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Bereits ab der Saison 2007 werden auch in
die Schüler- und Jugend-Bestenlisten des DLV auf den kürzeren Laufstrecken nur
noch Zeiten übernommen, die mit elektronischer Zeitmessung ermittelt wurden.
Dies hat der DLV-Verbandsrat auf Antrag des LV Nordrhein in seiner Sitzung im
Vorfeld der Hallen-DM in Leipzig beschlossen. Die Neufassung des § 13, 5. der
Veranstaltungsordnung (VAO) lautet wörtlich:
In die DLV-Bestenliste der Männer, Frauen,
Junioren/-innen, Jugend und Schüler/innen werden auf allen Strecken bis
einschließlich 1500m nur die Leistungen aufgenommen, die mit einer
anerkannten vollautomatischen Zielbildanlage festgestellt worden sind.
Darüber hinaus werden, mit Ausnahme der DLV-Schülerbestenliste, in
Sprint-, Kurzhürden- sowie in Weit- und Dreisprungwettbewerben nur die
Leistungen aufgenommen, bei denen die Windstärke gemessen und
entsprechend vermerkt worden ist. |
Bisher galt diese Bestimmung nur für die
Männer-, Frauen- und Juniorenklasse, ab sofort nun auch für die A- und B-Jugend
sowie die A-Schüler/innen. Auslöser für die Erweiterung war die
DLV-Schüler-Bestenliste 2006, in der mehrere handgestoppte Sprintleistungen
auftauchten, deren Richtigkeit angezweifelt wurde. Die betroffenen Schüler
hatten in ihren weiteren Rennen nicht annähernd das Niveau dieser Handzeiten
erreicht. In einem Fall hatten ein 14-jähriger und sein Verein sogar darum
gebeten, diese Zeit zu streichen und durch die realistische elektronische
Bestleistung zu ersetzen, weil ich nie so schnell laufen kann wie in dieser
Ergebnisliste aufgeführt. (Eventuell ein Vorschlag für den Fair-Play-Preis!)
Hintergrund für die stärker werdenden Zweifel an
handgestoppten Sprintzeiten ist die Tatsache, dass seit Jahren bei der
überwiegenden Zahl auch der Schülerund Seniorensportfeste die Laufzeiten nur
noch mit elektronischer Zeitmessung ermittelt werden. Eine spezielle Ausbildung
zum Zeitnehmer mit der Stoppuhr macht deshalb keinen Sinn mehr. Die Folge sind
zwangsläufig ungenaue Messergebnisse. Für den
Bereich der DLV-Bestenlisten hat der Verband nun die Konsequenzen gezogen.
Einige Landesverbände waren bereits vorangegangen bzw. wollen nun folgen und die
Neufassung des § 13,5 auch für ihre Landes-Bestenlisten gelten lassen. In die
Bestenlisten der Bahnläufe von mehr als 1.500m Länge werden aber weiterhin auch
handgestoppte Zeiten aufgenommen. Dabei bleibt es dabei, dass Handzeiten wegen
der Reaktionszeit des Zeitnehmers beim Starten der Stoppuhr um 0,14 Sek.
schlechter eingeordnet werden als elektronisch ermittelte Zeiten.
Neu in §13,5 ist auch die Erweiterung der Bestimmung
über die Angabe der Windverhältnisse auf die Jugendklassen. Bisher war nur für
die DLV-Männer-, Frauen- und Junioren-Bestenliste vorgeschrieben, dass beim
Sprint, Hürdensprint, Weit- und Dreisprung die ermittelten Windwerte in Zahlen
zur Leistung hinzugefügt werden müssen.
Ab sofort gilt dies auch für die A- und B-Jugend.
Betroffen sind hier besonders solche Veranstalter, die beim Weitsprung keinen
Windmesser aufstellen oder vergessen, die ermittelten Werte in die Ergebnisliste
einzugeben. Sie werden in Zukunft den Zorn der Jugendlichen auf sich ziehen,
wenn deren regulär erreichte Leistungen nicht in den Bestenlisten erscheinen.
Für die Athleten und ihre Betreuer besteht aber auch eine Verpflichtung, darauf
zu achten, dass der Veranstalter eine Windmessung durchführt und deren Ergebnis
veröffentlicht.
Hans-Jürgen Sura des LVN ergänzt hierzu: "Diese Änderungen sind zwar für die
DLV-Bestenliste neu, nicht aber für die des Leichtathletik-Verbandes Nordrhein.
Im LVN gelten schon seit längerem auch für die Jugendlichen und Schüler/innen
die Erfordernisse von elektronisch ermittelten Zeiten sowie von Windwerten."
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Autor und Copyright: Eberhard Vollmer (DLV)
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