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Nicht selten bekommen Ehrenamtler für ihr Engagement viel Ärger ...
 
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18.01.2002 

 

Fast an jedem Wochenende bietet ein Veranstalter für die Laufbegeisterten einen Lauf an. Was für viele wie eine Selbstverständlichkeit aussieht, entpuppt sich bei genauerer Betrachtung als harte Arbeit für meist ehrenamtlich Tätige.
Findet diese Arbeit denn auch gebührend Anerkennung?
Nicht selten kommt es vor, dass einige Anbieter für ihren ehrenamtlichen Einsatz nicht nur Ärger erfahren, sondern auch noch mit zusätzlichen Schwierigkeiten, oder gar einer Anzeige bestraft werden.

Stellvertretend für derartige Geschichten soll folgender Artikel vorgestellt werden:

Um es vorweg zu nehmen, mit dem folgenden Bericht soll keine Partei für eine bestimmte Person ergriffen werden. Es soll lediglich ein Sachverhalt dargestellt werden. Der Leser möge sich daher sein eigenes Urteil bilden. Das Beispiel wurde deshalb ausgewählt, da die Geschichte im vergangenen Jahr schon ausführlich in der Presse behandelt wurde.


Zusammen mit 160 freiwilligen Helfern veranstaltet der Königsforst-Marathon e.V. jedes Jahr seine Laufveranstaltung, zu der mehr als tausend Teilnehmer kommen. Alle Organisatoren und Helfer arbeiten unentgeltlich. Eventuelle Überschüsse aus der Veranstaltung werden sozialen Zwecken zugeführt. Doch die Lauffreunde waren nicht allein. Sie wurden von einem wachsamen Auge beobachtet. Ein Beamter der dort anwesenden Autobahnpolizei, der übrigens nicht für Kontrollen von öffentlichen Veranstaltungen wie des Marathons zuständig ist, scheint sich für seine Beobachtungen viel Zeit genommen zu haben. Nach Beendigung der Veranstaltung fand Manfred Blasberg eine Anzeige in seinem Briefkasten vor, in der ihm mehrere Punkte vorgeworfen wurden:

- An einer Straßenmündung hätten keine Aufsichtspersonen gestanden
   Blasberg weist dies energisch zurück

- Es sei niemand abgestellt worden, der die Einhaltung eines zusätzlichen Halteverbot überwacht hätte
   Blasberg: "Den ganzen Tag stand da ein Posten."

- Vor einer gewissen Einmündung hätten sich keine Ordner befunden
  Blasberg: "Dazu gab es doch gar keine Auflage der Stadt".

- Die aufgestellte Beschilderung sei nicht "unverzüglich" entfernt worden
   Blasberg: Die Straßen waren 20 Minuten vor verstreichen der Frist wieder frei

- Die Warnleuchten waren nicht mit rotem  Dauerlicht beleuchtet
   Blasberg: "Ein Irrtum, solche Sachen haben wir überhaupt nicht benutzt"

Hierfür bekommt er erstmal 50 Mark Verwarngeld aufgebrummt. Begründet wird dies damit, er habe nicht dafür gesorgt, dass die Verkehrsvorschriften/Auflagen befolgt wurden. Man entscheidet sich zu zahlen, aber erbittet um eine Klärung, was man falsch gemacht hätte, bzw. was man im nächsten Jahr besser machen könnte. Die Antwort: "Nichts habe man falsch gemacht". Bei der Bußgeldstelle ist man ratlos, weshalb Blasberg bezahlen soll. Die wiederum fragt nun bei der Autobahnpolizei nach und bittet um Stellungnahme. Die Zahlungsfrist der Verwarnung verstreicht und wird zu einem Bußgeldbescheid von nun 86 Mark umgewandelt. Blasberg legt Einspruch ein und die Geschichte landet bei der Staatsanwaltschaft Köln. Diese leitet die Strafsache weiter ans Amtsgericht Bensberg, wo er eine Ladung erhält. Doch kurz vor dem Termin wird die Verhandlung ohne nähere Begründung aufgehoben. Das Verfahren gegen Blasberg wurde eingestellt, er muss die Strafe nicht zahlen.

Grund zur Freude? Herr Blasberg bleibt auf 650,76 Mark Anwaltskosten sitzen ... wegen eines übereifrigen Beamten und einer blödsinnigen Anzeige.

 

Manfred Blasberg engagiert sich als Ehrenamtler und hat durch sein Engagement viel Ärger bekommen.

Letztes Jahr nahmen 1700 Sportler am Königsforst-Marathon teil.

Bild:
Manfred Blasberg mit seiner Frau Ursula




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Autor und Copyright: Detlev Ackermann, Laufen-in-Koeln