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Der Deutsche Bundestag will am 18.
Januar 2007 das Internationale Übereinkommen gegen Doping im Sport abschließend
beraten und die Ratifizierung beschließen.
Ohne Debatte behandelte das
Parlament in der letzten Sitzungswoche vor Weihnachten einen Gesetzentwurf der
Bundesregierung hierzu. Zuvor wird sich am 17. Januar der Sportausschuss mit dem
internationalen Vertrag beschäftigen. Die Generalkonferenz der UN-Organisation
für Erziehung, Wissenschaft und Kultur (UNESCO) hatte diese
Anti-Doping-Konvention im Oktober 2005 angenommen und ihren 192 Mitgliedsländern
zugeleitet. Bisher haben 30 Staaten die Konvention ratifiziert; sie ist damit in
Kraft getreten. Das Übereinkommen basiert im Wesentlichen auf dem
Welt-Anti-Doping-Code, der im März 2003 in Kopenhagen beschlossen wurde.
Im Text der UNESCO-Konvention
heißt es: Die Vertragsstaaten ergreifen Maßnahmen beziehungsweise ermutigen die
einschlägigen Stellen innerhalb ihres jeweiligen Hoheitsbereichs zur Ergreifung
entsprechender Maßnahmen, um die Anwendung und den Besitz verbotener Wirkstoffe
und Methoden durch Athleten im Sport zu verhüten und einzuschränken. Zum
Erreichen der Ziele im Anti-Doping-Kampf müsse jedes Land geeignete Maßnahmen
ergreifen. Dies könnten Gesetze, sonstige Vorschriften, politische Maßnahmen
oder Verwaltungspraktiken sein. Geregelt ist auch, dass sich hierbei die Staaten
auf Anti-Doping-Organisationen sowie Sportorganisationen stützen können.
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Autor und Copyright: Dosb
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