Dem organisierten Sport
ist beim Präventionsgesetz für das deutsche Gesundheitswesen, das zur
Jahresmitte 2005 verabschiedet werden soll, ein entscheidender Schritt in die
richtige Richtung gelungen. Im gerade vorgelegten letzten Referentenentwurf
werden in der Begründung des wichtigen Paragraphen 19 die Sportvereine
ausdrücklich als mögliche Erbringer für präventive Leistungen genannt.
Sportvereine in den
Gesetzestext aufgenommen
Zudem sind die
Sportstätten mehrfach erwähnt. "Diese Formulierungen eröffnen den
Sportorganisationen jegliche Form der Beteiligung", bewertet der Frankfurter
Sportmediziner Prof. Dr. Dr. Winfried Banzer als Gesundheitsbeauftragter des
Deutschen Sportbundes (DSB) den Gesetzestext optimistisch. Die explizite
Erwähnung des Sports ist vermutlich auf ein Gespräch des DSB-Präsidenten Manfred
von Richthofen mit der Spitze der SPD-Bundestagsfraktion um Franz Müntefering
zurückzuführen. In den Eckpunkten hatte der Sport keine Aufnahme gefunden.
Das Präventionsgesetz
wird nun noch letztmalig mit der Bund-Länder-Kommission abgestimmt und soll
schon Ende Januar 2005 dem Kabinett vorgelegt werden. Danach kommt es zur ersten
Lesung in den Bundestag und in den Bundesrat. Da es allerdings zwischen dem Bund
und den Ländern abgestimmt ist, dürfte kein Widerstand in den parlamentarischen
Gremien zu erwarten sein.
In dem Entwurf gab es
noch weitere Veränderungen gegenüber den Eckpunkten. Bisher war immer vom "Setting-Ansatz"
bei der Prävention die Rede, der Prävention im entsprechenden sozialen Umfeld.
Dieser Begriff ist nun durch "Lebenswelten" ersetzt worden, die als "für die
Gesundheit bedeutsame, abgrenzbare soziale Systeme insbesondere des Wohnens,
Arbeitens, Lernens, der Freizeitgestaltung einschließlich des Sports und des
Spielens" definiert werden. Mit den Lebenswelten sind Stadtteile, Kindergärten,
Kindertagesstätten, Schulen, Betriebe, aber auch Freizeiteinrichtungen
einschließlich Sportstätten gemeint.
Nichts verändert hat
sich am Finanzierungsmodell als Kompromiss zwischen Bund und Ländern. Der
gesamte jährliche Betrag von 250 Millionen Euro wird ohne Bezuschussung aus
öffentlichen Mitteln von den vier Sozialversicherungsträgern "Gesetzliche
Krankenkasse", "Gesetzliche Renten"- und "Unfallversicherung" sowie
"Pflegeversicherung" erbracht.
Das Geld soll künftig in
drei Teilbereiche einfließen. Auf der bundesweiten Ebene wird ab dem nächsten
Jahr eine Stiftung für Präventionsfragen aufgebaut. Sie bekommt 20 Prozent der
jährlichen Summe, also 50 Millionen Euro. Die Stiftung soll hauptsächlich
Modellprojekte ins Leben rufen und überwachen sowie bundesweite Kampagnen in
Zusammenarbeit mit der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)
durchführen. Dazu kommen 100 Millionen Euro für Projekte der
Sozialversicherungsträger und weitere 100 Millionen Euro für Maßnahmen auf
Landesebene.
Für die Bundesstiftung
will der Deutsche Sportbund jetzt die nächste Weichenstellung erreichen. "Es
wird darum gehen, einen Sitz im Kuratorium zu erlangen", meinte Prof. Banzer.
Übergeordnet gibt es den Stiftungsrat mit maximal 30 Mitgliedern. Das Kuratorium
soll in beratender Funktion etabliert werden, hauptsächlich mit Vertretern aus
dem Deutschen Präventions-Forum, in dem auch der Deutsche Sportbund mit Sitz und
Stimme vertreten ist.
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Autor und Copyright: Pressemitteilung des Deutschen Sportbundes (DSB)
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