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Köln: "Zwingende" Maskenpflicht jetzt auch für Freizeitsport im Freien |
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"Zwingende" Maskenpflicht jetzt auch für Freizeitsport im Freien
In der Abendsendung "Lokalzeit aus
Köln" berichtete der WDR am 19. März 2021, Zitat:
"Im
Bereich Freizeit und das betrifft auch die bald beginnenden Ostertage,
wird es für die Kölner sehr gewöhnungsbedürftig. In Parks und
Grünanlagen muss auch beim Sport zwingend Maske getragen werden. Das
soll streng kontrolliert werden, ab Montag. Die Verantwortlichen in Köln
wollen mit diesem neuen Maßnahmenpaket versuchen, einen weitergehenden
Lockdown zu verhindern, denn kaum jemand geht davon aus, dass der
Inzidenzwert wieder sinken wird." |
Eine Meldung, die erstmal Fragen aufwirft. Warum berichtet ausschließlich der
WDR in diesem Beitrag darüber und warum findet man das nicht in der
Pressemitteilung der Stadt Köln? Eine Aufklärung wird es wohl erst geben, wenn
die neue Verordnung raus ist.
Aber gehen wir einmal davon aus, dass die Aussagen des WDR stimmen, stellt sich
die Frage der ...
- Verhältnismäßigkeit
So hatte erst kürzlich ein
Hamburger Verwaltungsgericht einem Jogger auf Eilantrag Recht gegeben, der gegen die Maskenpflicht an der
Alster und Elbe klagte. Das Gericht bestätigte, dass ein pauschales Verbot gegen
die Verhältnismäßigkeit spricht. "Wo es eng wird, müssen Menschen Maske tragen",
so das Gericht. Wer aber einsam und verlassen ohne Maske durch die Gegend joggt,
wird sicherlich weder sich noch andere Personen gefährden. Der Zwang zum Tragen
einer Maske muss im Verhältnis der unmittelbaren Gefahr stehen.
- Wie hoch ist die Ansteckungsgefahr im Freien?
In letzter Zeit werden seitens Fachmediziner und Virologen immer mehr Stimmen
laut, dass eine Ansteckungsgefahr im Freien im Vergleich zu Innenräumen eher
gering ist. "Das hat damit zu tun, dass die Luftzirkulation im Freien sehr viel
größer ist. Sie haben Windverwehungen, und dadurch kommt natürlich sehr schnell
ein Verdünnungseffekt zum Tragen", erklärt Nico Mutters, Leiter des Instituts
für Hygiene und Öffentliche Gesundheit am Universitätsklinikum Bonn. Zudem kommt
noch, dass die Viren nach wenigen Minuten in der Sonne durch das UV-Licht
zerstört werden. Dadurch wird die für eine Infektion erforderliche Menge an
Viren in der Regel nicht mehr erreicht - es sei denn, man unterhält sich im
Stehen länger ohne Maske und in geringem Abstand.
Allerdings würden zwei Gründe für eine Maskenpflicht im Sport
sprechen. Zum einen besteht die Möglichkeit, dass
beim Sport wesentlich kräftiger ausgeatmet wird und somit könnten die
ausgestoßenen, infektiösen Tröpfchen unter
ungünstigen Umständen mehr Raum einnehmen. Der eigentliche Knackpunkt ist aber, mit der britischen
Mutante B1.1.7 ist die Gefahr einer Ansteckung noch einmal gestiegen. Auch wenn man
noch nicht genau weiß, wie viele Viren für die Ansteckung notwendig sind, hat
sich dieses Virus bereits als deutlich ansteckender erwiesen und breitet sich
entsprechend viel schneller aus als das ursprüngliche SARS-CoV-2.
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Autor und Copyright: Detlev Ackermann, Laufen-in-Koeln
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