhandelsbetriebe, insbesondere für Lebens- und
Futtermittel, Apotheken und Drogerien geöffnet. Bibliotheken,
Restaurants, Gaststätten und Hotels sollen in ihrem Betrieb an strenge
Auflagen gebunden werden, die eine Verbreitung des Corona-Virus
verhindern.
Ministerpräsident Armin Laschet erklärt dazu:
"Wir müssen in dieser
ernsten Lage die notwendige Versorgung in vollem Umfang sicherstellen.
Aber alle Freizeitaktivitäten und nicht unbedingt notwendige soziale
Kontakte müssen unverzüglich vermieden werden. So sehr das für viele
Menschen ein Opfer und eine Einschränkung bedeutet, so wichtig ist es
jetzt, besonnen, aber auch entschlossen unser Leben zu entschleunigen."
Die Regelungen sollen zunächst bis zum 19. April 2020 gelten, analog zu
den bereits am Freitag verfügten Schließungen von Schulen und
Kindertageseinrichtungen. Danach soll auf der Grundlage einer aktuellen
Lage-Einschätzung des Robert-Koch-Instituts über das weitere Vorgehen
entschieden werden. |
__________________________________
Autor und Copyright: Detlev Ackermann, Laufen-in-Koeln Foto: NRW
|
|
|
|
|
|