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Detlev Ackermann

 
   
 
   
 
 

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Dürfen der Münster- & Köln-Marathon stattfinden, oder nicht?
 
 
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06.06.2020  

 
 

 
Köln und Münster drängen bei Verantwortlichen auf Antwort
Darf der Marathon stattfinden, oder nicht?

 
Nach dem Beschluss der Landesregierungen sind bis zum 31. August Großveranstaltungen untersagt. Was ist eine Großveranstaltung? Was darf man bis zum 31. August? Und was ist nach dem 31. August? Mehr Fragen als Antworten. Unter den Laufveranstaltern herrscht große Planungsunsicherheit. Ein Veranstalter nach dem anderen sagt seinen Lauf ab. Läufe brauchen zur Planung Wochen, nicht sogar Monate Vorlauf. In Österreich sieht es hingegen anders aus. Dort gibt es erste richtungweisende Stufenpläne:
 
Österreich:
 
- ab 29. Mai Veranstaltungen bis zu 100 Personen erlaubt
- ab 1. Juli: bis zu 250 Personen erlaubt
- ab 1. August: Veranstaltungen bis zu 500 Personen erlaubt
- ab 1. August: Veranstaltungen von 500 bis 1.000 Personen mit Sicherheitskonzept erlaubt

Die Angaben beruhen darauf, dass min. 1m Abstand zueinander erfolgt!

 
Eine Aufstellung, die man in Deutschland bisher vergebens sucht. Es gibt keine Landesregierung, die eine definitive Aussage trifft, auch nicht NRW, ob z.B. im September oder Oktober eine Großveranstaltung stattfinden kann. Anders in Berlin, dort wurde der viel zitierte "31. August" auf den 24. Oktober verlängert. Das tat dem Berlin-Marathon und tausenden Läuferinnen und Läufern weh, schaffte aber Klarheit.
 
Wie jetzt bekannt wurde, wollten der Münster- und Köln-Marathon diese Planungsunsicherheit nicht länger hinnehmen. Sie wollen eine klare Antwort von den Verantwortlichen, ob ihre Veranstaltungen im September, bzw. Oktober stattfinden können, oder nicht. Dazu wandte man sich nun an die Düsseldorfer Staatskanzlei und den Deutschen Leichtathletikverband (DLV). Mit Input weiterer Veranstalter erstellte man ein Papier mit Hygienestandards und Durchführungsbestimmungen, die eine Durchführung von Veranstaltungen ab dem 1. September 2020 zu Coronazeiten aufzeigt. Am vergangenem Dienstag präsentierten es der Münster- und Köln-Marathon dem DLV im Rahmen einer Videokonferenz. Nach einer erneuten Beratung und Beurteilung des DLV soll das Konzept der Staatskanzlei vorgelegt werden.
 
Man darf gespannt sein, wie die Antwort des DLV und der Staatskanzlei ausfallen wird.



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Autor und Copyright: Detlev Ackermann, Laufen-in-Koeln
Foto: Köln-Marathon

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