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Wettbewerbe (Stadion und Straße) unter Auflagen wieder möglich |
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Laufveranstaltungen können wieder stattfinden, allerdings (noch) nicht
mit Massenstart |
Die CoronaSchVO vom 30. Mai 2020 erlaubt unter gewissen Auflagen und
Einschränkungen wieder die Durchführung von sportlichen Wettbewerben
In der zurückliegenden Woche haben Verbandsmitarbeiter und Vereinsvertreter im
Haupt- und Ehrenamt des Leichtathletikverband Nordrhein in zwei Arbeitsgruppen
in jeweiliger Abstimmung mit der Staatskanzlei, dem Landessportbund und der
Sporthochschule Köln Handreichungen für ihre Vereine zur Organisation und
Durchführung von Leichtathletik-Wettbewerben im Stadion und auf der Straße
erarbeitet. Diese wurden heute zusammen mit weiteren hilfreichen Formularen und
Informationsunterlagen auf der Internetseite des LVN und auf den Seiten der vier
LVN-Regionen als PDF-Dateien zum Download veröffentlicht.
Damit erhalten die Mitgliedsvereine eine Orientierung, wie sie unter den
aktuellen Bedingungen wieder Leichtathletik-Wettbewerbe veranstalten können. Der
LVN geht davon aus, dass man damit einen Großteil an Fragen, die einen dazu
beschäftigen, beantworten kann.
Anmerkung zum Leitfaden für Laufveranstaltungen:
Nach wie vor gilt: Gesundheit geht vor und es gibt kein Nullrisiko. Der
Leitfaden orientiert sich nach der Forderung der Staatskanzlei, wonach
Menschenansammlungen vermieden werden sollen. Aus gesundheitlicher Sicht
bestehen am Start, auf der Strecke und im Ziel das Risiko einer Ansteckung. Der
Leitfaden gibt Auskunft, was in diesen Bereichen zu beachten ist. Die Starts
erfolgen wie beim Einzelzeitfahren, wobei die einzelnen Startwellen aktuell in
Kleinstgruppen erfolgen können. Aufgrund des zeitversetzten Starts erfolgt eine
Zeitmessung und das Ranking nach Nettozeit.
Der Leitfaden gibt die aktuelle Situation wieder. Somit können - vorausgesetzt
die Infektionszahlen gehen weiter runter - sich im Laufe der Zeit weitere
Lockerungen ergeben.
Zurzeit müssen zur Genehmigung beim Verband folgende Nachweise vorgelegt
werden:
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Bestätigung,
dass der zuständigen unteren Gesundheitsbehörde ein Hygiene- und
Infektionsschutzkonzept eingereicht wurde |
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Bestätigung,
dass die örtliche Kommune die Durchführung der Veranstaltung unter den
gegebenen Umständen genehmigt hat |
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Autor und Copyright: Detlev Ackermann, Laufen-in-Koeln Foto: Detlev Ackermann, Laufen-in-Koeln
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