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Sie tragen sich mit dem Gedanken
herum, mit ihren erbrachten Leistungen lieber einen anderen Verein
unterstützen zu wollen, bzw. durch einen anderen Verein zu erlangen? Dann ist jetzt die Zeit gekommen, ggf. in Aktion
zu treten. Im Prinzip können Sie zwar Mitglied
in mehreren Vereinen sein, das Startrecht ist jedoch an "1" Verein gebunden.
Startrecht bedeutet, dass Sie im Besitz einer Startlizenz - sprich "Startpass" für Wettbewerbe
sind,
dessen Ergebnisse entsprechend Berücksichtigung und Anerkennung beim Verband finden. Einmal im Jahr gibt es hierzu die Möglichkeit, innerhalb der so
genannten "Wechselfrist", beim Landesverband einen Wechsel für das
Startrecht zu beantragen.
Seit 1. Oktober besteht wieder die Möglichkeit, bis 30. November muss der Antrag
schriftlich eingereicht sein, damit das Startrecht für den neuen Verein zum 1.
Januar 2012 erteilt werden kann. Dies bedeutet:
Der neue Verein muss dem
Leichtathletik-Verband Nordrhein, Postfach 10 09 64, 47009 Duisburg, den
Startpassantrag auf dem DLV-Vordruck 2.75 bis spätestens zum Mittwoch,
30. November 2011 eingehend (!!!) vorlegen.
Diesem Antrag muss
entweder eine Freigabeerklärung des abgebenden Vereins ("alter
Startpass" mit Freigabevermerk auf der Rückseite bzw. formloses
Schreiben) beigefügt werden oder der Nachweis des übernehmenden Vereins,
dass dieser beim abgebenden Verein die Freigabe des/der
Aktivenangefordert hat. |
Die beim Startrechtwechsel zu beachtenden Bestimmungen finden Sie in der
Deutschen Leichtathletik-Ordnung (DLO) unter dem §4.
Tipp: Wenn Sie noch nicht im Besitz einer Startlizenz sind, können Sie diese
jederzeit über Ihren Verein beim Landesverband beantragen.
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Autor und Copyright: Detlev Ackermann, Laufen-in-Koeln
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