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Detlev Ackermann

 
   
 
   
 
 

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Städte bremsen Nachtläufer aus
 
 
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24.04.2021  

 
 

 
Städte bremsen Nachtläufer aus
 

Was haben wir uns alle über die "Lockerung" im Sport während der Ausgangssperre gefreut. Laut "Bundesweite Notbremse" ist es Joggern erlaubt, auch während der Ausgangssperre nach 22 Uhr laufen zu gehen - zumindest bis Mitternacht. Sei es als Trainingsrunde, oder zum Abschalten nach einer anstrengenden Arbeitsschicht. Allerdings haben Länder und Städte die Möglichkeit, diese Regelungen bei Bedarf für sich zu verschärfen. Die Stadt Köln z.B. macht davon Gebrauch:
   
- Die Ausgangsbeschränkung gilt von 21 bis 5 Uhr
- Sport treiben und Joggen ist in dieser Zeit (Zwischen 21 bis 5 Uhr) nicht erlaubt. Sonst entfiele jede Überprüfbarkeit des Vorliegens eines Ausnahmegrundes und der Effekt der Kontaktreduzierung würde nicht eintreten.

Anmerkung: Ein einsamer Jogger auf weiter Flur stellt für sich und andere Menschen keine Gefahr dar. Allerdings können Polizei und Ordnungsamt in der Tat, gerade in Ballungsgebieten, die Rechtmäßigkeit eines Joggers nicht überprüfen. Und wenn, dann nur Stichpunktartig. Es ist eine Regelung, die nicht allein den Inzidenzien geschuldet ist, sondern dem Geist der Anordner.
 
Betroffen von dem Verbot sind vor allem Sportler, die im Schichtbetrieb arbeiten und erst zu später Abendstunde zum Laufen kommen.
 
 
    Erkundigen Sie sich bitte im Vorfeld bei ihrem örtlichen Gesundheitsamt, ob die Ausgangssperre bei Ihnen auch schon früher beginnt und ob das Joggen bis Mitternacht erlaubt ist.




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Autor und Copyright: Detlev Ackermann, Laufen-in-Koeln


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