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Detlev Ackermann

 
   
 
   
 
 

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Illegale Geldabbuchungen bei Laufveranstaltern
 
 
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19.04.2010  

 
 

Die Abrechnung der Startgebühr wird von den Laufveranstaltern verschieden gehandhabt. Die meisten Veranstalter bieten das sogenannte Lastschriftverfahren an, bei dem der Teilnehmer die einmalige Erlaubnis erteilt, die Startgebühr von seinem Konto abbuchen zu lassen. Das Verfahren hat allerdings den Nachteil, dass das Konto vom Teilnehmer beispielsweise nicht ausreichend gedeckt ist und für den Veranstalter somit Gebühren anfallen. Oder es tritt der Fall auf, das ein Zahlendreher in den Kontodaten besteht und das Geld nicht abgebucht werden kann. Insbesondere kleinere Veranstaltungen wählen daher lieber die sichere Methode, indem sie die Teilnehmer dazu auffordern, die Startgebühr unmittelbar nach der Anmeldung selbst auf das Konto des Veranstalters zu überweisen. Hierzu wird nicht selten die Kontoverbindung auf der Veranstaltungs-Webseite für alle sichtbar veröffentlicht. In jüngster Zeit zeigt sich jedoch immer öfter, dass die Veröffentlichung von Kontodaten im Internet zum Missbrauch verführen kann. Dem Kölner Laufveranstalter des Oswald Hirschfeld Lauf passierte es somit, dass sie mehrere, illegale Abbuchungen verzeichneten. Das liegt einfach daran, dass die Banken anscheinend die Erlaubnis von Abbuchungen nicht überprüfen. Somit ist Betrügern Tür und Tor geöffnet, einfach Beträge von fremden Konten abzubuchen. Damit das beim Geschädigten nicht auffällt, werden die Beträge in der Regel relativ klein gehalten. Laufveranstaltern sei daher geraten, ihre Kontodaten erst nach Einreichen der Anmeldung, dem Teilnehmer z.B. per eMail mitzuteilen.
 





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Autor und Copyright: Detlev Ackermann, Laufen-in-Koeln


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