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Konzept des DLV zum Wiedereinstieg in das vereinsbasierte Sporttreiben |
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Konzept des DLV zum Wiedereinstieg
in das vereinsbasierte Sporttreiben
Nachdem die Leichtathletik
aufgrund der Corona-Pandemie in eine Zwangspause geschickt wurde, soll der
Betrieb baldmöglichst wieder aufgenommen werden. Da das Virus nach wie vor den
Alltag bestimmt, wird ein nahtloses Anschließen an vergangene Zeiten vorerst
allerdings nicht möglich sein. Mit diesem Hintergrund hat der Deutsche
Leichtathletikverband (DLV) ein Konzept erstellt, unter welchen Bedingungen eine
Wiederaufnahme geschehen kann. Voraussetzung hierfür ist jedoch eine
entsprechende Entscheidung hinsichtlich Lockerungen aus der Politik, einer
Umsetzung der Bundesländer bis hin zu den Städten und Gemeinden.
Voraussetzungen für den
Wiedereinstieg in das vereinsbasierte Sporttreiben und die Wiederaufnahme des
Wettkampfbetriebes
In der Sportart Leichtathletik ruht bis auf die Ausnahmen im Spitzensport an den
Bundesstützpunkten der Trainingsbetrieb aufgrund der Corona-Pandemie. Auch der
Wettkampfbetrieb ist national und international eingestellt. In Bezug auf die
bisher getroffen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie und in Erwartung
einer weiteren positiven Entwicklung zielt der Deutsche Leichtathletik-Verband
auf die Realisierung einer späten nationalen Wettkampfsaison. Voraussetzung für
eine hinreichende Vorbereitung von Sportlern auf diese Wettkämpfe ist die
rechtzeitige vorangehende Wiederaufnahme des Trainingsbetriebes bis zum
Vereinssport.
Für die Ausübung und das Training der leichtathletischen Disziplinen sind bis
auf wenige Ausnahmen geeignete Sportstätten erforderlich. Dies sind in der Regel
Stadien mit Leichtathletikanlagen (4-, 6-, 8 Rundbahnen, Kurvensegmenten,
außerhalb der Laufbahn liegenden Anlagen für Sprung- und Wurf-/Stoßdisziplinen)
sowie evtl. weitere separate Sprint-, Sprung- und Wurf-/Stoßanlagen. Weiterhin
stehen an Bundes- und Landesleistungsstützpunkten Leichtathletikhallen mit 200m
Rundbahnen sowie Leichtathletikhallen ohne Rundbahnen zur Verfügung.
Die Dimensionen der Freiluftsportanlagen und die Art und Weise des
leichtathletischen Trainings lassen es zu, dass in der aktuellen Situation unter
Berücksichtigung und Einhaltung von Gesundheits- und Sicherheitsaspekten die
Wiederaufnahme des Trainings- und Wettkampfbetriebes bis zum Vereinssport
grundsätzlich möglich ist. Im reduzierten Maßstab gilt dies ebenso für den
Trainingsbetrieb in Leichtathletikhallen. Normale Sporthallen kommen für einen
Trainingsbetrieb aktuell nicht in Betracht.
Unterschiedlich zu betrachten sind hierbei die Trainingssituationen bei den in
speziellen Disziplinblöcken trainierenden Sportlern im Leistungs- und
Spitzensport im Vergleich zum gruppenorientierten allgemeinen Kinder- und
Jugendsport bzw. Seniorensport.
Die Sportleranzahlen im Leistungs- und Spitzensport sind verteilt auf das
Training in den Disziplinblöcken (Sprint/Hürden, Lauf/Gehen, Sprung, Wurf/Stoß,
Mehrkampf) als gering anzusehen.
Unter Berücksichtigung der Vorgaben der Bundes- und Landesverordnungen ist
deshalb Leichtathletiktraining an unterschiedlichen Stellen in einem
Leichtathletikstadion in 1:1 Trainer-Athlet-Situationen bzw. Kleinstgruppen von
1 Trainer und bis zu 5 Athleten auch mit bis zu 4-5 solcher Teams zeitgleich
organisierbar.
Präventiv sind jedoch einige zusätzliche Voraussetzungen für die Realisierung
eines solchen Trainingsbetriebes zu erfüllen
Die Berücksichtigung der beschriebenen Voraussetzungen kann keine 100%
Sicherheit für die Wiederaufnahme des Trainings- und Wettkampfbetriebes
garantieren. Im Sinne der Risikominimierung gilt es, mit Blick auf die weitere
Entwicklung der Corona-Pandemie unter größtmöglichen Sicherheitsstandards
praktikable Voraussetzungen für die Wiederaufnahmen des Trainings- und
Wettkampfbetriebes mit einem vertretbaren Risiko zu beschreiben. Hierbei sind
handelnde Personen eigenständig verantwortlich.
Ansprechpartner für die Wiederaufnahme des Trainings- und Wettkampfbetriebes
stehen in den betreffenden Leichtathletik-Landesverbänden zur Verfügung.
1. |
Grundsätzliche Voraussetzungen
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Priorität hat die
Gesundheit aller Sportler/-innen und der in der Sportart
Leichtathletik ehrenamtlich und hauptberuflich tätigen Personen |
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Die Verordnungen
des Bundes und der jeweiligen Länder sind in ihren aktuellen
Fassungen strikt umzusetzen |
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die Empfehlungen
des Robert-Koch-Institutes zum Verhalten und zu
Hygiene-Standards bzw. Infektionsschutz sind strikt umzusetzen |
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die Leitplanken
und Verhaltensstandards des Deutschen-Olympischen Sportbundes
sind strikt umzusetzen |
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2. |
Trainingsbetrieb im
Vereinssport
Der Trainingsbetrieb im
Vereinssport gliedert sich in unterschiedliche Bereiche, so dass im
Normalfall Training eigenständig und mit Anleitung eines
Übungsleiters/Trainers durchgeführt werden kann.
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Eigenständige
Ausübung der Leichtathletik ohne Anleitung:
Unter dem
Aspekt der Kontrolle des Zugangs zu öffentlichen Sportstätten,
der Einhaltung der erforderlichen Sicherheitsstandards und dem
evtl. erforderlichen Nachweis von Infektionsketten kann diese
Art des Sporttreibens in der Zeit der Corona-Pandemie erst
wieder aufgenommen werden, sobald entsprechende Impfstoffe bzw.
Medikamente zur Verfügung stehen.
Die Grundlagen der individuellen Sportausübung sind in den
allgemeinen Richtlinien der Bundesregierung und der Bundesländer
festgelegt und sind zu berücksichtigen. |
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Trainingsbetrieb (unter Anleitung eines Übungsleiters/Trainers):
Wie einleitend
beschrieben lässt sich der Trainingsbetrieb im Spitzen- und
Leistungssport in den Leichtathletikstadien und
Leichtathletikhallen unter Einhaltung der Kontaktbeschränkungen
und der weiteren Sicherheitsvorkehrungen organisieren.
Der
Trainingsbetrieb lässt sich in den Disziplinblöcken der
Leichtathletik im Spitzen- und Leistungssport mit einer jeweils
geringen Anzahl an Personen auf ausreichend entfernten
Trainingsorten im Leichtathletikstadion so durchführen, dass die
Kontaktdistanzen eingehalten werden können.
Die
Trainingsmöglichkeiten sind über Laufbahn (Gerade, Gegengerade,
2 Kurven), 2 Kurvensegmente und außerhalb der Laufbahn liegende
Anlagen verteilt. Hier werden sich zum gleichen Zeitpunkt
überschaubare Personenanzahlen aufhalten, die alle
Sicherheitsregelungen einhalten können. Das Training ist sowohl
in die Bezug auf die Technik der Disziplinen sowie in Bezug auf
konditionelle und athletische Aspekte durchführbar.
Analog zur
Umsetzung des Trainingsbetriebes für Bundeskaderathleten im
Spitzensport (OK/PK) an den Trainingsstätten der
Bundesstützpunkte sind unter Einhaltung der o.g.
Sicherheitsstandards und der folgenden Voraussetzungen
schrittweise Erweiterungen des Trainingsbetriebes bis zum
Vereinssport möglich:
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an den
Sportstätten sind die Hygienestandards einzurichten und
vorzuhalten (z.B. Vorhandensein von
Desinfektionsmitteln, Masken, Handschuhen etc.) und in
einem Desinfektions- bzw. Hygieneplan zu kontrollieren
und zu protokollieren. Zu definieren ist, wer die
Desinfektionsmaterialien, Hygienematerialien, Masken
etc. in ausreichenden Mengen organisiert und vorhält) |
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Umkleiden
und Duschen dürfen nicht genutzt werden |
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das Führen
eines wöchentlich aktualisierten Belegungsplanes der
genutzten Sportstätte ist
in Abstimmung mit den Eignern der Sportstätten
umzusetzen. Hierbei sind die verantwortlichen
Aufsichtspersonen und alle weiteren Personen jeweils
namentlich aufzuführen. |
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Die
Abstimmung der Belegungspläne mit den Eignern der
Sportstätten sind verpflichtend |
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Der
Trainingsbetrieb kann zunächst nur für das
kontrollierbare und den
Sicherheitsstandards entsprechenden Training aufgenommen
werden, d.h. nur mit Aufsicht und unter Anleitung eines
autorisierten Trainers für jede 1:1 bzw. sofern erlaubt
in Kleinstgruppierungen von 1 Trainer und bis zu 4-5
Sportlern. Dies bedeutet, das Gruppentraining mit
größeren Gruppen im Kinder- und allg. Jugend- bzw.
Seniorensport zunächst nicht möglich ist. |
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die
Trainingsorganisation muss unter Einhaltung eines
Mindestabstands von Minimum 2m durchgeführt werden, so
dass direkter Körperkontakt vermieden wird |
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Für alle
Nutzer der Sportstätte ist eine Belehrung über die
Verhaltens- und Hygienestandards durchzuführen und zu
protokollieren (z.B. Händedesinfektion, Husten- und
Nieshygiene, Abstand etc.) |
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das
Ausfüllen eines Fragebogens zum SARS-CoV-2 Risiko ist
für jeden Nutzer der Sportanlagen umzusetzen und
wöchentlich zu aktualisieren und vor jeder Trainings-
oder Wettkampfeinheit von der Aufsichtsperson zu
überprüfen |
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Empfehlung
für das Tragen von Masken für Trainer |
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Sportgeräte sind individuell zu benutzen |
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Die
Desinfektion von gemeinsam genutzten Sportgeräten (nach
Kriterien des
Desinfektionsplans) ist vorzuhalten und durchzuführen. |
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bei Läufen
auf der Rundbahn müssen mit Blick auf die
Aerosol-Verteilung größere
Sicherheitsabstände zwischen Sportlern und größere
Zeitabstände zwischen
aufeinanderfolgenden Läufen eingehalten werden. |
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In
Krafträumen ist die Nutzung mit einem separaten
Belegungsplan und entsprechend der
Raumgrösse angepasster Personenanzahl zu organisieren (s.o.).
In Bezug auf die genutzten Krafttrainingsgeräte sind die
Desinfektionsvorschriften für gemeinsam genutzte Geräte
bzw. zur Flächendesinfektion umzusetzen. |
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3. |
Wiederaufnahme Wettkampfbetrieb
Die Wiederaufnahme des
Wettkampfbetriebes ist nach einer hinreichenden Vorbereitungszeit der
Sportler unter folgenden Voraussetzungen in den Disziplinen der
Leichtathletik nur differenziert möglich.
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technische
Disziplinen: Wettkämpfe in technischen Disziplinen können unter
Einhaltung der Kontaktbeschränkungen und der weiteren
Sicherheitsvorkehrungen in einzelnen Disziplinen und bei
räumlicher Verteilung im Leichtathletikstadion (Laufbahn,
Kurvensegmente und außerhalb der Laufbahn liegenden Anlagen)
bzw. zeitversetzter Durchführung auch mit mehreren Disziplinen
in den Leichtathletikstadien und Leichtathletikhallen
durchgeführt werden. |
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Sprint-/Hürdendisziplinen: Wettkämpfe in den Disziplinen der
Gruppe Sprint/Hürden können unter Einhaltung der
Kontaktbeschränkungen und der weiteren Sicherheitsvorkehrungen
nur mit freigehaltenen Bahnen durchgeführt werden (z.B.:
Besetzung Bahn 2, Bahn 4, Bahn 6, Bahn 8). |
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Disziplinen
Lauf/Gehen: Wettkämpfe in den Disziplinen Lauf/Gehen können
unter Einhaltung der Kontaktbeschränkungen und der weiteren
Sicherheitsvorkehrungen ab 800 m eigentlich nicht umgesetzt
werden. Vorstellbar sind Wettkämpfe in diesen Disziplinen nur
unter der Voraussetzung, dass über entsprechende zeitnahe
Gesundheitsnachweise (z.B. Corona-Schnelltest, Fiebermessung)
alle teilnehmenden Sportler gesund sind. |
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Staffeln: jegliche
Staffeln können grundsätzlich aufgrund der Einhaltung der
Kontaktbeschränkungen und des Mindestabstandes nicht zur
Durchführung kommen. Vorstellbar sind Wettkämpfe in diesen
Disziplinen nur unter der Voraussetzung, dass über entsprechende
zeitnahe Gesundheitsnachweise (z.B. Corona-Schnelltest) alle
teilnehmenden Sportler gesund sind. |
In der praktischen Umsetzung erscheint es sinnvoll, zunächst mit einfach
zu organisierenden und überschaubaren Einzelwettkämpfen den
Wettkampfbetrieb disziplin- bzw. disziplinblockweise aufzunehmen.
Grundsätzlich sind folgende Voraussetzungen bei der Durchführung von Wettkämpfen
umzusetzen:
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bezüglich der Einhaltung der
Gesundheits- und Sicherheitsstandards muss die maximal mögliche
Teilnehmeranzahl pro Wettbewerb begrenzt werden und die
Gesamtteilnehmeranzahl und Mitarbeiteranzahl festgelegt werden. |
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das Tragen von Masken und evtl.
Handschuhen ist Vorschrift für Wettkampfmitarbeiter und Trainer |
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Die Wettkampfstätten und der
Aufwärmbereich dürfen von den betreffenden Sportlern und
Betreuern nur für den definierten Zeitraum des jeweiligen Wettkampfes der
Disziplin betreten
werden. Ein vorangehender und nachfolgender Aufenthalt muss unterbleiben. |
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Coaching muss außerhalb des Innenraumes und unter Wahrung der
Sicherheitsvorkehrungen
organisiert und geregelt werden. Zutritt zur Wettkampfstätte haben nur die
betreffenden Sportler
und die benannten Wettkampfmitarbeiter sowie ggfls. benötigte medizinische
Notfallteams. |
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der Aufwärmbetrieb muss analog den
Sicherheitsbestimmungen geregelt werden |
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Call-Rooms müssen entsprechend der Sicherheitsabstände organisiert werden |
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Trennung von Eingangs- und
Ausgangsbereichen zum Stadionbereich und Wettkampfanlagen |
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Trennung von Aufwärm-/Einlaufflächen
und Auslaufflächen |
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Desinfektion von gemeinsam genutzten
Sportgeräten und -anlagen |
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bei schlechtem Wetter müssen
entsprechend der Sicherheitsabstände und der Teilnehmerzahlen
großzügige Unterstellmöglichkeiten vorhanden sein |
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in Nachwuchsaltersklassen ist zu
berücksichtigen, dass Athleten in der Regel nicht eigenständig
mobil sind, Gruppen bzw. Vereinsanreisen in der aktuellen Situation jedoch auch
nicht möglich sind. Unter Wahrung der Hygienestandards und der
Sicherheitsabstände müssen weitere Betreuer und mitreisende Eltern außerhalb der
Wettkampfstätten verbleiben. |
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besondere Berücksichtigung finden muss
die Altersstruktur der eingesetzten Mitarbeiter im Sinne der
Risikogruppen. |
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4. |
Meisterschaften
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unter Berücksichtigung der im Punkt
Wettkämpfe aufgeführten Positionen und der maximal möglichen
Anzahl an Personen bei Großveranstaltungen könnten unter
Ausschluss des Publikums auch Meisterschaften auf der Bundes-
und Landesebene organisiert werden. |
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Zulassungsvoraussetzungen zu
Meisterschaften müssen neu definiert werden, da aktuelle
Wettkampfergebnisse nur bedingt zur Verfügung stehen |
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Unter Berücksichtigung der
Sicherheitsbestimmungen müssen die parallele Durchführung von
Meisterschaftswettkämpfen in den einzelnen Disziplinen, die
zeitliche Folge von Disziplinen inklusive der Anwesenheiten auf
dem Aufwärmplatz sowie die An-/ Abreisemodalitäten sorgfältig
geplant und angepasst werden. |
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Es ist mit einen erhöhten planerischen
und organisatorischem Aufwand zu kalkulieren |
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Der erhöhte Aufwand ist
voraussichtlich auch mit erhöhten Kosten verbunden |
Der Deutsche Leichtathletik-Verband hat die o.g. Vorstellungen mit folgenden
Arbeitsbereichen entwickelt:
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Medizinisches Kompetenzteam |
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Konferenz Leitende Bundestrainer |
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Konferenz Nachwuchsbundestrainer |
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Konferenz Bundesstützpunktleiter,
Bundesstützpunktkoordinatoren |
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Konferenz Leitende Landestrainer der
Landesverbände |
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Bundesausschuss Wettkampforganisation |
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Referat Olympischer Leistungssport |
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Referat Veranstaltungsmanagement /
Wettkampforganisation |
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Referat Jugend |
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Referat Allgemeine Leichtathletik |
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Stand: 29.04.2020 |
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Autor und Copyright: Detlev Ackermann, Laufen-in-Koeln Quelle: DLV
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