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Manfred von Richthofen erwartet von
den Fraktionen des Deutschen Bundestages bis zur Sommerpause parlamentarische
Initiativen, um in einem so genannten Artikelgesetz härtere Bestimmungen im
Anti-Doping-Kampf auf den Weg zu bringen.
Von Richthofen erklärte nach
einer dreistündigen Anhörung im Sportausschuss des Deutschen Bundestages, eine
Verschärfung des Arzneimittelgesetzes und neue Rechtsvorschriften seien
erforderlich. Eine breite sportlich interessierte Öffentlichkeit erwartet, dass
schnell gehandelt wird, sagte der DSB-Präsident. Die Politik darf durch ein
ständiges Hin und Her nicht weiter auf der Stelle treten, sondern muss nun
gesetzliche Schritte einleiten.
Von Richthofen stellt Aktionsplan gegen Kriminalität im Sport vor
Von Richthofen machte bei
seinen Ausführungen vor den Parlamentariern deutlich, Fairness und
manipulationsfreie Leistungen im Sport könnten weder staatlich verordnet noch
gesetzlich erzwungen werden. Es gebe rechtliche Defizite, um das Dopen zu
unterbinden, aber auch Vollzugsdefizite. Wir brauchen nicht das
Anti-Doping-Gesetz, wir brauchen Korrekturen und Ergänzungen an einzelnen
Gesetzen, erklärte er. An der öffentlichen Sitzung im
Marie-Elisabeth-Lüders-Haus in Berlin nahm auch DSB-Generalsekretär Dr. Andreas
Eichler teil.
Der DSB-Präsident stellte einen
Aktionsplan gegen Kriminalität im Sport vor. So sollte über die
Justizministerkonferenz der Länder eingewirkt werden, dass
Schwerpunkt-Staatsanwaltschaften mit bester Kompetenz gebildet werden.
Zweitens sollte der Bund als Sportförderer gemeinsam mit dem DOSB verbindliche
Verfahren zum Vollzug von Sanktionsmaßnahmen entwickeln, während die neue
Dachorganisation einen Anti-Doping-Beauftragten berufen sollte. Drittens müssten
Medikamente, die Dopingsubstanzen enthalten, Warnhinweise in der Packungsbeilage
erhalten. Bessere zollrechtliche Vorschriften seien genauso erforderlich wie
Rechtsverschärfungen gegen organisierte und gewerbsmäßige Bandenkriminalität.
Allerdings: Eine
Kriminalisierung von Leistungssportlern komme - so von Richthofen weiter - nicht
in Frage; gegen ein Besitzverbot gebe es verfassungsrechtliche Bedenken. Mit
einer pharmakologischen Studie sollte untersucht werden, inwieweit anabole
Steroide Suchtpotenzial entfalten: Wenn sich ergeben sollte, dass das
Gefährdungspotenzial der Anabolika vergleichbar mit anderen Drogen ist, dann
sollten sie als Betäubungsmittel verboten werden, sagte der DSB-Präsident. Die
Studie wolle der DSB und/oder seine Nachfolgerorganisation in Auftrag geben;
benötigt werde aber eine erhebliche Finanzierungshilfe des Bundes. Letztlich
müsste die NADA, die unzureichend finanziert sei, besser ausgestattet werden,
beispielsweise auch durch verpflichtende Abgaben der Wirtschaft. Eine
Schiedsgerichtsbarkeit für Dopingfälle wäre bei der sport- und politikfernen
NADA ein geeignetes Instrumentarium.
NADA: Kein Anti-Doping-Gesetz in der angedachten Form
Der Sport ist am nächsten
am Problem dran, erklärte der NADA-Vorsitzende Peter Busse. Den Besitz und die
Einnahme von Dopingmitteln unter Strafe zu stellen - das wäre für mich nicht
vorstellbar. Es kann nicht Aufgabe des Strafrechts sein, Menschen vor
gesundheitsgefährdendem Handeln und somit vor sich selbst zu schützen.
Auch Rechtsanwalt Markus
Hauptmann, Vorsitzender der Rechtskommission des Sports gegen Doping, die im
Herbst 2005 ihr Gutachten über juristische Instrumentarien im Anti-Doping-Kampf
vorstellte, betonte, es könne und dürfe kein Anti-Doping-Gesetz in der von der
SPD angedachten Form geben. Der Sport kann die Regelverletzungen selbst, also
ohne staatliche Instrumentarien feststellen und ahnden. Es müsste ein starkes
Miteinander von Sport- und Strafrecht geben. Hauptmann: Der Sport muss und kann
den Anti-Doping-Kampf schaffen; allerdings sind die Verbände bei allen
Vorkommnissen im Umfeld ohnmächtig.
CDU gegen Anti-Doping-Gesetz
Der Parlamentarische
Staatssekretär im Bundesinnenministerium, Christoph Bergner (CDU), sprach sich
gleichfalls gegen ein Anti-Doping-Gesetz aus und forderte rechtliche
Nachbesserungen und einen besseren Vollzug bestehender Strafvorschriften. Sein
Ressort werde in der Bundesregierung die Federführung bei den vom deutschen
Sport und der Politik gemeinsam geforderten Rechtsverschärfungen vorerst
übernehmen, sagte er. Für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion kündigte deren
sportpolitischer Sprecher Klaus Riegert an, in Kürze mit der SPD-Sprecherin
Dagmar Freitag einen gemeinsamen Nenner für parlamentarische Initiativen finden
zu wollen. Eine Besitzstraftat Doping und eine Kriminalisierung der Sportler
ist mit uns aber nicht zu machen, erklärte der CDU-Politiker. Wir haben in der
Großen Koalition in dieser Frage schon eine neunzigprozentige Gemeinsamkeit.
Alles andere wäre nicht verhältnismäßig und ginge von der Rechtssystematik her
nicht.
SPD: gesetzliche Regelungen sind nötig
Die SPD-Bundestagsfraktion
ist nach Worten ihrer Sportobfrau Dagmar Freitag nach wie vor der Auffassung,
dass weitergehende gesetzliche Regelungen nötig seien. Der autonome Sport sei an
seine Grenzen gestoßen, da beim Handel und Vertrieb der konventionellen
Dopingmittel organisierte Kriminalität und mafiöse Strukturen im Spiel seien.
Für die FDP lehnte es Detlef Parr kategorisch ab, ein besonderes
Anti-Doping-Gesetz auf den Weg bringen zu lassen. Die vom DSB vorgeschlagenen
Lösungen entsprächen sehr weitgehend der Zielsetzung einer Dopingbekämpfung bei
Wahrung der Autonomie des Sports.
Bündnis 90/Die Grünen: Gesetz zur Bekämpfung des Dopings und zum Schutz des
Sports
Für Bündnis 90/Die Grünen
forderte Winfried Hermann eine Gesamtstrategie von Sport und Politik.
Anzustreben sei ein Artikelgesetz unter dem Titel Gesetz zur Bekämpfung des
Dopings und zum Schutz des Sports. Blutdoping, erst recht Gendoping seien neue
Methoden, die nicht durch das Arzneimittelgesetz geregelt seien: Es sind ja
keine Arzneimittel. Hermann forderte überdies ein Produktionsverbot für
bestimmte Präparate, die keinen therapeutischen Nutzen haben, sowie eine
unabhängige Schiedsgerichtsbarkeit in Dopingfragen für alle Sportarten.
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Autor und Copyright: Mitteilung des Deutschen Sport-Bundes
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