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Beschluss der Regierung vom 15.04.2020 - Laufen unter Auflagen - Keine Laufveranstaltungen |
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Beschluss der Regierung vom 15.04.2020 - Laufen unter Auflagen - Keine
Laufveranstaltungen
Nach der Telefonkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und
Regierungschefs der Länder am 15. April 2020 ergeben sich zur Beschränkung des
öffentlichen Lebens zur Eindämmung der COVID19-Epedemie Beschlüsse, die auch den
Laufbereich betreffen:
Top 2:
Punkt 1: |
DiegemeinsamenBeschlüssevom12.,16.und22.März2020sowiedie begleitenden
ChefBK/CdS-Beschlüsse sowie die Entscheidungen des Corona- Kabinetts
bleiben gültig. Die daraufhin getroffenen Verfügungen werden bis zum 3.
Mai verlängert, soweit im Folgenden nicht abweichende Festlegungen
getroffen werden. |
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Punkt 2: |
Die wichtigste Maßnahme
auch in der kommenden Zeit bleibt es, Abstand zu halten. Deshalb bleibt
es weiter entscheidend, dass Bürgerinnen und Bürger in der
Öffentlichkeit einen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten und sich
dort nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person
oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes aufhalten. Dies
gilt weiterhin verbindlich und Verstöße gegen diese
Kontaktbeschränkungen werden entsprechend von den Ordnungsbehörden
sanktioniert.
Daraus folgt für
Läuferinnen und Läufer: Die bisherige Kontaktsperre ist bis zum 3.
Mai 2020 verlängert worden. Läuferinnen und Läufern dürfen im
öffentlichen Raum allein, mit (max.) einer weiteren nicht im Haushalt
lebenden Person (mit Abstand von mindestens 1,5 m) oder im Kreis der
Angehörigen des eigenen Hausstands joggen und laufen zu gehen. Das gilt
auch für andere sportliche Aktivitäten wie Walking oder Spazieren gehen.
Diese Regel gilt bis mindestens |
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Punkt 9: |
Großveranstaltungen
spielen in der Infektionsdynamik eine große Rolle, deshalb bleiben diese
mindestens bis zum 31. August 2020 untersagt.
Daraus folgt für Läuferinnen und Läufer: Laufveranstaltungen
werden auch weiterhin erstmal nicht stattfinden. Begleitend zum
Beschluss heißt es aber auch, dass "Über kleinere Events" soll zu einem
späteren Zeitpunkt entschieden werden. Wie sich "Klein" und "Groß"
definiert, darüber gibt es bisher keine Auskunft. Hinter den Kulissen
kursiert die Zahl "5000". Unabhängig davon hat aber bereits
z.B. der Leverkusener Halbmarathon
für den 21. Juni 2020 seinen Lauf abgesagt. |
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In 14 Tagen soll die Lage neu bewertet und aktualisiert werden |
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Autor und Copyright: Detlev Ackermann, Laufen-in-Koeln Foto:
Mabel Amber
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