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"Zwingende" Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung - Teil 2 |
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"Zwingende" Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung - Teil 2
Am 20. März 2021 haben wir auf Laufen-in-Koeln über einen Beitrag des WDR berichtet,
(Siehe
hier) der bei Sportlern nicht
nur für Verwirrung, sondern auch für Empörung sorgte. Der WDR vermittelte die
pauschale Botschaft "Zwingende Maskenpflicht jetzt auch für Freizeitsport im
Freien", Zitat:
"Im Bereich Freizeit und das betrifft auch die bald beginnenden Ostertage, wird
es für die Kölner sehr gewöhnungsbedürftig. In Parks und Grünanlagen muss auch
beim Sport zwingend Maske getragen werden. Das soll streng kontrolliert werden,
ab Montag. Die Verantwortlichen in Köln wollen mit diesem neuen Maßnahmenpaket
versuchen, einen weitergehenden Lockdown zu verhindern, denn kaum jemand geht
davon aus, dass der Inzidenzwert wieder sinken wird."
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Eine Anfrage beim Sportamt der Stadt Köln, mit der Bitte um Aufklärung, ergab
nun folgendes:
Sportamtsleiter Gregor Timmer: "Was
in dem WDR-Beitrag angesprochen worden ist, sind die Beschlüsse des Krisenstabs
der Stadt Köln zum Tragen von medizinischen oder FFP2-Masken im öffentlichen
Raum, die mit Wirkung vom 21. März 2021 in Kraft getreten sind. Die Regelungen
finden Sie umfänglich dargestellt auf der Internet-Seit der Stadt Köln unter "www.stadt-koeln.de/..".
Sie betreffen Bereiche im öffentlichen Raum, überall dort, wo sich viele
Menschen begegnen und der Abstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann.
Dort finden Sie die entsprechenden Regelungen sowie eine Übersichtskarte der
betroffenen Bereiche."
Auf die Frage, ob die Regelungen nun für alle Parks und Grünanlagen gelten,
klärt Herr Timmer auf: "Nein, die Regelungen gelten nicht flächendeckend für alle Parks und
Grünanlagen, sondern nur für die angegebenen."
Muss man sich eine Maske anziehen, wenn man z.B. für sich alleine auf der Wiese
Gymnastikübungen durchführt? "Nein, wer für sich alleine auf einer Wiese
außerhalb der benannte Bereiche Gymnastikübungen macht, braucht dabei keine
Maske zu tragen.", heißt es hierzu von Herr Timmer.
Zum Schluss weist Sportsamtsleiter Herr Timmer darauf hin: "Grundsätzlicher Hinweis: Nach der
Runde von Kanzlerin und Ministerpräsident*innen von gestern Abend ist zeitnah
mit einer neuen Fassung der Corona-Schutzverordnung des Landes NRW zu rechnen.
Welche Änderungen diese für den Sport enthält, müssen wir dann sehen. Wir
informieren darüber wie üblich über die Verbände und die Internetseite des
Stadtsportbundes Köln."
Fazit: Begrüßenswert wäre gewesen, wenn der WDR in seinem Beitrag das gleich so
verständlich dargestellt hätte, wie es das Sportamt in seiner Beantwortung der
Anfrage getan hat.
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Autor und Copyright: Detlev Ackermann, Laufen-in-Koeln
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