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Köln: Maskenpflicht nun auch in Parks und Grünanlagen
 
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24.02.2021 

 


Maskenpflicht nun auch in Parks und Grünanlagen

 
Zurzeit lockt das schöne, warme Wetter tausende Menschen an die frische Luft. Derweil kontrollieren Polizei und Ordnungsamt fleißig die Einhaltung der Abstandsregeln. Insbesondere am Wochenende sind so viele Menschen unterwegs, dass der Abstand stellenweise untereinander nicht eingehalten werden kann. So z.B. beim überqueren der Hohenzollernbrücke. Daher weitet die Stadt Köln nun die stellenweise bereits verordnete Maskenpflicht im Stadtgebiet weiter aus:
 
Maskenpflicht nun auch in Parks und Grünanlagen
 
Ab Donnerstag, den 25. Februar 2021, gilt eine Maskenpflicht auch im Stadtgarten, am Aachener Weiher, im Volksgarten und im Jugendpark. Gültig ist eine solche freitags, samstags, sonntags und an Feiertagen von 10 bis 22 Uhr. Für die Dauer des Verzehrs von Speisen oder Getränken darf sie lediglich im Stehen und im Sitzen abgenommen werden.
  
Um auf die Ausweitung der Maskenpflicht hinzuweisen, sind im Auftrag der Stadt Köln Fahrrad-Rikschas im Einsatz, die bei Bedarf kostenlos OP-Masken verteilen.
 
ACHTUNG: Maskenpflicht auch für Jogger. In der städtische Allgemeinverfügung der Stadt Köln vom 24. Februar 2021 gilt die Maskenpflicht an den zuvor genannten Orten auch für Läufer. Es empfiehlt sich daher an den genannten Orten, außerhalb der ausgewiesenen Maskenpflicht-Zeiten laufen zu gehen oder die betroffenen Parkanlagen ganz zu meiden. Beim Jugendpark besteht die Möglichkeit, ihn über den Auenweg zu umlaufen.
 
 
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Autor und Copyright: Detlev Ackermann, Laufen-in-Koeln