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Maskenpflicht nun auch in Parks und Grünanlagen  Zurzeit lockt das schöne, warme Wetter tausende Menschen an die frische Luft. Derweil kontrollieren Polizei und Ordnungsamt fleißig die Einhaltung der Abstandsregeln. Insbesondere am Wochenende sind so viele Menschen unterwegs, dass der Abstand stellenweise untereinander nicht eingehalten werden kann. So z.B. beim überqueren der Hohenzollernbrücke. Daher weitet die Stadt Köln nun die stellenweise bereits verordnete Maskenpflicht im Stadtgebiet weiter aus: Â
ACHTUNG: Maskenpflicht auch für Jogger. In der städtische Allgemeinverfügung der Stadt Köln vom 24. Februar 2021 gilt die Maskenpflicht an den zuvor genannten Orten auch für Läufer. Es empfiehlt sich daher an den genannten Orten, außerhalb der ausgewiesenen Maskenpflicht-Zeiten laufen zu gehen oder die betroffenen Parkanlagen ganz zu meiden. Beim Jugendpark besteht die Möglichkeit, ihn über den Auenweg zu umlaufen.  Â
__________________________________ Autor und Copyright: Detlev Ackermann, Laufen-in-Koeln |