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Dürfen der Münster- & Köln-Marathon stattfinden, oder nicht? |
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Köln und Münster drängen bei Verantwortlichen auf Antwort
Darf der Marathon stattfinden, oder nicht?
Nach dem Beschluss der
Landesregierungen sind bis zum 31. August Großveranstaltungen untersagt. Was ist
eine Großveranstaltung? Was darf man bis zum 31. August? Und was ist nach dem
31. August? Mehr Fragen als Antworten. Unter den Laufveranstaltern herrscht
große Planungsunsicherheit. Ein Veranstalter nach dem anderen sagt seinen Lauf
ab. Läufe brauchen zur Planung Wochen, nicht sogar Monate Vorlauf. In Österreich
sieht es hingegen anders aus. Dort gibt es erste richtungweisende Stufenpläne:
Österreich:
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ab 29. Mai Veranstaltungen
bis zu 100 Personen erlaubt |
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ab 1. Juli: bis zu 250
Personen erlaubt |
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ab 1. August:
Veranstaltungen bis zu 500 Personen erlaubt |
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ab 1. August:
Veranstaltungen von 500 bis 1.000 Personen mit Sicherheitskonzept
erlaubt |
Die Angaben beruhen darauf, dass
min. 1m Abstand zueinander erfolgt! |
Eine Aufstellung, die man in Deutschland bisher vergebens sucht. Es gibt keine
Landesregierung, die eine definitive Aussage trifft, auch nicht NRW, ob z.B. im
September oder Oktober eine Großveranstaltung stattfinden kann. Anders in Berlin,
dort wurde der viel zitierte "31. August" auf den 24. Oktober verlängert. Das tat dem
Berlin-Marathon und tausenden Läuferinnen und Läufern weh, schaffte aber Klarheit.
Wie jetzt bekannt wurde, wollten der Münster- und Köln-Marathon diese
Planungsunsicherheit nicht länger hinnehmen. Sie wollen eine klare Antwort von
den Verantwortlichen, ob
ihre Veranstaltungen im September, bzw. Oktober stattfinden können, oder nicht.
Dazu wandte man sich nun an die Düsseldorfer Staatskanzlei und den Deutschen
Leichtathletikverband (DLV). Mit Input weiterer Veranstalter erstellte man ein
Papier mit Hygienestandards und Durchführungsbestimmungen, die eine Durchführung
von Veranstaltungen ab dem 1. September 2020 zu Coronazeiten aufzeigt. Am
vergangenem Dienstag präsentierten es der Münster- und Köln-Marathon dem DLV im
Rahmen einer Videokonferenz. Nach einer erneuten Beratung und Beurteilung des
DLV soll das Konzept der Staatskanzlei vorgelegt werden.
Man darf gespannt sein, wie die Antwort des
DLV und der
Staatskanzlei ausfallen wird.
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Autor und Copyright: Detlev Ackermann, Laufen-in-Koeln Foto: Köln-Marathon
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