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Wann darf denn nun eine Veranstaltung und in welcher Größe stattfinden? |
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Rheinland-Pfalz sorgt für klare Verhältnisse
In Nordrheinwestfalen und
anderen Bundesländern herrscht
unter den (Lauf)-Veranstaltern zurzeit große Planungsunsicherheit. Laut der
aktuellen NRW-Verordnung sind Großveranstaltungen, Sportveranstaltungen, Wettkämpfe usw. bis 31.
August 2020 untersagt. Auf der anderen Seite heißt es aber auch, dass die Verordnung nach aktueller Lage jederzeit neu angepasst werden kann. Das lässt
viel Spielraum für Spekulation.
Das Nachbarbundesland Rheinland Pfalz geht da einen anderen Weg.
Deren jüngste Pressemitteilung sorgt für fast klare Verhältnisse, so daß man
dort für die nächsten Monate planen kann:
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Ab dem 27. Mai können
Veranstaltungen im Außenbereich mit einer Personenbegrenzung von 100
stattfinden, ab dem 10. Juni wird die Personenbegrenzung auf 250
angehoben. |
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Ab dem 10. Juni können
Veranstaltungen im Innenbereich mit einer Personenbegrenzung von 75
stattfinden, ab dem 24. Juni wird die Personenbegrenzung auf 150
angehoben. |
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Auf Nachfrage seitens Laufen-in-Koeln erklärt die stellvertretende Sprecherin
der Landesregierung Frau Almut Rusbüldt: "Die Angaben gelten auch für den Sport-
und Freizeitbereich, allerdings unter den von bereits genannten Auflagen.
(Abstandsgebot, Hygieneregeln). Massenstarts kommen also auch in Rheinland-Pfalz
nicht in Frage. Laufveranstaltungen müssten so organisiert werden, dass sowohl
die Zuschauer, als auch die Teilnehmer vor Infektionen weitgehend geschützt
werden. Unseren Hygieneplan für die Freiluftveranstaltungen sollten Sie Anfang
kommender Woche
hier
finden."
Die Aussage ist deutlich mehr wert,
als das Zurückhalten von Konkretem wie z.B. in NRW und anderorts. Sie Zeigt auf,
wie man in kleinen Schritten z.B. bei Laufveranstaltungen vorgehen könnte.
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Autor und Copyright: Detlev Ackermann, Laufen-in-Koeln
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