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Städte bremsen Nachtläufer aus |
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Städte bremsen Nachtläufer
aus
Was haben wir uns alle über die
"Lockerung" im Sport während der Ausgangssperre gefreut. Laut "Bundesweite
Notbremse" ist es Joggern erlaubt, auch während der Ausgangssperre nach 22
Uhr laufen zu gehen - zumindest bis Mitternacht. Sei es als Trainingsrunde, oder
zum Abschalten nach einer anstrengenden Arbeitsschicht. Allerdings haben Länder und Städte
die Möglichkeit, diese Regelungen bei Bedarf für sich zu verschärfen. Die Stadt
Köln z.B. macht davon Gebrauch:
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Die Ausgangsbeschränkung
gilt von 21 bis 5 Uhr |
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Sport treiben und Joggen
ist in dieser Zeit (Zwischen 21 bis 5 Uhr) nicht erlaubt. Sonst entfiele
jede Überprüfbarkeit des Vorliegens eines Ausnahmegrundes und der Effekt
der Kontaktreduzierung würde nicht eintreten. |
Anmerkung: Ein einsamer Jogger auf weiter Flur stellt für sich und andere
Menschen keine Gefahr dar. Allerdings können
Polizei und Ordnungsamt in der Tat, gerade in Ballungsgebieten, die Rechtmäßigkeit eines
Joggers nicht überprüfen. Und wenn, dann nur Stichpunktartig. Es ist eine Regelung, die nicht allein den Inzidenzien
geschuldet ist, sondern dem Geist der Anordner.
Betroffen von dem Verbot sind vor
allem Sportler, die im Schichtbetrieb arbeiten und erst zu später Abendstunde
zum Laufen kommen.
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Erkundigen Sie
sich bitte im Vorfeld bei ihrem örtlichen Gesundheitsamt, ob die
Ausgangssperre bei Ihnen auch schon früher beginnt und ob das Joggen bis
Mitternacht erlaubt ist. |
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Autor und Copyright: Detlev Ackermann, Laufen-in-Koeln
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