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Neues Lauflogo-Design des Deutschen Leichtathletikverbands für 2025 |
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Der Deutsche Leichtathletikverband
präsentiert für 2025 neues Qualitätssiegel für seine Laufveranstaltungen
Wer als Laufveranstalter seinen
Lauf beim Deutschen Leichtathletikverband (DLV), bzw. Landesverband anmeldet und durch ihn genehmigt
bekommt, erhält für seine Veranstaltung ein Qualitätssiegel. Das so genannte
DLV-Genehmigungslogo zeichnet Veranstaltungen aus, die nach den Regeln und
Qualitätsmerkmalen des Deutschen Leichtathletikverbandes (DLV) abgehalten
werden. Bis 2015 unterschied man dabei unter Volks- & Straßenlauf, wobei
die Begriffe für bestimmte Regelwerke standen. Bei einem genehmigten Straßenlauf
musste die Strecke z.B. duch einen lizensierten Streckenvermesser vermessen sein und unter Aufsicht einer
Verbandsaufsicht abgehalten werden.
2016 führte der DLV im Rahmen einer Umstrukturierung seines Regelwerks im
Laufbereich ein neues, einheitliches "Genehmigter Lauf" Logo ein, das die
bisherigen zwei Logos ablöste. Damit verschwanden auch die Begriffe Volks- &
Straßenlauf.
Das Problem des 2016er-Siegel war allerdings, dass man dem
einheitlichen Logo nicht mehr ansehen konnte, um welche Art von Lauf es sich
handelt. Das störte vor allem Laufveranstalter, die ihre Veranstaltung unter den
Qualitätsmerkmalen wie "bestenlistenfähiger Lauf" mit
"DLV vermessenen Strecken" unter "Verbandsaufsicht" durchführten. Der DLV nahm sich
dieser Problematik an und präsentiert nun für 2017 zwei neue Logos, die
Erinnerungen an die alten Siegel wecken und keine Fragen mehr offen lassen sollten.
Siehe Abbildungen.
Für 2025 erstrahlt das Logo nun
in einem völlig neuen Licht. Damit passt der DLV das Design des Logos seinem
neuen ganzheitlichen Design an, dass er 2024 einführte.
Neben einem einheitlichen Regelwerk genießen Teilnehmer bei DLV genehmigten
Läufen vor allem auch Versicherungsschutz.
Die "Qualitätssiegel" des DLV für genehmigte Laufveranstaltungen
bis 2015 |
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2016 |
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ab 2017 |
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ab 2025 |
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Darüber hinaus gibt es auch wieder ein Siegel für Bergläufe,
welches in unserer Region aber nicht zum Einsatz kommt
ab 2017 |
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ab 2025 |
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Achtung: Die Genehmigungslogos dürfen nur in Verbindung mit
Laufveranstaltungen verwendet werden, die durch den DLV oder Landesverband
genehmigt wurden! |
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Autor und Copyright: Detlev Ackermann, Laufen-in-Koeln
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