|
|
|
|
|
Umlaufbeschluss des SMK zur Wiederaufnahme von Sport |
|
Am 28. April wurde durch die Sport Minister Konferenz der Sportministerinnen und
Sportminister der Länder folgender Umlaufbeschluss zur Wiederaufnahme von Sport
- Stufenweiser Wiedereinstieg in den Trainings- und Wettkampfbetrieb gefasst:
44. Konferenz der
Sportministerinnen und Sportminister der Länder
(Umlaufbeschluss 3/2020 vom 28. April 2020)
Thema:
Wiederaufnahme von Sport ? Stufenweiser Wiedereinstieg in den Trainings- und
Wettkampfbetrieb
Präambel
Die Verbreitung des
Corona-Virus in Deutschland hat seit Mitte März dazu geführt, dass Bund und
Länder einschneidende Beschränkungen im Alltagsleben der Bürgerinnen und Bürger
verfügen und durchsetzen mussten. Ziele sind dabei, Menschen vor einer Infektion
mit dem Corona-Virus zu schützen und gleichzeitig Sorge dafür zu tragen, dass
das Gesundheitssystem in Folge einer sprunghaften Ausweitung der Infektionen
nicht über- lastet wird.
Diesen Zielen bleibt die
Sportministerkonferenz (SMK) bei ihren Vorschlägen weiterhin verpflichtet.
In den meisten Ländern ist
gemäß den gültigen Verordnungen zur Bekämpfung des Corona Virus der Sportbetrieb
nahezu vollständig untersagt. Die Bevölkerung insgesamt, aber auch die
Sportverbände, Sportvereine und Sporttreibenden haben dies bislang in großer
Solidarität mitgetragen.
Bereits jetzt unterstützen Bund, Länder und Kommunen den Sport und die Vereine
mit unterschiedlichsten Maßnahmen, damit auch sie die wirtschaftlichen Folgen
bewältigen können.
Der Sport leistet auch und
gerade in angespannten Zeiten seinen Beitrag zum gesellschaftlichen
Zusammenhalt, zur Erhaltung von Gesundheit und Mobilität und damit zur
Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger. Er muss daher in für die
Gesamtsituation verantwortlicher Form schrittweise wieder ermöglicht werden.
Neben Bund, Ländern und
Kommunen sind vor allem auch der DOSB und seine Mitglied-
sorganisationen aufgefordert, ihre Beiträge zu einer verantwortlichen
Wiederaufnahme 1
des Trainings- und Wettkampbetriebes zu leisten. Im Rahmen der schrittweisen
Wiederaufnahme des Sportbetriebs ist es Aufgabe des organisierten Sports,
insbesondere des DOSBs, seiner Spitzenfachverbände und der Landessportbünde, mit
sportartenbezogenen Konzepten einen verantwortungsvollen Umgang für den
Sportbetrieb zu ermöglichen und die Ausübung des Sports im Rahmen der gesetzten
Vorgaben sicherzustellen.
Unter der Voraussetzung der
weiteren positiven Entwicklungen zur Eindämmung der In- fektion empfiehlt die
SMK die folgenden Maßnahmen zur Umsetzung frühestens ab dem 04. Mai 2020.
Beschluss
Die SMK dankt den
Sportorganisationen in Bund und Ländern, den Verantwortlichen in Vereinen und
Verbänden, den vielen Ehrenamtlichen und den Sportlerinnen und Sport- lern für
ihren verantwortungsvollen Umgang mit den Auswirkungen des Corona-Virus und die
große Geduld für die damit verbundenen Belastungen.
Die SMK hält eine schrittweise
Wiederaufnahme des Sportbetriebs, insbesondere von Sportvereinen, im Rahmen der
schrittweisen Rücknahme der Einschränkungen des öffentlichen und
gesellschaftlichen Lebens für dringend erforderlich. Die SMK betont,
dass sie mit diesem Papier einen Rahmen aufzeigt, innerhalb dessen die
Länder nach Maßgabe der jeweiligen Erkenntnisse der 1. Lockerungsstufe konkrete Schritte
beschließen können. Dabei müssen die Ziele des Gesundheitsschutzes der
Bevölkerung unverändert im Mittelpunkt stehen.
1. |
Sport-
und Trainingsbetrieb im Breiten- und Freizeitsport
a. |
Der Sport- und
Trainingsbetrieb kann nach Maßgabe der folgenden Regeln im
Breiten- und Freizeitsport in einem ersten Schritt wieder
erlaubt werden, wenn die Sportangebote
- |
an der
?frischen Luft" im öffentlichen Raum oder auf
öffentlichen oder privaten Freiluftsportanlagen
stattfinden, |
- |
sie einen
ausreichend großen Personenabstand gewährleisten (1,5-2
Meter), |
- |
kontaktfrei durchgeführt werden, insbesondere bei
Kontakt- und Mannschaftssportarten ohne
Wettkampfsimulationen und -spiele, |
- |
die
Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere bei
der gemeinsamen Nutzung von Sportgeräten, konsequent
eingehalten werden, |
- |
die
Umkleidekabinen ebenso wie Gastronomiebereiche
geschlossen bleiben, |
- |
Bekleidungswechsel, Körperpflege und die Nutzung der
Nassbereiche durch die Sporttreibenden nicht in der
Sportstätte stattfinden, |
- |
eine
Steuerung des Zutritts zu den Sportanlagen unter
Vermeidung von Warteschlangen erfolgt, |
- |
die
Nutzung von Gesellschafts- und sonstigen
Gemeinschaftsräumen untersagt wird, |
- |
Risikogruppen keiner besonderen Gefährdung ausgesetzt
werden, |
- |
keine
Zuschauer zugelassen werden. |
|
|
|
b. |
Vor dem
Hintergrund der unter 1a. genannten Regeln wird eine
Differenzie- rung nach bestimmten Sportarten oder Altersgruppen
von der SMK sport- fachlich nicht für sinnvoll erachtet. |
|
|
c. |
Der DOSB setzt mit
den von ihm weiter zu entwickelnden 10 Leitplanken ei- nen
sportfachlichen Rahmen zur Umsetzung des SMK Beschlusses und die
Grundlage für die von den Fachverbänden zu erarbeitenden
sportartspezifischen Empfehlungen. Die Landessportbünde und
Landesfachverbände sollen die Sportvereine auf dieser
Grundlage dahingehend unterstützen, wie ein sportartspezifisches
Training unter strenger Einhaltung des hier vorgegebenen
Rahmens umgesetzt werden kann. |
|
|
|
2. |
Trainingsbetrieb im
Leistungssport
Ausnahmeregelungen für
das Training der Berufssportlerinnen und -sportler und der
Kaderathletinnen und -athleten der olympischen und paralympischen Sport-
arten unter Einhaltung der hygienischen und medizinischen Vorgaben an
Bundes-, Landesstützpunkten oder den Olympiastützpunkten bestehen
weitgehend schon jetzt in den meisten Ländern und sollten ansonsten
ermöglicht werden. Hierbei bietet die "Prozessbeschreibung zur
schrittweisen Aufnahme des Trainingsbetriebes an potenziellen
Trainingsstätten für Bundeskader" des DOSB vom 07. April eine geeignete
Grundlage zur konkreten Umsetzung. |
Die SMK spricht sich dafür aus, in einem weiteren Schritt weitere Lockerungen im
Sport durchzuführen:
3. |
Wettkampfbetrieb
Zu einem späteren
Zeitpunkt kann sukzessive ein Wettkampfbetrieb, der die o.g.
Rahmenbedingungen einhalten kann, ggf. ohne Zuschauerinnen und
Zuschauer, wiederaufgenommen werden.
Die Wiederaufnahme des
Wettkampfbetriebs ist daher grundsätzlich in den Sportarten zuerst
denkbar, bei denen die Einhaltung coronabedingt erlassener Hygiene- und
Abstandsregeln gesichert erfolgen kann. Das bedeutet, dass ein
Wettkampfbetrieb in Kontakt- und Mannschaftssportarten erst als letzter
Schritt wieder zulässig sein wird, da hier der o. g. Rahmen nicht
eingehalten werden kann. |
4. |
Sonderfall "Berufssport" und sog. Geisterspiele
a. |
Die Sonderstellung
von Berufssportlerinnen und Berufssportlern erfordert - auch
rechtlich - eine gesonderte Beurteilung. Hier hält die SMK
Sonderregelungen für vertretbar, solange der Spiel- und
Wettkampfbetrieb unter Ausschluss von anwesenden Zuschauerinnen
und Zuschauern vertretbar durch- geführt werden kann. |
b. |
Die SMK dankt der
Deutschen Fußball Liga (DFL) und dem Deutschen Fußball-Bund
(DFB) für das von der Task Force ?Sportmedizin/ Sonderspielbe-
trieb im Profifußball" vorgelegte Konzept zur Durchführung von
sog. "Geisterspielen". |
c. |
Die
Fußball-Bundesliga hat ein erkennbares Interesse an der
Fortsetzung ih- res Spielbetriebes auch unter Ausschluss
anwesender Zuschauerinnen und Zuschauer im Stadion (sog.
"Geisterspiele"). Die SMK hält die Fortsetzung des
Spielbetriebes und mithin die Begrenzung des ansonsten
entstehenden wirtschaftlichen Schadens in der 1. und 2.
Fußballbundesliga für die dort startberechtigten 36 Vereine auf
deren Kosten ab Mitte/Ende Mai für vertret- bar. Soweit sich die
Konzepte bewährt haben und eine entsprechende Wirt-
schaftlichkeit für die betroffenen Vereine gegeben ist, kann
dies mit einer zeitlichen Verzögerung auf die Frauen-Bundesliga
und den DFB Pokal ausgeweitet werden.
- |
Die
Fußball-Bundesliga hat ein erkennbares Interesse an der
Fortsetzung ih- res Spielbetriebes auch unter Ausschluss
anwesender Zuschauerinnen und Zuschauer im Stadion (sog.
"Geisterspiele"). Die SMK hält die Fortsetzung des
Spielbetriebes und mithin die Begrenzung des ansonsten
entstehenden wirtschaftlichen Schadens in der 1. und 2.
Fußballbundesliga für die dort startberechtigten 36
Vereine auf deren Kosten ab Mitte/Ende Mai für vertret-
bar. Soweit sich die Konzepte bewährt haben und eine
entsprechende Wirtschaftlichkeit für die betroffenen
Vereine gegeben ist, kann dies mit einer zeitlichen
Verzögerung auf die Frauen-Bundesliga und den DFB Pokal
ausgeweitet werden. |
- |
Die SMK
weist daraufhin, dass im Falle einer positiven Testung
von Spie- lern und Betreuern Quarantänemaßnahmen für das
betroffene Team erforderlich sind. |
- |
Die
TV-Produktion der einzelnen Spiele ist mit
geringstmöglichem Personal unter strengen hygienischen
Auflagen durchzuführen. |
- |
DFL und
Vereine haben ihren Beitrag zu leisten, dass auch im
Umfeld der Stadien von "Geisterspielen" keine Fangruppen
aufziehen. |
|
d. |
Die SMK hält eine
Fortsetzung des Spielbetriebs anderer Sportarten in Form von
"Geisterspielen" für möglich, sofern entsprechende Konzepte
durch die je- weilige Liga erarbeitet werden. |
|
|
__________________________________
Autor und Copyright: Detlev Ackermann, Laufen-in-Koeln Quelle: SMK
|
|
|
|
|
|