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Ordnungsamt entwirft Verbotsschild eigens für Laufveranstaltungen |
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Neues
Verbotsschild |
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Neue Verbotsschilder bei
Laufveranstaltungen
Eine "kultivierte"
Laufveranstaltung zeichnet sich unter anderem dadurch aus, dass den Teilnehmern
ausreichend Toiletten zur Verfügung stehen. Gerade diejenigen, die vor einem
Rennen aufgeregt sind, verspüren da ganz besonders einen Drang. Das hat die
Natur so eingerichtet und ist noch ein Überbleibsel der Menschheitsgeschichte
... damit man auf der Flucht leichter und somit schneller ist. Es gibt
allerdings auch Veranstaltungen, die z.B. aus Kostengründen überhaupt keine
Toiletten anbieten. Meist handelt es sich dabei um Wald- und Wiesenläufe. Als
Teilnehmer ist man dann dazu gezwungen, sein Geschäft "wild" in der Natur zu
verrichten. Meist ist es aber auch so, dass Laufteilnehmer schlichtweg zu faul
sind, sich am Toilettenwagen anzustellen und sich lieber eine stille Ecke im
Grünen suchen ... und dies sehr zum Ärger des Grünflächenamtes. Denen stinkt
diese Wildpinkelei nämlich langsam bis zum Himmel. "Die scheißen uns hier den
Wald voll", schimpft ein Sprecher des Amtes. Wer von Ordnungsämtern erwischt
wird, kann nach Paragraf 12 der Kölner Straßenordnung auf gut 35 Euro verdonnert
werden. Bei Laufveranstaltungen drückte man da bisher noch beide Augen zu, das
soll sich nun aber ändern. Um die Läuferinnen und Läufer für dieses Thema zu
sensibilisieren, hat das Ordnungsamt nun ein eigenes Verbotsschild entworfen und
wird dies zukünftig in unmittelbarer Nähe von Laufveranstaltungen aufstellen.
Wer dann von Ordnungskräften ertappt wird, muss mit einem Bußgeld rechnen.
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Autor und Copyright: Detlev Ackermann, Laufen-in-Koeln
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