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Detlev Ackermann

 
   
 
   
 
 

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Köln: "Zwingende" Maskenpflicht jetzt auch für Freizeitsport im Freien
 
 
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20.03.2021  

 
 


"Zwingende" Maskenpflicht jetzt auch für Freizeitsport im Freien
 

In der Abendsendung "Lokalzeit aus Köln" berichtete der WDR am 19. März 2021, Zitat:
 
"Im Bereich Freizeit und das betrifft auch die bald beginnenden Ostertage, wird es für die Kölner sehr gewöhnungsbedürftig. In Parks und Grünanlagen muss auch beim Sport zwingend Maske getragen werden. Das soll streng kontrolliert werden, ab Montag. Die Verantwortlichen in Köln wollen mit diesem neuen Maßnahmenpaket versuchen, einen weitergehenden Lockdown zu verhindern, denn kaum jemand geht davon aus, dass der Inzidenzwert wieder sinken wird."
 
Eine Meldung, die erstmal Fragen aufwirft. Warum berichtet ausschließlich der WDR in diesem Beitrag darüber und warum findet man das nicht in der Pressemitteilung der Stadt Köln? Eine Aufklärung wird es wohl erst geben, wenn die neue Verordnung raus ist.
 
Aber gehen wir einmal davon aus, dass die Aussagen des WDR stimmen, stellt sich die Frage der ...
 
- Verhältnismäßigkeit
 
So hatte erst kürzlich ein Hamburger Verwaltungsgericht einem Jogger auf Eilantrag Recht gegeben, der gegen die Maskenpflicht an der Alster und Elbe klagte. Das Gericht bestätigte, dass ein pauschales Verbot gegen die Verhältnismäßigkeit spricht. "Wo es eng wird, müssen Menschen Maske tragen", so das Gericht. Wer aber einsam und verlassen ohne Maske durch die Gegend joggt, wird sicherlich weder sich noch andere Personen gefährden. Der Zwang zum Tragen einer Maske muss im Verhältnis der unmittelbaren Gefahr stehen.
 
- Wie hoch ist die Ansteckungsgefahr im Freien?
 
In letzter Zeit werden seitens Fachmediziner und Virologen immer mehr Stimmen laut, dass eine Ansteckungsgefahr im Freien im Vergleich zu Innenräumen eher gering ist. "Das hat damit zu tun, dass die Luftzirkulation im Freien sehr viel größer ist. Sie haben Windverwehungen, und dadurch kommt natürlich sehr schnell ein Verdünnungseffekt zum Tragen", erklärt Nico Mutters, Leiter des Instituts für Hygiene und Öffentliche Gesundheit am Universitätsklinikum Bonn. Zudem kommt noch, dass die Viren nach wenigen Minuten in der Sonne durch das UV-Licht zerstört werden. Dadurch wird die für eine Infektion erforderliche Menge an Viren in der Regel nicht mehr erreicht - es sei denn, man unterhält sich im Stehen länger ohne Maske und in geringem Abstand.
 
Allerdings würden zwei Gründe für eine Maskenpflicht im Sport sprechen. Zum einen besteht die Möglichkeit, dass beim Sport wesentlich kräftiger ausgeatmet wird und somit könnten die ausgestoßenen, infektiösen Tröpfchen unter ungünstigen Umständen mehr Raum einnehmen. Der eigentliche Knackpunkt ist aber, mit der britischen Mutante B1.1.7 ist die Gefahr einer Ansteckung noch einmal gestiegen. Auch wenn man noch nicht genau weiß, wie viele Viren für die Ansteckung notwendig sind, hat sich dieses Virus bereits als deutlich ansteckender erwiesen und breitet sich entsprechend viel schneller aus als das ursprüngliche SARS-CoV-2.
 
 
    NACHTRAG 23.03.2021: "Zwingende" Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung - Teil 2




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Autor und Copyright: Detlev Ackermann, Laufen-in-Koeln


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