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Bereits im Dezember 2006 hatte Bundesfinanzminister Peer
Steinbrück (SPD) die Eckpunkte seines Gesetzentwurfs Hilfen für Helfer der
Öffentlichkeit vorgestellt und damit auch deutliche Verbesserungen für
Ehrenamtliche im Sport in Aussicht gestellt. Nun sind die parlamentarischen
Beratungen abgeschlossen. Rückwirkend zum 1. Januar 2007 wird nun der Freibetrag
für Übungsleiter auf 2100 Euro jährlich angehoben.
Neu ist ein wichtiger Beitrag zur Entbürokratisierung im Vereinswesen.
Bislang mussten ehrenamtlich in den Vereinen engagierte Menschen pauschale
Aufwandsentschädigungen voll versteuern, wenn nicht jede einzelne Ausgabe
einzeln nachgewiesen wurde. Nun wird ein jährlicher Freibetrag von 500 Euro
eingeführt und lästiges Quittungssammeln kann in vielen Fällen entfallen.
Die Besteuerungsgrenze für wirtschaftliche Betätigungen gemeinnütziger
Körperschaften wird ebenso wie die Zweckbetriebsgrenze auf jährlich 35000 Euro
angehoben. Im Klartext: Vereine können also z.B. im Rahmen von Sommerfesten nun
jährlich bis zu 35000 Euro Einnahmen erzielen, ohne dafür Körperschaftssteuern
entrichten zu müssen.
Die wesentlichen Änderungen sind am Schluss dieses
Sportinformationsbriefes noch einmal übersichtlich aufgelistet. Diese letzte
Seite kann auch als Flugblatt verwendet werden.
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Autor und Copyright: SPD-Parteivorstand Berlin
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