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Hartz IV im Sport: Keine Konkurrenz zum Haupt- und Ehrenamt
 
 
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13.11.2004  

 
 

Der Sport will die Förderungsmöglichkeiten nach der Arbeitsmarktreform Hartz IV nutzen und Langzeitarbeitslosen Beschäftigungspositionen und damit Reintegrations-Chancen für den ersten Arbeitsmarkt bieten. Über die Ausgestaltung der sogenannten Zusatzjobs, im Volksmund verwirrend und vereinfachend Ein-Euro-Jobs genannt, veranstaltete der Deutsche Sportbund (DSB) für Führungskräfte der Landessportbünde und Spitzenverbände eine Fachtagung im dbb-forum in Berlin. Referenten waren DSB-Generalsekretär Dr. Andreas Eichler sowie Vertreter der Bundesagentur für Arbeit und des Bundeskanzleramtes.

Arbeitsmarktreform bietet Chancen für Vereine und Verbände
 
Bereits am 15./16. Oktober hatte die Ständige Konferenz der Landessportbünde auf ihrer Tagung in Hannover eine Erklärung zu „Hartz IV im Sport – Chancen und Möglichkeiten“ verabschiedet. Darin heißt es, bei „Wahrnehmung dieser wichtigen gesellschaftspolitischen Aufgabe“ biete sich „die Chance, sich in die Entwicklung arbeitsmarktpolitischer Konzepte einzubringen und sich stärker als gemeinwohlorientierter Partner der Politik zu positionieren“. Die LSB-Präsidenten erklärten weiter, sie „unterstützen die Zielsetzung der arbeitsmarktpolitischen Reformen der Bundesregierung“. Im Gegenzug sollte der Bund „der Struktur des Sports entsprechende finanzielle Unterstützung und Hilfen“ gewähren. Das DSB-Präsidium bestätigte das Papier.
 
„Jetzt gilt es, die Ziele der Bundesregierung organisatorisch umzusetzen“, erklärte der DSB-Generalsekretär Dr. Andreas Eichler nach der Informationsveranstaltung in Berlin. Das Interesse bei Vereinen, bei Fachverbänden und bei der Sportjugend sei groß, neue Beschäftigungsfelder für Arbeitsgelegenheiten nach Hartz IV zu schaffen und damit an einer zentralen gesellschaftlichen Aufgabe mitzuwirken. Manfred Spangenberg, Ressortleiter Bildung im DSB: „Klar ist, es soll und darf keine Konkurrenz zum ersten Arbeitsmarkt geben.“ Wie viele solcher Zusatzjobs im Sport bundesweit möglich sind, sei noch offen. Noch gibt es keine genaue Bedarfszahlen.

„Die ersten 50 Zusatzjobber sind schon im Einsatz“
 
In Berlin begann im Stadtbezirk Spandau bereits am 1. Oktober eine Modellphase für zunächst einmal neun Monate. „Die ersten 50 Zusatzjobber sind schon im Einsatz“, berichtet Manfred Stelse, stellvertretender Direktor des Landessportbundes Berlin und Chef für die Ressorts Personal und Finanzen. „Sie sind in den Aufgabenbereichen Handwerk, Sportanlagen, Grünflächen, Sportheim-Bewirtschaftung, Betreuung von Jugendlichen und Verwaltungsaufgaben aktiv.“ Für diese 50 Stellen gab es von der örtlichen Agentur 170 Vermittlungsvorschläge. Gemanagt werden alle Fragen rund um die Zusatzjobs von der Gemeinnützigen Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft Sport für Berlin, die der LSB bereits vor elf Jahren gegründet hat. Sie übernimmt neben Regiearbeiten auch Weiterbildungsmaßnahmen.
 
Für die Betreuung der 50 Spandauer Hartz IV-Jobber wurden in der LSB-Gesellschaft 1,5 Arbeitsplätze neu geschaffen. „Dieses neue Personal kommt aus der Arbeitslosigkeit“, erklärt Stelse. „Nach der Modellphase wollen wir dann den Zusatzjobbern eine Qualifizierung an die Hand geben.“ Gärtner sollen Seminare bei Gartenbaubetrieben bekommen, Verwaltungskräfte etwa können ihre EDV-Kenntnisse auffrischen.
 
In den Flächenländern werden die Landessportbünde die Initiative übernehmen – deshalb die Info-Veranstaltung in Berlin. Die konkrete Ausgestaltung der Zusatzjobs soll dabei pragmatisch auf die Kreissportbünde verlagert werden. Sie können – wie in Berlin und Brandenburg praktiziert – Rahmenvereinbarungen mit der örtlichen Agentur oder dem Mittelbau der Behörde abschließen. Oder, wenn es nur wenig Interesse und Möglichkeiten bei den Vereinen gibt, sie sorgen dafür, dass vor Ort der direkte Kontakt zwischen Verein und Fallmanager der sogenannten Arbeitsgemeinschaft (ein Zusammengehen zwischen Arbeitsagentur und Sozialamt, die bisher zuständig waren) läuft. Dabei wäre es aus Sicht des DSB wünschenswert, dass der Sport Vertreter in die Beiräte der Agentur entsendet bzw. von Wohlfahrtsverbänden seine Interessen mitvertreten lässt.
 
Für die Bewilligungsverfahren müssen die Träger der Maßnahme, zum Beispiel der Verein, die Förderung beantragen. Die örtliche Arbeitsagentur oder der jeweilige kommunale Träger prüft Gemeinnützigkeit und Zusätzlichkeit und achtet darauf, dass diese Tätigkeit für den Arbeitslosengeld II-Bezieher nach der individuellen Eingliederungsvereinbarung sinnvoll ist. Auch möglich ist: Arbeitssuchende können von sich aus initiativ werden und an ihren Fallmanager herantreten, wenn sie eine Beschäftigungsmöglichkeit im Sport gefunden haben.

Zusatzjobber sind kein Ersatz für das Haupt- oder Ehrenamt
 
Der Zusatzjobber erhält eine Mehraufwandsentschädigung in der Regel zwischen einem und zwei Euro pro Stunde, was kein Stundenlohn ist, sondern eine Art steuerfreier Pauschalabgeltung von Spesen. Sie wird zusätzlich zum Arbeitslosengeld II ausgezahlt: am 10. des nachfolgenden Monats. Jugendliche erhalten 50 Cent (um sie zu motivieren, eine Ausbildung zu machen – ansonsten wäre die Gesamteinnahme höher als die Ausbildungsvergütung). In besonderen Fällen können bis zu zwei Euro gezahlt werden. Die Zusatzjobber sollen maximal 30 Stunden pro Woche tätig sein. Bewilligt werden die Beschäftigungsmöglichkeiten zunächst für sechs Monate mit der Option, Verlängerungen zu ermöglichen, maximal bis zu zwei Jahren.
 
Die Vertreter des Sports sollten darüber wachen, so wurde bei der Berliner Tagung deutlich, dass die Zusatzjobber kein Ersatz für das Haupt- oder Ehrenamt sind und auch keine Hilfsarbeiten übernehmen. Die Beschäftigungsfelder sind umfangreich: von der Mitgliederbetreuung, der Organisation von Fahrten, Feten und Events, der Organisation internationaler Begegnungen bis hin zur Mitarbeit im Sportbetrieb, zur Erfassung von Sportgeräten und zur Mitarbeit bei Aus- und Fortbildungsprojekten. „Der örtliche Fallmanager entscheidet“.... „auch über die Höhe der Leistungen.“ Pro Zusatzjobber stehen im Monat 500 Euro zur Verfügung: 200 Euro gehen im Schnitt an den Langzeitarbeitslosen, 300 Euro sind für den Beschäftigungsgeber bestimmt, von denen der wesentliche Teil in die Fortbildung der Mitarbeiter investiert werden muss.





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Autor und Copyright: Pressemeldung des Deutschen Sport-Bundes (DSB)

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