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Finanzielle Unterstützung zur Sanierung der Sportstätten angeprangert |
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DStGB und DOSB prangern mangelnde
finanzielle Unterstützung zur Sanierung der Sportstätten an - Sport als
Staatsziel im Grundgesetz
Der Deutsche Städte- und
Gemeindebund (DStGB) und der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) haben auf
einer Sitzung in Bad Dürkheim am 14. Oktober die Bedeutung des Sports für die
Städte und Gemeinden betont. Problematisch könnte die internationale Finanzkrise
für die Städte und Gemeinden werden, da durch die Krise die Kommunen
möglicherweise nicht mehr in der Lage wären, die Sportstätten zu sanieren.
Sportvereine sind wichtige
Partner der Städte und Gemeinden nicht nur bei der Gestaltung des sportlichen
Lebens und als örtliche Basis für den Breiten- und Spitzensport, sondern auch
als bedeutender gesellschaftspolitischer Akteur in den Kommunen, erklärten der
Vorsitzende des Ausschusses für Schule, Sport und Kultur des DStGB,
Bürgermeister Walter Weinbach, Weißenthurm, sowie der Generaldirektor des DOSB,
Dr. Michael Vesper, heute im Rahmen der Sitzung in Bad Dürkheim.
Dem Sport komme eine zentrale
gesellschaftliche Integrationsfunktion in den Städten und Gemeinden zu. Der
gesellschaftliche und soziale Beitrag des Sports ist unverzichtbarer Bestandteil
eines funktionierenden Gemeinwesens. Die über 90.000 Sportvereine mit rund 27
Mio. Mitgliedern stellen ein breites Angebotsspektrum vor Ort bereit. Die
Kommunen tragen mit rund 80 % die Hauptfinanzierung der öffentlichen
Sportförderung.
Mit Sorge beobachtet der DOSB,
dass auf Grund der Krise der Kommunalfinanzen die Sportförderung von
Sparmaßnahmen berührt ist. Die Städte und Gemeinden sollten in noch stärkerem
Maße die Ressourcen des Sports für die Bildungs-, Integrations- und
Gesundheitspolitik erkennen und dementsprechend fördern, betonte Dr. Vesper.
Der Bedeutungszuwachs des Sports für die Steigerung der Lebensqualität vor Ort
sollte sich in einer entsprechenden Förderung widerspiegeln. Der Sport sollte
nach Auffassung des DOSB ein wesentlicher Bestandteil einer integrierten
Stadtentwicklung werden.
Die Förderung einer breiten
Sportinfrastruktur und von Sportaktivitäten für möglichst viele Menschen
steigert die Lebensqualität vor Ort und trägt zu einem positiven Image für die
Stadt bei, erklärte Weinbach. Von daher liegt die Förderung des Sports im
ureigensten Interesse der Städte und Gemeinden. Er kritisierte in diesem
Zusammenhang allerdings die zunehmenden Vorgaben der Sportfachverbände beim Bau
von Sportstätten. Dies führe zu finanziellen Mehraufwendungen, die mittlerweile
viele Städte und Gemeinden nicht mehr schultern können. Diese Standards, die
häufig von internationalen Fachverbänden vorgegeben werden, treffen die Städte
und Gemeinden in der Regel unvorhergesehen und sind für die Ausübung des
Breitensports nicht notwendig, erläuterte Weinbach.
Weinbach und Dr. Vesper
forderten die Länder auf, den Kommunen die notwendigen finanziellen Mittel für
eine sachgerechte Sportförderung zur Verfügung zu stellen. Nur so könne der
erhebliche Sanierungsbedarf der Sportstätten gedeckt werden. Die Länder seien
auch beim notwendigen Erhalt und Ausbau des Schulsports gefordert. Unabhängig
von den finanziellen Mitteln bedarf es nach Auffassung von DStGB und DOSB einer
zukunftsorientierten Sportentwicklungsplanung. Die Sportstätten vor Ort müssen
dem veränderten Nachfrageverhalten der Nutzer entsprechen, betonten Weinbach
und Dr. Vesper.
Dr. Vesper warb in der Sitzung
um Unterstützung für eine Verankerung des Sports als Staatsziel im Grundgesetz.
Dies würde nicht nur die gesellschaftspolitische Bedeutung des Sports
unterstreichen, sondern könnte ganz praktisch auch bei den zunehmenden
Nachbarschaftsklagen gegen die Errichtung und den Betrieb von Sportanlagen
helfen.
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Autor und Copyright: Deutscher Olympische Sportbund
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