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Detlev Ackermann

 
   
 
   
 
 

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Achtung Startpassinhaber: Wechselfrist nicht verpassen
 
 
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19.10.2011  

 
 

Sie tragen sich mit dem Gedanken herum, mit ihren erbrachten Leistungen lieber einen anderen Verein unterstützen zu wollen, bzw. durch einen anderen Verein zu erlangen? Dann ist jetzt die Zeit gekommen, ggf. in Aktion zu treten. Im Prinzip können Sie zwar Mitglied in mehreren Vereinen sein, das Startrecht ist jedoch an "1" Verein gebunden. Startrecht bedeutet, dass Sie im Besitz einer Startlizenz - sprich "Startpass" für Wettbewerbe sind, dessen Ergebnisse entsprechend Berücksichtigung und Anerkennung beim Verband finden. Einmal im Jahr gibt es hierzu die Möglichkeit, innerhalb der so genannten "Wechselfrist", beim Landesverband einen Wechsel für das Startrecht zu beantragen. Seit 1. Oktober besteht wieder die Möglichkeit, bis 30. November muss der Antrag schriftlich eingereicht sein, damit das Startrecht für den neuen Verein zum 1. Januar 2012 erteilt werden kann. Dies bedeutet:
 
Der neue Verein muss dem Leichtathletik-Verband Nordrhein, Postfach 10 09 64, 47009 Duisburg, den Startpassantrag auf dem DLV-Vordruck 2.75 bis spätestens zum Mittwoch, 30. November 2011 eingehend (!!!) vorlegen.
 
Diesem Antrag muss entweder eine Freigabeerklärung des abgebenden Vereins ("alter Startpass" mit Freigabevermerk auf der Rückseite bzw. formloses Schreiben) beigefügt werden oder der Nachweis des übernehmenden Vereins, dass dieser beim abgebenden Verein die Freigabe des/der Aktivenangefordert hat.
 
Die beim Startrechtwechsel zu beachtenden Bestimmungen finden Sie in der Deutschen Leichtathletik-Ordnung (DLO) unter dem §4.
 
Tipp: Wenn Sie noch nicht im Besitz einer Startlizenz sind, können Sie diese jederzeit über Ihren Verein beim Landesverband beantragen.
 
  
    Das Muster einer Freigabeerklärung finden Sie hier:
Muster Freigabeerklärung

 
Den DLV-Vordruck 2.75 "Startpassantrag" gibt es hier:
als Word-Dokument
im PDF-Format




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Autor und Copyright: Detlev Ackermann, Laufen-in-Koeln


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