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Versicherungsschutz bei Teilnahme an virtuellen Läufen |
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Bei den meisten virtuellen Läufen sind die Teilnehmerinnen und Teilnehmer nicht
versichert.
Die Landesverbände haben hierzu nun eine Lösung:
Die Pandemie hat die Laufszene weiter im Griff und die Zeichen für eine baldige
Rückkehr zur Normalität sind derzeit leider nicht zu erkennen, dies gilt auch
für Sportveranstaltungen bzw. Laufveranstaltungen.
Um den Laufbegeisterten dennoch ein Angebot machen zu können, haben einige
Laufveranstalter ihre Laufveranstaltungen als virtuelle Läufe angeboten bzw.
sind in der Überlegung, diese als virtuelle Laufveranstaltung anzubieten.
Ein offener Punkt war hierbei
bislang, ob bzw. unter welchen Voraussetzungen der Versicherungsschutz für
Teilnehmerinnen und Teilnehmer gewährleistet ist.
Der Leichtathletikverband
Nordrhein (LVN) hat gemeinsam mit den weiteren Landesverbänden und dem Deutschen
Leichtathletik-Verband diese Fragestellung diskutiert. Eine Stellungnahme der
ARAG-Versicherung zu der Auslegung der entsprechenden Sportversicherungsverträge
liegt nun vor:
Damit für eine virtuelle
Laufveranstaltung Versicherungsschutz über die Sportversicherung für
Mitglieder eines Sportvereins besteht, müssen folgende Kriterien erfüllt
sein:
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Der Veranstalter
muss ein versicherter Sportverein sein |
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Klar festgelegter
Veranstaltungstag/-zeitraum |
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Klar festgelegter
Streckenverlauf |
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Klar festgelegtes
Zeitfenster des Laufes |
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Die
Teilnehmer*innen müssen sich vorab beim Veranstalter angemeldet
haben |
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Damit auch ein Versicherungsschutz für teilnehmende Nichtmitglieder eines
Vereins besteht, muss neben den oben angegebenen Kriterien die virtuelle
Laufveranstaltung beim Leichtathletik-Verband angemeldet und genehmigt worden
sein. Für diese Läufe gelten dann auch Satzung und Ordnungen des DLV.
Veranstalter, die ihren Lauf
als virtuelle Veranstaltung planen, werden gebeten Kontakt mit ihrem
Landesverband aufzunehmen. Dort wird einem bei der verbandsseitigen Abwicklung
gerne geholfen.
Die Landesverbände können nur
virtuelle Läufe bewerben, wenn sie nach den obenstehenden Kriterien durchgeführt
werden.
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Autor und Copyright: Detlev Ackermann, Laufen-in-Koeln
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