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Präventionsgesetz im Kabinett - Erste Lesung am 18. Februar
 
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09.02.2005 

 

Das Kabinett um Bundeskanzler Gerhard Schröder hat am 2. Februar 2005 das Präventionsgesetz verabschiedet, mit dem künftig in Deutschland Gesundheitsvorsorge gestärkt und voran gebracht werden soll. Nun wird sich der Bundestag am 18. Februar in erster Lesung mit der Vorlage beschäftigen. "Mit diesem Gesetz verfolgt die Bundesregierung den Weg einer vorausschauenden und nachhaltigen Gesundheitspolitik, um die Gesundheit zu fördern und chronischen Krankheiten vorzubeugen", meinte Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt nach dem Beschluss. Nach der ersten Lesung kommt es noch zu einer öffentlichen Anhörung, bevor es endgültig vom Parlament beschlossen wird. Erste Teile des Gesetzes sollen schon Mitte des Jahres in Kraft treten. „Wir schließen auch zu den Ländern in Europa auf, die bereits gute Erfolge mit gesundheitlicher Prävention erzielt haben wie die skandinavischen Länder", sagte Ministerin Schmidt. Große Änderungen sind nicht mehr zu erwarten, da der letzte Entwurf von einer Bund-Länder-Kommission unter Beteiligung aller Parteien verabschiedet worden war. Nur die FDP will die Vorlage ablehnen.
 
Der Deutsche Sportbund (DSB) hatte den Entwurf im Allgemeinen bereits begrüßt, da der Sport Eingang in das Gesetz gefunden hat und als ein Teil der so genannten Lebenswelten aufgeführt und daher entsprechende Beachtung finden wird. Allerdings hatte der DSB-Gesundheitsbeauftragte Prof. Dr. Winfried Banzer die mangelnde Unterstützung durch die öffentlichen Kassen von Bund und Ländern sowie die mangelnde Verzahnung zwischen den verschiedenen Ebenen kritisiert.
 
Auch im Freiburger Kreis, der Arbeitsgemeinschaft größerer deutscher Sportvereine, stößt das neue Gesetz auf breite Zustimmung. „Wir sehen darin eine große Chance, den Sport als einen Teil der primären Prävention und Gesundheitspolitik im Gesundheitswesen zu etablieren", heißt es in der Stellungnahme des Vorstandes.
 
Die Zustimmung fällt nicht einhellig aus, denn die Vereine sehen auch zu viel Bürokratie auf sich zu kommen. „Wir sehen eine große Gefahr darin, dass die Zusammenarbeit der sozialen Präventionsträger und der zuständigen Gremien in den Ländern und Kommunen, die teilweise noch ins Leben gerufen werden müssen, viel Geld und Energie kosten", erklären die Verantwortlichen der Vereine einstimmig. Vielmehr solle die Erfahrung der Vereine in der Prävention und der Gesundheitsförderung genutzt werden, um den Verwaltungsaufwand so gering wie möglich zu halten.
 
250 Millionen Euro sollen von den sozialen Versicherungsträgern künftig für die Prävention eingezahlt werden. 100 Millionen Euro stehen auf Länderebene zur Verfügung, der gleiche Betrag für die Versicherungsträger selber. Mit Hilfe der restlichen 50 Millionen Euro soll eine Präventionsstiftung unter Bundesaufsicht eingerichtet werden, die Modellprojekte initiieren und bundesweite Kampagnen steuern soll.





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Autor und Copyright: Pressemitteilung des Deutschen Sportbundes (DSB)