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Nach den internationalen
Leichtathletik-Regeln gilt die Brutto-Zeit als die offizielle Zeit, die in die
Bestenlisten übernommen werden darf. Also der Zeit, die zwischen Startschuss und
Zieleinlauf vergeht. Wer bei großen Straßenläufen aus der letzten Reihe startet,
bekommt somit einen ungewollten "Zuschlag" auf die tatsächlich erbrachte
Leistung. Eine Tatsache, die insbesondere bei den Aktiven immer wieder auf
Unverständnis stieß.
Der Bundesausschuss
Wettkampforganisation des DLV hat daher eine für die Straßenläufer positive
Entscheidung getroffen: Den Statistikern, die die Jahres-Bestenlisten
zusammenstellen, wird gestattet, Netto-Zeiten aufzunehmen.
Ab 2005 soll die neue Regel
greifen, ab dann gilt sowohl für die Einzel- als auch für die
Mannschafts-Ergebnisse, dass die Netto-Zeiten aufgelistet werden.
Durch die bei allen großen
Straßenläufen gebräuchliche Chip-Zeitmessung ist es seit Jahren möglich, nicht
nur die Zeit zwischen Startschuss und Zieleinlauf (Brutto-Zeit) zu ermitteln,
sondern auch die exakte Zeit zwischen Überqueren der Startlinie und Zielankunft
(Netto-Zeit). Also der tatsächlich erbrachten Leistung.
Eine wichtige Bedeutung soll
die Bruttozeit allerdings weiterhin haben: Der Bundesausschuss stellt
ausdrücklich fest, dass sich die Platzierung im einzelnen Lauf immer nach dem
Zieleinlauf - und damit nach der Bruttozeit - richtet. Wer vor einem anderen
Läufer im Ziel ist, muss auch besser platziert sein, ungeachtet dessen, dass der
andere vielleicht eine bessere Nettozeit hat.
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Autor und Copyright: Detlev Ackermann, Laufen-in-Koeln Quelle: Eberhard Vollmer, DLV - Öffentlichkeitsarbeit
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