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Der Kompromiss, den die Koalitionsfraktionen gefunden hatten,
stand schon einige Monate lang, der deutsche Sport hatte keine Bedenken mehr
gegen zusätzliche Regelungen und im parlamentarischen Verfahren kam es zu keinen
nennenswerten Änderungen mehr: Am 4. Juli hat der Deutsche Bundestag
verbesserten Maßnahmen zur Dopingbekämpfung zugestimmt.
Beschlossen wurde folgendes:
Wer gewerbs- und bandenmäßig mit Dopingsubstanzen handelt, muss mit der
Abschöpfung der erzielten Vermögensvorteile durch den Staat rechnen. Die
Höchststrafe wird von drei Jahren auf zehn Jahre Gefängnis angehoben.
Der Besitz einer mehr als geringen Menge von Dopingmitteln wird künftig
als Indiz für Handel gewertet und strafrechtlich verfolgt. Das gilt für
Sportlerinnen und Sportler ganz genauso wie für Hintermänner. Die Definition der
mehr als nicht geringen Menge obliegt der Gerichtsbarkeit.
Die Ermittlungsbefugnisse werden auf das Bundeskriminalamt übertragen. In
schweren Fällen kann das Instrument der Telefonüberwachung eingesetzt werden.
Arzneimittel, die als Dopingmittel geeignet sind, müssen künftig klare
Warnhinweise erhalten.
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Autor und Copyright: SPD-Parteivorstand Berlin
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