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Keine abschreckende Wirkung
Das Schöffengericht des
Amtsgerichtes Magdeburg hat am Montag den ehemaligen Leichtathletik-Trainer
Thomas Springstein wegen Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz und der
Weitergabe von Dopingmitteln an Minderjährige in einem besonders schweren Fall
zu einer Freiheitsstrafe von 16 Monaten verurteilt, die zu drei Jahren auf
Bewährung ausgesetzt wurde.
Dr. Clemens Prokop, Präsident
des Deutschen Leichtathletik-Verbandes (DLV), sagte zu dem Urteil: Das jetzt
gewählte Verfahren erscheint angesichts der unterbliebenen weiteren
Sachaufklärung als seltsam und unbefriedigend. Wir beantragen Akteneinsicht und
werden prüfen, welche Maßnahmen zu veranlassen sind. Eine abschreckende Wirkung
im Kampf gegen Doping geht von einem solchen Ergebnis sicherlich nicht aus.
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Autor und Copyright: Meldung des Deutschen Leichtathletikverbandes
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