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Ein unabhängiges deutsches Sportschiedsgericht soll
voraussichtlich bei der in Köln ansässigen Deutschen Institution für
Schiedsgerichtsbarkeit (DIS) angegliedert werden. Das erklärte Dr. Dirk-Reiner
Martens, Rechtsanwalt in München und Schiedsrichter am Internationalen
Sportgerichtshof (CAS), bei einem Sportrechts-Stammtisch in Berlin.
Eigentlich sollte es schon im letzten Jahr installiert werden,
berichtete Dr. Martens. Deshalb ist zu erwarten, dass die Gründung dieses
unabhängigen Gremiums bis Ende des Jahres abgeschlossen sein wird. Der
Sportrechtsexperte sagte weiterhin, er habe bereits vor einigen Monaten die
Gründungspapiere und den Satzungsentwurf durchgesehen. Angegliedert werden solle
das deutsche Sportschiedsgericht bei der in Köln ansässigen Deutschen
Institution für Schiedsgerichtsbarkeit (DIS).
Wie Dr. Martens darlegte, werde diese neutrale Instanz genau wie der CAS
die Rechtsform einer Stiftung haben. Der DOSB, die nationalen Spitzenverbände,
die Politik und die Wirtschaft sollten gemeinsam das Stiftungskapital
aufbringen. Noch offen sei allerdings die Finanzierung. Der CAS könne aus einem
Jahresetat von sieben Millionen Schweizer Franken schöpfen, erklärte dessen
Generalsekretär Matthieu Reeb. Ein Schiedsgericht kann nur tätig werden, wenn
es vereinbart ist, unterstrich Dr. Martens. Von daher seien die Satzungen der
Verbände zu ändern und Schiedsgerichtsvereinbarungen vorab im Verhältnis
zwischen Sportorganisation und Athleten zu konzipieren. Verbandsgerichte sind
nach deutscher Rechtsauffassung verbandsinterne Instanzen, ein Schiedsgericht
wäre unabhängig konstituiert, erläuterte Dr. Martens den wesentlichen Pluspunkt
der neuen Regelungsform. Der CAS in Lausanne hat die nationalen
Sportorganisationen ermutigt, ein Schiedsgericht zu gründen. Es wird dann nicht
anders gehen, als dass sich alle Kaderathleten mit ihrer Unterschrift den
Entscheidungen des neuen Gerichts unterwerfen.
Urteile des neuen Sportschiedsgerichts könnten dann beim CAS in Lausanne
angefochten werden. Dieser internationale Sportgerichtshof, der seit seiner
Gründung im Jahr 1983 mehr als 1.200 internationale Sportstreitfälle verhandelt
hat, werde dann die letzte Instanz sein.
Die DIS ist ein eingetragener Verein mit 800 Mitgliedern aus dem In- und
Ausland. Zweck des Vereins ist die Förderung der deutschen und internationalen
Schiedsgerichtsbarkeit. Die DIS bietet ein administriertes
Schiedsgerichtsverfahren nach ihrer Schiedsgerichtsordnung an, die seit dem 1.
Juli 1998 gültig ist.
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Autor und Copyright: Mitteilung des Deutschen Olympischen Sportbund
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