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Detlev Ackermann

 
   
 
   
 
 

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Streckenvermesser treten in den Streik
 
 
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22.12.2023  

 
 

Streckenvermessung des Leverkusener Halbmarathon unter Einsatz der örtlichen Polizei

 
DLV greift in die selbständige Arbeit ein
Auswirkungen für Laufveranstalter noch nicht abzusehen
 

Seit den 80er Jahren werden im Bereich des Deutschen Leichtathletikverbandes (DLV) die Lauf- und Geherstrecken auf der Straße auf Grundlage der Internationalen Wettkampfregeln vermessenen. Die aktuell vom DLV berufenen Beauftragten für die Streckenvermessung haben die Sprecherfunktion für die Gruppe der Streckenvermesser im Jahr 2010 im Ehrenamt übernommen. Die Verbandsgremien des DLV haben bereits zu diesem Zeitpunkt festgestellt, dass die vom DLV berufenen Streckenvermesser nicht Teil der Verbandsstrukturen im DLV sind.
 
In der vergangenen Zeit haben Brandt und Roth organisatorisch und fachlich eine Gruppe von nationalen und internationalen Streckenvermessern geformt, die sich weltweit auf höchstem Niveau bewegt. Aktuell sind von den 76 zertifizierten Vermessern im DLV 14 Personen von World Athletics (WA) berufen, die auf internationaler Ebene Wettkampfstrecken bis zum Olympiaformat vermessen dürfen.
 
In der Mitgliederversammlung des DLV am 18.11.2023 wurde auf Initiative der DLV-Geschäftsstelle eine Honorarregelung für Streckenvermessungen in der Gebührenordnung des DLV verabschiedet. Dieser Passus legt erstmalig fest, welche Honorare und Reisekosten die im Bereich des DLV anerkannten Streckenvermesser für ihre Tätigkeit gegenüber den Veranstaltern geltend machen können. Diese neu eingeführte Honorarregelung steht im Gegensatz zur weltweiten Praxis und zur überwältigenden Mehrheit der für diese Tätigkeit im Bereich des DLV agierenden nationalen und internationalen Streckenvermesser. Die internen Bestrebungen des DLV für die Aufnahme der Honorarordnung für Streckenvermessungen wurden mit den Beauftragten nicht abgestimmt. Was will der DLV damit erreichen und warum kümmert er sich darum?
 
DLV will Selbständigkeit der Streckenvermesser aushebeln. Mit einer Rückmeldung von 70 der 76 gelisteten Streckenvermesser und einer überwältigenden Mehrheit von 69 Personen bei einer Enthaltung haben sich 91% der Streckenvermesser gegen diese Honorarregelung im DLV gestellt.
 
Die Anerkennung und Zertifizierung als Streckenvermesser von der Organisation DLV (C-Grad / D-Grad) und World Athletics (A-Grad / B-Grad) beinhaltet nicht gleichzeitig die Mitgliedschaft des Vermessers in diesen Verbänden und ist nicht mit der Berufung von Kampfrichtern in Stadien der Leichtathletik gleichzusetzen. Es ist weltweite Praxis, dass Streckenvermesser, ob national oder international befähigt, mit der Beauftragung durch einen Veranstalter eine Dienstleistung erbringen und diese im Rahmen eines Werkvertrags durchführen und hierzu die entsprechende Honorarvereinbarung mit dem Veranstalter abstimmen.
 
Es steht dabei außer Frage, dass der durchführende Strecken-Vermesser für seine Tätigkeit bei der Vermessung vor Ort auf eigenes Risiko unterwegs ist und bei der Erstellung des Vermessungsprotokolls mit den dokumentierten Ergebnissen und Streckenlängen die volle Verantwortung übernimmt. "Mit der Entscheidung haben wir auch das Ehrenamt der Beauftragung für den Fachbereich verknüpft", so die Sprecher. Udo Brandt wird das Amt zum Ende des Jahres 2023 niederlegen. Karl-Josef Roth wird das Amt nur noch bis zum offiziellen Statement des DLV aktiv ausüben und dann vorerst ruhen lassen. Er fühlt sich der Gruppe der Streckenvermesser verpflichtet, nach einer in die Zukunft gerichteten Lösung mit dem DLV zu suchen.
 
Fazit:
 
Es ist entscheidend, die Aufmerksamkeit der Laufsportmedien und Verbände auf das Dilemma zu lenken, in das sich der Deutsche Leichtathletik-Verband (DLV) ohne Not und Anlass manövriert hat. Dies betrifft über 2,5 Millionen Finisher von deutschen Laufveranstaltungen und erfordert dringend öffentliche Aufmerksamkeit. Auch in Deutschland sind ausländische Kollegen bei größeren Veranstaltungen aktiv als Streckenvermesser unterwegs und liefern zertifizierte Protokolle. Ein Mitspracherecht des DLV bei der Vergabe einer Vermessung durch einen Veranstalter, wie es hier in der Entscheidung gesehen wird, gibt es nicht.
 
Vielleicht sollte sich der DLV mit seinen Entscheidern besser um die Athletenförderung kümmern mit dem Ziel, Medaillen bei internationalen Wettbewerben zu erringen als um Nebenkriegsschauplätze ohne Hintergrund.
 
 
Aktueller Stand:
 
Die Streckenvermesser führen zurzeit weiterhin Streckenvermessungen durch und stellen den Laufveranstaltern für Ihre Veranstaltung alle relevanten Informationen zur Verfügung. Es werden aber bis auf weiteres keine Vermessungsprotokolle zur Anerkennung der Leistungen für die Bestenlisten ausgehändigt. "Die Streckenvermesser sind gewillt, den Prozess der Vermessung wieder in geordnete Bahnen zu lenken. Dafür erwarten man bis zur nächsten Mitgliederversammlung ein klares Signal vom Verband, insbesondere die Rücknahme des § 4 der Gebührenordnung. Sowohl die Vermesser als auch die Laufveranstalter benötigen diese Regulierung nicht, und der Verband ebenfalls nicht."
 
 
Offener Brief der Streckenvermesser an den DLV-Präsident Jürgen Kessing
 
21. Dezember 2023

Deutscher Leichtathletik-Verband e.V.

Herrn Präsident Jürgen Kessing
Alsfelder Straße 27
64289 Darmstadt

Streckenvermessung im Bereich des DLV
 
- Ihr E-Mail-Schriftverkehr vom 23.11.2023 an die DLV-Beauftragten und vom 08.12.2023 an die Gruppe der Streckenvermesser (unter Nichtberücksichtigung der DLV- Beauftragten Brandt und Roth)
 
- E-Mail-Schriftverkehr der DLV-Beauftragten Udo Brandt vom 22.11.2023 + 24.11.2023 und Karl Josef Roth vom 23.11.2023 + 24.11.2023, jeweils an Sie gerichtet
 
- Schriftverkehr der DLV-Beauftragten Udo Brandt und Karl Josef Roth im Zusammenhang mit den Beschlüssen der DLV-Mitgliederversammlung vom 18.11.2023 zum § 4 GBO


Sehr geehrter Herr Kessing,
 
bekanntermaßen wurde in der DLV-Mitgliederversammlung vom 18.11.2023 eine Gebührenordnung beschlossen, mit der die Vergütung der im Bereich des DLV tätigen Streckenvermesser - insgesamt 76 an der Zahl - geregelt werden soll; veröffentlicht wurde dieser Beschluss am 24.11.2023 unter der Rubrik "News" auf der Homepage des DLV.
 
Wir - die Gruppe der Streckenvermesser im Bereich des DLV - sehen uns veranlasst, gemeinsam zur beschlossenen Gebührenordnung wie folgt Stellung zu beziehen:

I.

Bezüglich unserer Tätigkeit als Streckenvermesser sind wir weder Angestellte noch in sonstiger Art und Weise Dienstverpflichtete des DLV; keiner von uns hat mit dem DLV zu irgendeiner Zeit einen diesbezüglichen Arbeitsvertrag, Dienstvertrag oder Werkvertrag geschlossen. Zwischen uns und dem DLV besteht also keine rechtliche Grundlage dafür, die den DLV zur Regelung der uns für die Streckenvermessung zustehenden Vergütung berechtigen könnte. Mit der Gebührenordnung greifen Sie in unsere grundgesetzlich geschützte Berufsfreiheit ein.

II.

Eine vertragliche Bindung besteht jeweils nur mit den jeweiligen Laufveranstaltern. Aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung wird hierbei die von uns zu erbringende Leistung und die vom Veranstalter zu erbringende Gegenleistung ausgehandelt und geregelt. Grundsätzlich sind wir in diesem Zusammenhang selbstständig auf eigene Rechnung für zeitlich umrissene und damit begrenzte Aufträge für eine Vielzahl von Laufveranstaltern als Gewerbetreibende tätig.

III.

Wir handeln die uns zustehende Vergütung fair unter Berücksichtigung einer Vielzahl von Parametern aus; hierbei wird folgendes berücksichtigt:

- wir tragen die für die Streckenvermessung notwendigen Vorhaltekosten für die Büro- und Außendienstausstattung;
 
- wir tragen das Risiko, das aus einer fehlerhaften Streckenvermessung resultieren kann, beispielsweise die ausbleibende Anerkennung als Rekord, ausgefallene Siegerprämien, Schadensersatzansprüche des Veranstalters und anderes mehr;
 
- wir tragen die Kosten einer mit der Tätigkeit als Streckenvermesser in Verbindung stehenden Haftpflichtversicherung;

- bei der Streckenvermessung handelt es sich um eine hochqualifizierte Tätigkeit.

IV.

Der Beschluss vom 18.11.2023 hat für uns keinerlei Bindungswirkung bei der Ausgestaltung der uns zustehenden Vergütung; der Beschluss sollte umgehend rückgängig gemacht werden.
 
Die beschlossene, für uns nichtige Gebührenordnung lässt darüber hinaus jegliche Anerkennung unserer Tätigkeit als Streckenvermesser missen.


Mit freundlichen Grüßen
die Gruppe der Streckenvermesser

gez. Stefanie Aaronson, Detlev Ackermann, Thomas Adick, Peter Andres, Sascha Arndt, Jörn Beger, Ronny Behn, Carsten Birkholz, Michael Boose, Egenhard Busack, Udo Brandt, Dr. Jürgen Brunsing, Christopher Connor, Thomas Ernsdorf, Uwe Euskirchen, Felix Fernandez, Gerhard Fitzthum, Peter Gassenschmidt, Christian Gertel, Peter Gottwald, Franz Groß, Florian Harendt, Olaf Henkel, Günther Henne, Philipp Henne, Uwe Hofmann, Jürgen Huber, Michael Kiene, Uwe Koczulap, Dr. Thomas Kraus, Markus Kreimer, Harald Kreuzer, John Kunkeler, Georg Lackermeier, Ute Lackermeier, Hans-Jörg Lange, Dirk Langenbach, Stephan Lorenz, Dr. Maya Lukas, Dennis Mahler, Detlev Matzen, Thorsten Mayer, Jens Mellenthin, Dominik Müller, Fred Neumann, Wolfgang Olbrich, Gregor Pfennig, Marian-Bernd Pries, Karl-Ludwig Rittel, Karl Josef Roth, Ortwin Roye, Mario Sagasser, Relef Saul, Dirk Siebert, Paul Schaaf, Dieter Schenzer, Prof. Wolfgang Schikorr, Kai-Uwe Schmidt, Hans-Peter Schneider, Franz Schrader, Peter Schütze, Paul Stein-Ulbrich, Werner Stephan, Wolfgang Timm, Joachim Uliczka, Melanie Wagner, Heiner Wallbaum, Michael Weber, Hans-Joachim Weidner





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Autor und Copyright: Karl-Josef Roth; Detlev Ackermann für Laufen-in-Koeln
Foto: Irene Bendhiba

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