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Gentest im Frauensport: World Athletics zieht klare Grenzen |
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Ein einmaliger Wangenabstrich für mehr Fairness?
Der internationale
Leichtathletikverband World Athletics hat angekündigt, dass sich künftig alle
Sportlerinnen einem einmaligen Gentest unterziehen müssen, wenn sie bei
internationalen Wettkämpfen in der Frauenkategorie starten wollen. Der Test wird
mithilfe eines einfachen Wangenabstrichs durchgeführt und soll feststellen, ob
eine Athletin genetisch dem weiblichen Geschlecht zugeordnet werden kann. Mit
dieser Maßnahme will der Verband einheitliche Teilnahmebedingungen für die
Frauenkategorie schaffen.
Sebastian Coe, Präsident von
World Athletics, erklärte, dass es darum gehe, das Vertrauen in den Sport zu
stärken und faire Wettbewerbsbedingungen zu garantieren. Die neue Regelung sei
einfach, schnell und medizinisch unbedenklich. Hintergrund ist die anhaltende
Debatte darüber, wer in der
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Was
kommt auf den Sport zu?
Der geplante
Gentest soll für mehr Klarheit und Fairness im Frauensport sorgen.
Gleichzeitig wirft die Maßnahme Fragen zum Datenschutz und zur
Selbstbestimmung auf. Ob die Regelung tatsächlich für mehr Gerechtigkeit
sorgt oder neue Herausforderungen schafft, bleibt offen. Fest steht: Die
Diskussion um Geschlecht und Chancengleichheit im Sport ist längst nicht
beendet. |
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Frauenkategorie antreten darf - insbesondere im
Hinblick auf Transgender-Athletinnen und Sportlerinnen mit sogenannten DSD (Differences
of Sex Development), also genetischen oder hormonellen Besonderheiten.
Im Mittelpunkt steht das sogenannte
SRY-Gen. Es befindet sich normalerweise auf dem Y-Chromosom und ist ein Marker
für männliche Geschlechtsentwicklung. Wird dieses Gen bei einer Athletin
gefunden, könnte dies ein Hinweis auf eine männliche genetische Struktur sein.
In solchen Fällen sind weitere Untersuchungen möglich, etwa zur Höhe des
Testosteronspiegels. Laut World Athletics sollen dadurch klare und
nachvollziehbare Kriterien geschaffen werden, da frühere Regelungen oft als
unzureichend und schwer kontrollierbar galten.
Gleiches Regelwerk für Trans- und DSD-Athletinnen
Bislang galten für Transgender-
und DSD-Athletinnen unterschiedliche Vorgaben. Künftig sollen beide Gruppen nach
denselben Regeln bewertet werden. Seit 2023 ist es Transfrauen, die die
männliche Pubertät durchlaufen haben, nicht mehr erlaubt, in der Frauenkategorie
anzutreten. DSD-Athletinnen müssen ihren Testosteronwert dauerhaft unter 2,5
nmol/l senken, um teilnahmeberechtigt zu sein.
Kritische Stimmen aus der Wissenschaft
Trotz der Berufung auf
wissenschaftliche Erkenntnisse stößt der Vorstoß auf Kritik. Fachleute warnen
vor psychischer Belastung, gesellschaftlicher Stigmatisierung und einem
Ausschlussgefühl bei betroffenen Athletinnen. Bereits 1999 war eine ähnliche
Testpflicht aufgrund ethischer Bedenken und praktischer Probleme abgeschafft
worden.
Ein wesentlicher Auslöser für
die neuen Pläne war die Debatte um die Boxerinnen Imane Khelif (Algerien) und
Lin Yu-ting (Taiwan) bei den Olympischen Spielen 2024. Beide wurden
vorübergehend suspendiert, da ihre Geschlechtszugehörigkeit infrage gestellt
wurde. Das Internationale Olympische Komitee (IOC) erklärte jedoch, dass beide
als Frauen geboren wurden. Die Fälle verdeutlichten, wie sensibel und
konfliktbeladen dieses Thema ist.
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Autor und Copyright: Detlev Ackermann, Laufen-in-Koeln
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