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Hilfen für Helfer - SPD will das Ehrenamt stärker steuerlich fördern. |
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SPD will das Ehrenamt stärker
steuerlich fördern.
Finanzminister Steinbrück legt Konzept mit vielen Verbesserungen - auch für den
Sport - vor
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Bundesfinanzminister Peer Steinbrück |
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Noch vor wenigen Monaten hatten
Sachverständige dem Bundesfinanzministerium erhebliche Einschnitte im
Gemeinnützigkeitsrecht empfohlen. Diese Vorschläge hat sich Bundesfinanzminister
Peer Steinbrück ausdrücklich nicht zu Eigen gemacht. Warum, das zeigt sich
jetzt: Steinbrück möchte im Gegenteil jene Menschen besonders unterstützen, die
mit ihrem zivilgesellschaftlichen Engagement Tag für Tag unentgeltlich einen
unverzichtbaren Beitrag für den Zusammenhalt unserer Gesellschaft leisten.
Er schlägt im Einzelnen die folgenden den Sport betreffenden Maßnahmen vor. Der
Referentenentwurf ist inzwischen fertig gestellt und wird zurzeit beraten.
1. Die steuerfreie Übungsleiterpauschale soll von 1848 Euro auf jährlich 2100
Euro angehoben werden.
Dies kommt im Sport
insbesondere den nicht hauptberuflichen Trainern und Übungsleitern zugute, die
nun ohne finanzielle Abstriche mehr Stunden anbieten können.
2. In Zukunft sollen Spenden an gemeinnützige Organisationen bis zu einer Höhe
von 20% der jährlichen Gesamteinkünfte von der Steuer abgesetzt werden können.
Bisher war dieser Betrag auf lediglich 5 oder 10 % begrenzt.
Damit werden Spenden auch an Sportvereine attraktiver. Mit dieser steuerlichen
Begünstigung ist die Erwartung verbunden, dass auch Sportvereine mehr und höhere
Spenden als bisher erhalten.
3. Gemeinnützige Organisationen sollen in Zukunft mehr Geld steuerfrei
erwirtschaften können. Die entsprechende Besteuerungsgrenze soll ebenso wie die
Zweckbetriebsgrenze für Einnahmen bei Sportveranstaltungen von 30 678 auf 35 000
Euro angehoben werden.
Für die Sportvereine bedeutet
das: Sie können sich wirtschaftlich profitabler als bisher betätigen, etwa mit
dem Verkauf von Speisen und Getränken bei sportlichen Veranstaltungen oder
Festen. Einnahmen daraus bleiben künftig bis zu 35 000 Euro steuerfrei. Den
Vereinen bleibt also mehr in der Kasse.
Die Zweckbetriebsgrenze dagegen
gilt nicht für den Verkauf von Speisen und Getränken, wohl aber für Einnahmen
aus Eintrittsgeldern, Start- und Meldegebühren bei sportlichen Wettkämpfen, dem
Verkauf von Programmheften oder für erzielte Ablösesummen. Auch sie soll zum
Vorteil für viele Sportvereine auf 35 000 Euro jährlich angehoben werden.
Darüber hinaus macht Peer Steinbrück in seinem Programm Hilfen für Helfer
weitere Vorschläge zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements, die
teilweise auch den Sportbereich begünstigen:
1. Wer monatlich 20 oder mehr Stunden im Auftrag einer gemeinnützigen
Organisation (also etwa der AWO oder der Caritas) freiwillig und unentgeltlich
alte, kranke oder behinderte Menschen betreut, kann künftig 300 Euro jährlich
von seiner Steuerschuld abziehen.
2. Die Möglichkeiten,
Mitgliedsbeiträge an Kulturfördervereine beim Sonderausgabenabzug zu
berücksichtigen, werden verbessert. Dies betrifft ausdrücklich keine
Mitgliedsbeiträge an Sportvereine oder Freizeitvereine, bei denen für den
Mitgliedsbeitrag eine Leistung (z. B. Training, Teilnahme an Veranstaltungen
etc.) geboten wird.
3. Der Höchstbetrag für die
Ausstattung von Stiftungen mit Kapital wird von 307 000 Euro auf 750 000 Euro
mehr als verdoppelt.
4. Der bisherige besondere
Höchstbetrag für Zuwendungen an Stiftungen - bisher zehn Mal 20.450 Euro - wird
abgeschafft. Dafür wird ein zeitlich unbefristeter Spendenvortrag eingeführt.
5. Der Satz, mit dem pauschal
für unrichtig ausgestellte Zuwendungsbestätigungen oder falsch eingesetzte
Spenden gehaftet werden muss, wird von 40% auf 30% der Zuwendungen gesenkt.
6. Bisherige bürokratische
Hürden sollen abgebaut werden; Menschen, die sich ehrenamtlich engagieren,
sollen ihre wertvolle Zeit nicht mit dem Ausfüllen komplizierter Formulare oder
in Verhandlungen mit den Finanzämtern verlieren.
Fazit: Wenn Sozialdemokraten in Deutschland regieren, bringt das Vorteile für
den Sport. Die Übungsleiterpauschale wurde von Willy Brandt eingeführt unter
Helmut Schmidt und Gerhard Schröder erhöht. Jetzt nimmt sich der Bundesminister
der Finanzen dieser wichtigen Leistung für die ehrenamtliche Arbeit in den
Sportvereinen an. Das zeigt deutlich, wie hoch die Sozialdemokratie die
Leistungen der Menschen einschätzt, die sich zum Wohle des Sports ehrenamtlich
einbringen.
Das Ehrenamt genießt einen
hohen Stellenwert in der Koalition. Einmal mehr wird dies mit der Ankündigung
des Bundesfinanzministers Peer Steinbrück deutlich, die finanziellen
Rahmenbedingungen für das Ehrenamt weiter verbessern zu wollen.
Auch der Sport wird davon profitieren: Die Koalition wird die steuer- und
abgabenfreie Übungsleiterpauschale von 1.848 Euro auf 2.100 Euro erhöhen und die
Grenze, bis zu der Einnahmen aus steuerpflichtigen wirtschaftlichen
Geschäftsbetrieben von der Körperschaft- und Gewerbesteuer befreit sind, von
bisher 30.678 Euro auf 35.000 Euro im Jahr anheben.
Begünstigt werden Sportvereine auch dadurch, dass Spender in Zukunft 20 Prozent
(statt bisher 5 Prozent beziehungsweise 10 Prozent) ihrer Einkünfte für
förderungsfähige Zwecke spenden und steuerlich geltend machen können. Diese
wichtigen Maßnahmen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für das Ehrenamt in
Deutschland machen deutlich, dass die Koalition die Empfehlungen der
Enquete-Kommission "Bürgerschaftliches Engagement" ernst nimmt und umsetzt.
__________________________________
Autor und Copyright: Mit freundlicher Unterstützung SPD Parteivorstand, 10911 Berlin
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