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Sport als Staatsziel vorerst ohne
Chance auf Aufnahme in die Verfassung
Die Aufnahme des Sports als Staatszielbestimmung ins Grundgesetz im Rahmen der
Föderalismusreform ist der Uneinigkeit in der Koalition zum Opfer gefallen.
Das erklärte der
SPD-Bundestagsabgeordnete Steffen Reiche, Mitglied im Kulturausschuss des
Parlaments. Der Rechtsausschuss hat die Anhörung auf den St. Nimmerleins-Tag
hinausgeschoben, sagte Reiche. Vor der Sommerpause wird es keinen Termin dafür
geben.
Damit sei das von ihm gemeinsam
mit dem Sportausschuss-Vorsitzenden Dr. Peter Danckert initiierte Projekt, im
Zusammenhang mit den Verfassungsänderungen zur Neuordnung der
Bund/Länderbeziehungen die Aufnahme von Sport und Kultur als sogenannte
Letztwerte in die Verfassung zu verfolgen, endgültig vom Tisch. Wir haben
immerhin die Zusage bekommen, dass es in der zweiten Jahreshälfte,
wahrscheinlich im Oktober, ein öffentliches Hearing im Rechtsausschuss geben
soll, äußerte sich Reiche. Ob danach dann eine Verfassungserweiterung noch
möglich ist, bleibt allerdings offen.
Ungeklärt bleibt auch, wann ein
Gesetzentwurf, der die Aufnahme von Sport und Kultur als zu schützende Rechts-
und Sozialgüter in die Verfassungsgalerie verlangt, eingebracht wird.
DOSB-Präsident Dr. Thomas Bach hatte in seiner Rede bei der Gründungsfeier in
der Frankfurter Paulskirche am 20. Mai die verfassungsrechtliche Positionierung
des Sports nachdrücklich gefordert.
Zuvor waren der Deutsche
Kulturrat und der organisierte Sport zur Durchsetzung ihrer Forderungen eine
partnerschaftliche Aktionseinheit eingegangen und forderten dabei in einer
gemeinsamen Erklärung vom Gesetzgeber die Verankerung der Werte in einem Artikel
20 b des Grundgesetzes.
Auf Vorschlag der
SPD-Bundestagsfraktion war folgende Verfassungserweiterung geplant gewesen: Der
Staat schützt und fördert die Kultur. Sport ist als förderungswürdiger Teil des
Lebens zu schützen.
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Autor und Copyright: Mitteilung des Deutschen Olympischen Sportbundes
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