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50 ist die neue 35 - Sport wird früher gelockert |
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Quelle:
Bundesregierung |
50 ist die neue 35 - Sport wird früher gelockert
Im Rahmen der gestrigen Videokonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und
Regierungschefs der Länder haben die Länder Angela Merkels 35 gekippt. "50" ist
nun die neue "35". Das ist doch mal eine Perspektive, mit der man etwas anfangen
kann. Was heißt das nun konkret ab 8. März 2021 für den Sport?
Die Zeichenfolge "Sport" kommt im
Beschlusspapier 12 Mal vor. Und zwar wie folgt:
Punkt 6 (Dritter Öffnungsschritt)
a) Wird in dem Land oder einer Region eine stabile 7-Tage-Inzidenz von unter 50
Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner erreicht, so kann das
jeweilige Land folgende weitere Öffnungen entsprechend landesweit oder regional
vorsehen: Kontaktfreier Sport in
kleinen Gruppen (max. 10 Personen) im Außenbereich, auch auf Außensportanlagen.
b) Wird in dem Land oder der Region eine stabile oder sinkende 7-Tage-Inzidenz
von unter 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern erreicht,
so kann das jeweilige Land folgende weitere Öffnungen entsprechend landesweit
oder regional vorsehen: Individualsport
mit maximal 5 Personen aus 2 Haushalten und
Sport in Gruppen von bis zu
zwanzig Kindern bis 14 Jahren im Außenbereich auch auf Außensportanlagen.
Punkt 7 (Vierter Öffnungsschritt)
a) Wenn die 7-Tage-Inzidenz 14 Tage lang nach dem Inkrafttreten des dritten
Öffnungsschritts landesweit oder regional stabil bei unter 50 Neuinfektionen
bleibt, kann das Land entsprechend landesweit oder regional folgende weitere
Öffnungen vorsehen: kontaktfreier Sport
im Innenbereich, Kontaktsport im
Außenbereich.
b) Besteht in dem Land oder der Region eine stabile oder sinkende 7-Tage-
Inzidenz von unter 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern,
so kann das jeweilige Land 14 Tage nach dem dritten Öffnungsschritt folgende
weitere Öffnungen landesweit oder regional vorsehen: kontaktfreier
Sport im Innenbereich sowie
Kontaktsport im Außenbereich
unter der Voraussetzung, dass alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer über einen
tagesaktuellen COVID-19 Schnell- oder Selbsttest verfügen.
Punkt 8 (Fünfter Öffnungsschritt)
a) Wenn die 7-Tage-Inzidenz 14 Tage lang nach dem Inkrafttreten des vierten
Öffnungsschritts landesweit oder regional stabil bei unter 50 Neuinfektionen
bleibt, kann das Land entsprechend landesweit oder regional folgende weitere
Öffnungen vorsehen: Kontaktsport
in Innenräumen
b) Besteht in dem Land oder der Region eine stabile oder sinkende 7-Tage-
Inzidenz von unter 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern,
so kann das jeweilige Land 14 Tage nach dem vierten Öffnungsschritt folgende
weitere Öffnungen landesweit oder regional vorsehen: kontaktfreier
Sport im Innenbereich, Kontaktsport
im Außenbereich (ohne Testerfordernis).
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Quelle:
DOSB |
Die jüngsten Beschlüsse von Bund und
Ländern geben den 90.000 Sportvereinen einen ersten Hoffnungsschimmer auf die
Rückkehr in aktives Sporttreiben, sagt DOSB-Präsident Alfons Hörmann. "Jetzt
kommt es entscheidend darauf an, dass die Länder und die jeweiligen Kommunen die
gebotenen Freiheitsgrade auch im Sinne des Sports nutzen. Wenn gemeinsam mit
Augenmaß und hohem Verantwortungsbewusstsein agiert wird, kann die verordnete
Bewegungslosigkeit unserer 90.000 Vereine und der 28 Millionen Mitglieder bald
ein Ende finden."
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Autor und Copyright: Detlev Ackermann, Laufen-in-Koeln
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