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Beschluss der Regierung vom 15.04.2020 - Laufen unter Auflagen - Keine Laufveranstaltungen
 
 
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16.04.2020  

 
 

 
Beschluss der Regierung vom 15.04.2020 - Laufen unter Auflagen - Keine Laufveranstaltungen

 
Nach der Telefonkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 15. April 2020 ergeben sich zur Beschränkung des öffentlichen Lebens zur Eindämmung der COVID19-Epedemie Beschlüsse, die auch den Laufbereich betreffen:
 
Top 2:
 
Punkt 1: DiegemeinsamenBeschlüssevom12.,16.und22.März2020sowiedie begleitenden ChefBK/CdS-Beschlüsse sowie die Entscheidungen des Corona- Kabinetts bleiben gültig. Die daraufhin getroffenen Verfügungen werden bis zum 3. Mai verlängert, soweit im Folgenden nicht abweichende Festlegungen getroffen werden.
   
Punkt 2: Die wichtigste Maßnahme auch in der kommenden Zeit bleibt es, Abstand zu halten. Deshalb bleibt es weiter entscheidend, dass Bürgerinnen und Bürger in der Öffentlichkeit einen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten und sich dort nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes aufhalten. Dies gilt weiterhin verbindlich und Verstöße gegen diese Kontaktbeschränkungen werden entsprechend von den Ordnungsbehörden sanktioniert.
 
Daraus folgt für Läuferinnen und Läufer: Die bisherige Kontaktsperre ist bis zum 3. Mai 2020 verlängert worden. Läuferinnen und Läufern dürfen im öffentlichen Raum allein, mit (max.) einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person (mit Abstand von mindestens 1,5 m) oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands joggen und laufen zu gehen. Das gilt auch für andere sportliche Aktivitäten wie Walking oder Spazieren gehen. Diese Regel gilt bis mindestens
   
Punkt 9: Großveranstaltungen spielen in der Infektionsdynamik eine große Rolle, deshalb bleiben diese mindestens bis zum 31. August 2020 untersagt.
 
Daraus folgt für Läuferinnen und Läufer: Laufveranstaltungen werden auch weiterhin erstmal nicht stattfinden. Begleitend zum Beschluss heißt es aber auch, dass "Über kleinere Events" soll zu einem späteren Zeitpunkt entschieden werden. Wie sich "Klein" und "Groß" definiert, darüber gibt es bisher keine Auskunft. Hinter den Kulissen kursiert die Zahl "5000". Unabhängig davon hat aber bereits z.B. der Leverkusener Halbmarathon für den 21. Juni 2020 seinen Lauf abgesagt.
 
 
    In 14 Tagen soll die Lage neu bewertet und aktualisiert werden




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Autor und Copyright: Detlev Ackermann, Laufen-in-Koeln
Foto: Mabel Amber

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