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Detlev Ackermann

 
   
 
   
 
 

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Wettbewerbe (Stadion und Straße) unter Auflagen wieder möglich
 
 
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09.06.2020  

 
 

Laufveranstaltungen können wieder stattfinden, allerdings (noch) nicht mit Massenstart

 
Die CoronaSchVO vom 30. Mai 2020 erlaubt unter gewissen Auflagen und Einschränkungen wieder die Durchführung von sportlichen Wettbewerben

 
In der zurückliegenden Woche haben Verbandsmitarbeiter und Vereinsvertreter im Haupt- und Ehrenamt des Leichtathletikverband Nordrhein in zwei Arbeitsgruppen in jeweiliger Abstimmung mit der Staatskanzlei, dem Landessportbund und der Sporthochschule Köln Handreichungen für ihre Vereine zur Organisation und Durchführung von Leichtathletik-Wettbewerben im Stadion und auf der Straße erarbeitet. Diese wurden heute zusammen mit weiteren hilfreichen Formularen und Informationsunterlagen auf der Internetseite des LVN und auf den Seiten der vier LVN-Regionen als PDF-Dateien zum Download veröffentlicht.
 
Damit erhalten die Mitgliedsvereine eine Orientierung, wie sie unter den aktuellen Bedingungen wieder Leichtathletik-Wettbewerbe veranstalten können. Der LVN geht davon aus, dass man damit einen Großteil an Fragen, die einen dazu beschäftigen, beantworten kann.
 
 
Anmerkung zum Leitfaden für Laufveranstaltungen:
 
Nach wie vor gilt: Gesundheit geht vor und es gibt kein Nullrisiko. Der Leitfaden orientiert sich nach der Forderung der Staatskanzlei, wonach Menschenansammlungen vermieden werden sollen. Aus gesundheitlicher Sicht bestehen am Start, auf der Strecke und im Ziel das Risiko einer Ansteckung. Der Leitfaden gibt Auskunft, was in diesen Bereichen zu beachten ist. Die Starts erfolgen wie beim Einzelzeitfahren, wobei die einzelnen Startwellen aktuell in Kleinstgruppen erfolgen können. Aufgrund des zeitversetzten Starts erfolgt eine Zeitmessung und das Ranking nach Nettozeit.
 
Der Leitfaden gibt die aktuelle Situation wieder. Somit können - vorausgesetzt die Infektionszahlen gehen weiter runter - sich im Laufe der Zeit weitere Lockerungen ergeben.


Zurzeit müssen zur Genehmigung beim Verband folgende Nachweise vorgelegt werden:
 
- Bestätigung, dass der zuständigen unteren Gesundheitsbehörde ein Hygiene- und Infektionsschutzkonzept eingereicht wurde
- Bestätigung, dass die örtliche Kommune die Durchführung der Veranstaltung unter den gegebenen Umständen genehmigt hat
   
 
     https://lvnordrhein.de/../wettbewerbsbetrieb-in-der-nrw-leichtathletik-wieder-moeglich




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Autor und Copyright: Detlev Ackermann, Laufen-in-Koeln
Foto: Detlev Ackermann, Laufen-in-Koeln

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