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											Wettbewerbe (Stadion und Straße) unter Auflagen wieder möglich | 
										 
									 
									
									
									
									
										
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		Laufveranstaltungen können wieder stattfinden, allerdings (noch) nicht 
		mit Massenstart  | 
	 
 
  
Die CoronaSchVO vom 30. Mai 2020 erlaubt unter gewissen Auflagen und 
Einschränkungen wieder die Durchführung von sportlichen Wettbewerben 
  
In der zurückliegenden Woche haben Verbandsmitarbeiter und Vereinsvertreter im 
Haupt- und Ehrenamt des Leichtathletikverband Nordrhein in zwei Arbeitsgruppen 
in jeweiliger Abstimmung mit der Staatskanzlei, dem Landessportbund und der 
Sporthochschule Köln Handreichungen für ihre Vereine zur Organisation und 
Durchführung von Leichtathletik-Wettbewerben im Stadion und auf der Straße 
erarbeitet. Diese wurden heute zusammen mit weiteren hilfreichen Formularen und 
Informationsunterlagen auf der Internetseite des LVN und auf den Seiten der vier 
LVN-Regionen als PDF-Dateien zum Download veröffentlicht. 
  
Damit erhalten die Mitgliedsvereine eine Orientierung, wie sie unter den 
aktuellen Bedingungen wieder Leichtathletik-Wettbewerbe veranstalten können. Der 
LVN geht davon aus, dass man damit einen Großteil an Fragen, die einen dazu 
beschäftigen, beantworten kann. 
  
  
Anmerkung zum Leitfaden für Laufveranstaltungen: 
  
Nach wie vor gilt: Gesundheit geht vor und es gibt kein Nullrisiko. Der 
Leitfaden orientiert sich nach der Forderung der Staatskanzlei, wonach 
Menschenansammlungen vermieden werden sollen. Aus gesundheitlicher Sicht 
bestehen am Start, auf der Strecke und im Ziel das Risiko einer Ansteckung. Der 
Leitfaden gibt Auskunft, was in diesen Bereichen zu beachten ist. Die Starts 
erfolgen wie beim Einzelzeitfahren, wobei die einzelnen Startwellen aktuell in 
Kleinstgruppen erfolgen können. Aufgrund des zeitversetzten Starts erfolgt eine 
Zeitmessung und das Ranking nach Nettozeit. 
  
Der Leitfaden gibt die aktuelle Situation wieder. Somit können - vorausgesetzt 
die Infektionszahlen gehen weiter runter - sich im Laufe der Zeit weitere 
Lockerungen ergeben. 
 
 
Zurzeit müssen zur Genehmigung beim Verband folgende Nachweise vorgelegt 
werden: 
 
	
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		Bestätigung, 
		dass der zuständigen unteren Gesundheitsbehörde ein Hygiene- und 
		Infektionsschutzkonzept eingereicht wurde | 
	 
	
		| - | 
		Bestätigung, 
		dass die örtliche Kommune die Durchführung der Veranstaltung unter den 
		gegebenen Umständen genehmigt hat | 
	 
 
    
 
 
 
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              Autor und Copyright: Detlev Ackermann, Laufen-in-Koeln Foto: Detlev Ackermann, Laufen-in-Koeln
  
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