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Wechselfrist hat begonnen |
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Wechselfrist hat begonnen
Wer seine Leistung beim
Leichtathletikverband anerkannt bekommen oder an Meisterschaften teilnehmen
möchte, kann dies mittels eines Startrechts über einen dem Verband angehörigen
Verein tun. Hierzu beantragt man beim Landesverband einen so genannten
Startpass. Das Startrecht ist dann verbindlich an den Verein geknüpft. Das
heißt, dass man zwar mehreren Vereinen angehören kann, aber an Meisterschaften
z. B. nur für den Verein starten kann, über den man den Startpass beantragt hat.
Seit Anfang Oktober ist die
Wechselbörse eröffnet. Athleten, die über einen Startpass verfügen, haben bis
zum 30. November die Möglichkeit, das Startrecht an einen anderen Verein zu
übertragen. Außerhalb der Wechselbörse ist ein Wechsel im Prinzip nicht möglich.
Was ist bei einem
Wechsel zu beachten?
Der neue Verein muss
dem hierfür zuständigen Leichtathletik-Verband (für den LV Nordrhein)
per Mail an Ulrike.fehr@lvnordrhein.de,
per Post an Leichtathletik-Verband Nordrhein, Postfach 10 09 64, 47009
Duisburg, den
Startpassantrag auf dem DLV-Vordruck 2.75 oder den Wechsel im LAnet3
bis spätestens Donnerstag, 30. November beantragen.
Diesem Antrag muss
entweder eine
Freigabeerklärung des abgebenden Vereins (?alter Startpass? mit
Freigabevermerk auf der Rückseite oder ein formloses Schreiben)
beiliegen, oder der Nachweis des übernehmenden Vereins muss vorgelegt
werden, dass dieser beim abgebenden Verein die Freigabe des/der Aktiven
angefordert hat. |
Die beim Startrechtwechsel zu beachtenden Bestimmungen finden Sie in der
Deutschen Leichtathletik-Ordnung (DLO) unter dem § 4.3, in der aktuellen Fassung
auf
Seite
3.
Wer bisher noch keinen Startpass hat, kann diesen natürlich jederzeit über
seinen Verein beim Landesverband beantragen.
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Autor und Copyright: Detlev Ackermann, Laufen-in-Koeln
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