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Der Streit zwischen der H & S
Sportmarketing GbR und der Köln-Marathon GmbH über die Ausrichtung der
Marathonmesse wurde vor dem Landgericht weiter geführt
Um die Ausrichtung der Marathonmesse, die traditionell in den Tagen vor der
Großveranstaltung angeboten wird, drehte sich gestern alles im Saal 134 des
Landgerichts. Der Vorsitzende Richter Manfred Kreß befasste sich mit dem teils
giftig ausgetragenen Streit zwischen der H & S Sportmarketing GbR als Klägerin
sowie der Köln-Marathon GmbH als Beklagter.
Von 1998 bis 2003 hatte H & S -
Georg Herkenrath und Jochen Scheler - im Auftrag von Köln-Marathon die Messe
vorbereitet, durchgeführt und abgewickelt. Im Jahr 2004 wurde dem Unternehmen
der Vertrag plötzlich gekündigt, weil die Marathon-Messe für die nächsten fünf
Jahre auf das Gelände und unter die Federführung der Kölnmesse wechselte. Zu
diesem Zeitpunkt hatte H & S nach eigenen Angaben aber bereits die Zusage
erhalten, die Messe auch weiterhin auszurichten und dementsprechend schon auf
drei weitere Jahre das Zelt für den Neumarkt bestellt. Daher schloss die
Köln-Marathon GmbH mit H & S für fünf Jahre eine Vereinbarung, wonach Scheler
und Herkenrath zwar nicht mehr verantwortlich, aber doch mit spezifischen
Leistungen in die Ausrichtung in Deutz eingebunden werden sollten. Auch
Ausgleichszahlungen wurden versprochen. Die Vereinbarung sah zudem vor,
innerhalb der Laufzeit Gespräche zu führen, wie die Zusammenarbeit ab 2009
wieder aufleben könne.
Markus Frisch, Geschäftsführer
der Marathon GmbH, warf H & S vor, "Entschädigungen ohne Gegenleistung" kassiert
zu haben. "Es ist doch nicht wie bei der Sparkasse", konnte sich der Richter
darauf eine aktuelle Spitze nicht verkneifen. Der Rechtsbeistand der
Geschäftsleute hatte dargelegt, dass es sehr wohl Leistungen gegeben habe, "die
aber nicht zu 100 Prozent abgerufen worden sind". Außerdem hätten seine
Mandanten keine Möglichkeit bekommen, ihre Leistungen in vollem Umfang
einzubringen. Die wollen sie jetzt aber nach Ablauf der fünf Jahre wieder
anbieten. Daher reichten sie Feststellungsklage ein. Frisch wies jedoch darauf
hin, dass die Gesellschafter des Marathons "absolut kein Interesse an einer
Zusammenarbeit haben". Man wolle die Kölnmesse weiterhin mit der Durchführung
betrauen - auch wenn es hierfür noch keinen neuen Vertrag gibt. Ob sich Scheler
und Herkenrath, Gründungsmitglied des Köln-Marathon, einklagen können,
entscheidet die Kammer am 1. April. Vorher wollen die Anwälte der Parteien
ausloten, ob es eine außergerichtliche Einigung geben kann. Richter Kreß: "Die
Kammer gibt zu erkennen, dass die Klage Erfolg haben dürfte."
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Autor und Copyright: Constantin Graf von Hoensbroech /Kölnische Rundschau vom 10.2.2009
Übernahmeerlaubnis des Artikel für Laufen-in-Koeln wurde vom Autor schriftlich erteilt.
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