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Neue Regelungen bringen Lockerungen und Perspektiven im Sport |
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Bald
könnte es wieder Läufe mit Gruppenstarts geben |
Neue Regelungen
bringen Lockerungen und Perspektiven im Sport mit sich
Die nordrheinwestfälische
Landesregierung aktualisiert zu Freitag, 28. Mai 2021, die
Coronaschutzverordnung. Die neuen Regeln sollen im Zusammenwirken mit dem
fortschreitenden Schutz der Bevölkerung durch das Impfen Rahmenbedingungen für
das öffentliche und private Leben setzen, die einerseits eine schrittweise
größtmögliche Normalisierung aller Lebensbereiche ermöglichen und andererseits
einen Wiederanstieg der Infektionszahlen und daraus resultierende
gesundheitliche Gefahren und neuerliche Einschränkungen nachhaltig vermeiden.
Neue Regelungen in drei
Inzidenzstufen
Bei Inzidenzwerten von über
100, die es aktuell in Nordrhein-Westfalen nur noch in einer einzigen
kreisfreien Stadt gibt, gelten wie bisher auch die Regelungen der Notbremse. Bei
Inzidenzwerten in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt von stabil unter 100
bis 50,1 gelten bereits seit dem 15. Mai zahlreiche Öffnungsschritte; diese
werden in der nun erfolgten Überarbeitung der Coronaschutzverordnung der Stufe
3 zugeordnet und an einigen Stellen erweitert. Die neue Stufe 2 gilt für
Kreise und kreisfreie Städte mit Inzidenzwerten von 50 bis 35,1. Die neue Stufe
1 gilt für Kreise und kreisfreie Städte mit Inzidenzwerten von 35 oder weniger.
In allen drei Stufen sind die
Öffnungsschritte weiterhin an Schutzvorkehrungen geknüpft, um Sicherheit zu
schaffen und um den Schutzwall vor einer unerkannten Neuausbreitung von (Mutations-)Infektionen
zu festigen. Wie im Bundesinfektionsschutzgesetz festgelegt, stehen Geimpfte und
Genesene (Immunisierte) negativ Getesteten gleich. Soweit für Zusammenkünfte und
Veranstaltungen eine Höchstzahl zulässiger Personen oder Haushalte
festgesetzt ist, werden immunisierte Personen nicht eingerechnet. Auch für
Geimpfte und Genesene gelten jedoch weiterhin die allgemeinen Schutzmaßnahmen,
etwa die Maskenpflicht.
Für den Sport bedeutet das:
Stufe 3
Inzidenz 50,1-100 |
Stufe 2
Inzidenz 35,1-50 |
Stufe 1
Inzidenz ? 35 |
Kontaktfreier
Außensport auf und außerhalb von Sportanlagen mit bis zu 25 Personen
Freibäder für Sportausübung (keine Liegewiesen) mit Test
Außen bis zu 500 Zuschauer mit Test, Sitzplan, ohne prozentuale
Kapazitätsbegrenzung |
Außen
Kontaktsport mit bis zu 25 Personen, kontaktfreier Sport ohne
Personenbegrenzung
Innen (einschl. Fitnessstudios) kontaktfreier Sport ohne Personenbegrenzung, Kontaktsport mit bis zu 12 Personen, jeweils mit
Kontaktverfolgung und Test
Außen bis zu 1.000 Zuschauer, max. 33 Prozent der Kapazität, ohne Test,
innen bis zu 500 Zuschauer mit Test und Sitzordnung nach
Schachbrettmuster jeweils mit Sitzplan |
Außen und
innen Kontaktsport mit bis zu 100 Personen mit Test
Außen über 1.000 Zuschauer, max. 33 Prozent der Kapazität, innen bis zu
1.000 Zuschauer mit Test, max. 33 Prozent der Kapazität, jeweils mit
Sitzplan, Sitzordnung nach Schachtbrettmuster
wenn Landesinzidenz ebenfalls ? 35: Innensport ohne Test
ab 01.09.:
Sportfeste ohne Personenbegrenzung mit genehmigtem Konzept mit Test |
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Autor und Copyright: Detlev Ackermann, Laufen-in-Koeln Quelle: Landesregierung NRW
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