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SPD und CDU ziehen im Kampf
gegen Doping nun doch an einem Strang
Der Besitz von Dopingsubstanzen in mehr als geringen Mengen soll nach dem Willen
der Großen Koalition im Deutschen Bundestag nun doch strafbar werden. Dabei
macht es keinen Unterschied, ob sich die Mittel im Besitz von Trainern,
Betreuern oder den Sportlerinnen und Sportlern selbst befinden.
Für den Sportsprecher der
Bundes-SPD, Manfred Schaub, hat sich die SPD damit in einer der wichtigsten
Fragen bei der Doping-Bekämpfung durchgesetzt: Sportler können nicht anders
behandelt werden, als alle anderen, die im Zusammenhang mit Doping-Vergehen
tätig werden, ist sich der Bürgermeister der Stadt Baunatal sicher.
Dem jetzt gefundenen Kompromiss
geht eine lange Geschichte voraus: Nach den zahlreichen Dopingvorfällen bei der
Tour de France 2004 hatte der damalige Deutsche Sportbund eine Rechtskommission
des Sports gegen Doping eingesetzt, deren Empfehlungen sich der DSB im Frühjahr
2005 zu Eigen machte und mit der Bitte um die Unterstützung durch ein
Anti-Doping-Gesetz an die Politik weitergab.
Nach der Vereinigung von DSB
und NOK zum Deutschen Olympischen Sportbund im Mai 2006 erkannte der DOSB zwar
weiter die Notwendigkeit staatlicher Unterstützung im Doping-Kampf an, sah aber
durch Straftatbestände für Sportlerinnen und Sportler die Sportgerichtsbarkeit
gefährdet.
Die juristische Diskussion, ob
sich Sport und Strafrecht nun ergänzen oder ausschließen, ist obsolet geworden,
denn auch der Deutsche Olympische Sportbund unterstützt den jetzt gefundenen
Kompromiss, bei dem des Dopings überführte Sportlerinnen und Sportler weiterhin
mit sportrechtlichen Konsequenzen (Sperren, Rückzahlung von Fördergeldern)
rechnen müssen, ihnen aber beim Besitz von mehr als geringen Mengen auch Handel
unterstellt wird und strafrechtliche Ermittlungen eingeleitet werden.
Mit einem solchen Artikelgesetz
lassen sich die avisierten Ziele im Dopingkampf erreichen. Ähnlich wie bei
Betäubungsmitteln wird nicht der Gesetzgeber festlegen, wie viel nicht geringe
Mengen an Dopingsubstanzen sind. Dies wird sich durch die Rechtsprechung der
Gerichte ergeben.
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Autor und Copyright: Mit freundlicher Unterstützung SPD Parteivorstand, 10911 Berlin
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