|
Bereits 90 Prozent der Athleten, die von der Stiftung Deutsche
Sporthilfe gefördert werden, haben den so genannten Sporthilfe-Eid
unterschrieben. Das erklärte der Vorstandsvorsitzende Hans Wilhelm Gäb im
Sportausschuss des Deutschen Bundestages.
Der vor fünf Monaten eingeführte Eid ist eine zivilrechtliche
Vereinbarung, in der sich Spitzensportler zum Fairplay bekennen und
Doping-Manipulationen im Sport ablehnen. Sollte es trotzdem zu Verstößen kommen,
kann die Sporthilfe über zwei Jahre lang geleistete Fördergelder von den Aktiven
zurückfordern.
Gäb unterstrich, es gebe keine Alternative zu der harten Positionierung
der Stiftung im Kampf gegen die biochemische Manipulation: Doping ist
überbordend gefährlich. Wir müssen der Unfairness entschieden Paroli bieten. Der
Sport muss seine Grundsätze bedingungslos verteidigen; ansonsten wäre er nicht
mehr förderungswürdig. Wir müssen auch gegen die zum Teil negative
Publikumseinstellung bei Sportveranstaltungen vorgehen. Es darf nicht sein, dass
es organisierte Hasstiraden in den Stadien gibt. Der Sport sei durchaus ein
stabilisierender Faktor unserer Demokratie, betonte Gäb. Deshalb müsste es bei
den Grundsätzen bleiben: Leistung in Verbindung mit Fairplay, und das wiederum
in Verbindung mit einem Miteinander.
Die Stiftung fördert derzeit 3.800 Aktive aus dem A-, B- und C-Kader
sowie 600 Internatsschüler. Wie Sporthilfe-Geschäftsführer Dr. Michael Ilgner
darstellte, seien die sinkenden Einnahmen der Stiftung die größte aktuelle
Herausforderung. So seien zuletzt die Erlöse aus Sondermarken zurückgegangen -
weitere Einschnitte könnten befürchtet werden, wenn das Briefmonopol ab 2008
privatisiert wird. Die Erlöse aus der Lotterie Glücksspirale seien ebenfalls
weniger geworden. Dr. Ilgner stellte heraus, dass die Sporthilfe keine
Zuwendungen aus Sportwetten erhalte; zwar sei die Stiftung als potentieller
Destinatär angesprochen worden, sie habe sich aber wegen der aktuellen
Diskussion und aus grundsätzlichen Erwägungen hierfür nicht entschieden.
__________________________________
Autor und Copyright: DOSB
|
|