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Detlev Ackermann

 
   
 
   
 
 

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Athletenvereinbarung des DLVerbandes modellhaft für andere Verbände
 
 
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12.09.2007  

 
 

Am Freitag, den 14. September, findet in Frankfurt am Main der Anti-Doping-Workshop des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) statt, den die Konferenz der Spitzenverbände Anfang Juni in Hamburg angeregt hat. Eingeladen sind Mitarbeiter und Funktionäre, die in ihren Verbänden für Anti-Doping-Maßnahmen verantwortlich sind, sowie Ärzte, Physiotherapeuten, Trainer und Betreuer, die im nächsten Jahr voraussichtlich zum Olympia-Team in Peking gehören. Ziel ist es, alle Beteiligten über die Änderungen der Gesetzgebung, das derzeitige Kontrollsystem, neue Nachweismethoden und modellhafte Beispiele aus der Praxis zu informieren.
 
Der Deutsche Leichtathletik-Verband (DLV) wird in diesem Zusammenhang seine Athletenvereinbarung vorstellen. Während in anderen Sportarten Ehrenerklärungen der Athleten diskutiert und erst nach und nach realisiert werden, gibt es in der Leichtathletik bereits lange verpflichtende vertragliche Vereinbarungen. Der DLV war der erste Verband, der 1995 die sog. Athletenvereinbarung eingeführt hat. In ihr unterwerfen sich die Sportlerinnen und Sportler des DLV ausdrücklich dem Anti-Doping-Regelwerk. Das Unterschreiben dieser Vereinbarung ist Voraussetzung, um in den Bundeskader aufgenommen zu werden. In der Nationalmannschaft darf nur starten, wer im Doping-Kontrollsystem erfasst ist.
 
Der DLV ist der Verband, der mit Abstand die meisten Trainingskontrollen durchführen lässt. Von den rund 4.000 Tests im vergangenen Jahr in Deutschland gaben allein über 1.000 Proben Leichtathleten ab. Bei Athleten des Top Teams Peking des DLV werden zudem seit diesem Jahr Blutprofile erstellt. Im Falle einer positiven Kontrolle erstattet der Verband seit Jahren Anzeige.
 
Die Task Force des Bundesinnenministeriums hat dem Verband erst kürzlich bestätigt, alle Vorgaben der Nationalen Anti-Doping-Agentur (NADA) jeweils unmittelbar in die bestehenden Regelwerke eingebunden zu haben.
 
Mit über 200.000 Euro im Jahr aus ordentlichen Haushaltsmitteln wendet der DLV die höchsten Eigenmittel aller Verbände auf, um seinen konsequenten Weg im Kampf gegen Doping fortzusetzen.
 
Bereits 1991 benannte der DLV einen Anti-Doping-Beauftragten und eine Anti-Doping-Kommission, seit 1992 hat er eine hauptamtlich besetzte Anti-Doping-Koordinierungsstelle. Im vergangenen Jahr wurden auch auf Ebene der Landesverbände Anti-Doping-Beauftragte installiert. Der Kampf gegen Doping ist seit Jahren fester Bestandteil der Trainerausbildung und der Jugendarbeit des Verbandes.
 
Der DLV war der erste Verband, der mit öffentlichen Veranstaltungen bereits in den neunziger Jahren das Thema Doping sowie die juristischen Folgen aktiv thematisiert hat. 1999 hat der DLV das Festhalten an den bestehenden Rekorden hinterfragt und für die Einführung neuer Weltrekord-Listen (ab dem 1.1.2000) plädiert.
 
Der DLV steht für eine Glaubwürdigkeitsoffensive des Leistungssports durch konsequente „Null-Toleranz“ gegenüber Doping. Dies erfordert im Inland alle Möglichkeiten der Dopingbekämpfung auszuschöpfen und bezüglich des internationalen Sports alle Anstrengungen zu unternehmen, um für gleiche Kontrollbedingungen zu sorgen.
 
Der Deutsche Leichtathletik-Verband setzt sich daher entschieden für eine Verschärfung des Anti-Doping-Gesetzes ein: Jede Form des Besitzes von schwerwiegenden Dopingmitteln (ohne die Beschränkung auf nicht geringe Mengen) und ihre Anwendung im Wettkampf müssen unter Strafe gestellt werden, damit in einer Partnerschaft von Staat und Sport alle Aufklärungs- und Abschreckungspotentiale genutzt werden.
 
Die Förderung des Leistungssports und die Dopingbekämpfung müssen als Einheit gesehen werden. D.h. ein zu definierender Prozentsatz der jährlichen Haushalte der Verbände muss zur Unterstützung der NADA und damit für den Kampf für einen dopingfreien Sport bereitgestellt werden.
 
Es muss ein nationales Sport-Schiedsgericht geschaffen werden, das einheitlich alle Dopingfälle im deutschen Sport behandelt. Vor allem vor dem Hintergrund der Ermessensspielräume, die der neue WADA-Code bei der Sanktionierung einräumt, muss die Gleichbehandlung gewährleistet sein.
 
Der DLV bittet die Bundesregierung, Mittel für die Forschung zur Verfügung zu stellen, um die Nachweismethoden für Dopingvergehen zu verbessern.
 
Außerdem wünscht der DLV, dass die Bundesregierung versucht, zumindest auf europäischer Ebene eine Vereinheitlichung der Kontrollstandards zu erreichen. Es muss sichergestellt werden, dass in jedem Land der EU eine unabhängige Anti-Doping-Agentur existiert und für alle Teilnehmer an Weltmeisterschaften, Europameisterschaften und an Olympischen Spielen eine Mindestanzahl an Trainingskontrollen vereinbart wird. Der Deutschen Leichtathletik-Verband ist deshalb Bundeskanzlerin Merkel sehr dankbar, dass sie bei den Weltmeisterschaften in Osaka zugesagt hat, sich für die Intensivierung eines umfangreichen und einheitlichen Doping-Bekämpfungs-Konzeptes einzusetzen: „Und ich bin jetzt hier gebeten worden vom Präsidenten des Deutschen Leichtathletik- Verbandes, dass wir dafür Sorge tragen, dass wenigstens in Europa die Kontrollen für Doping vereinheitlicht werden. Und dafür will ich mich gerne einsetzen.“





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Autor und Copyright: Mitteilung des DLV

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