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Deutsches Sportschiedsgericht soll noch 2007 in Köln etabliert werden
 
 
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11.07.2007  

 
 

Ein unabhängiges deutsches Sportschiedsgericht soll voraussichtlich bei der in Köln ansässigen Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit (DIS) angegliedert werden. Das erklärte Dr. Dirk-Reiner Martens, Rechtsanwalt in München und Schiedsrichter am Internationalen Sportgerichtshof (CAS), bei einem Sportrechts-Stammtisch in Berlin.
 
„Eigentlich sollte es schon im letzten Jahr installiert werden“, berichtete Dr. Martens. „Deshalb ist zu erwarten, dass die Gründung dieses unabhängigen Gremiums bis Ende des Jahres abgeschlossen sein wird.“ Der Sportrechtsexperte sagte weiterhin, er habe bereits vor einigen Monaten die Gründungspapiere und den Satzungsentwurf durchgesehen. Angegliedert werden solle das deutsche Sportschiedsgericht bei der in Köln ansässigen Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit (DIS).
 
Wie Dr. Martens darlegte, werde diese neutrale Instanz genau wie der CAS die Rechtsform einer Stiftung haben. Der DOSB, die nationalen Spitzenverbände, die Politik und die Wirtschaft sollten gemeinsam das Stiftungskapital aufbringen. Noch offen sei allerdings die Finanzierung. Der CAS könne aus einem Jahresetat von sieben Millionen Schweizer Franken schöpfen, erklärte dessen Generalsekretär Matthieu Reeb. „Ein Schiedsgericht kann nur tätig werden, wenn es vereinbart ist“, unterstrich Dr. Martens. Von daher seien die Satzungen der Verbände zu ändern und Schiedsgerichtsvereinbarungen vorab im Verhältnis zwischen Sportorganisation und Athleten zu konzipieren. „Verbandsgerichte sind nach deutscher Rechtsauffassung verbandsinterne Instanzen, ein Schiedsgericht wäre unabhängig konstituiert“, erläuterte Dr. Martens den wesentlichen Pluspunkt der neuen Regelungsform. „Der CAS in Lausanne hat die nationalen Sportorganisationen ermutigt, ein Schiedsgericht zu gründen. Es wird dann nicht anders gehen, als dass sich alle Kaderathleten mit ihrer Unterschrift den Entscheidungen des neuen Gerichts unterwerfen.“
 
Urteile des neuen Sportschiedsgerichts könnten dann beim CAS in Lausanne angefochten werden. Dieser internationale Sportgerichtshof, der seit seiner Gründung im Jahr 1983 mehr als 1.200 internationale Sportstreitfälle verhandelt hat, werde dann die letzte Instanz sein.
 
Die DIS ist ein eingetragener Verein mit 800 Mitgliedern aus dem In- und Ausland. Zweck des Vereins ist die Förderung der deutschen und internationalen Schiedsgerichtsbarkeit. Die DIS bietet ein administriertes Schiedsgerichtsverfahren nach ihrer Schiedsgerichtsordnung an, die seit dem 1. Juli 1998 gültig ist.





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Autor und Copyright: Mitteilung des Deutschen Olympischen Sportbund

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