Inhaltsverzeichnis
   
  Startseite
  Intern
  Laufkalender
  Ergebnislisten
  Fotoarchiv
  Lauf-Treffs
  Laufstrecken
  Rund ums Laufen
  Lauf-Reportagen
  Suche ...
 

Kontakt


Detlev Ackermann

 
   
 
   
 
 

Spenden

 

 

Landschaftsbeirat stimmt Königsforst-Marathon mit Auflagen zu
 
 
Laufen-in-Koeln >> Marathon und Ultraläufe >> Deutschland >> Königsforst Marathon >> Artikel

21.03.2012  

 
 

In seiner Sitzung am 20.03.2012 stimmte der Landschaftsbeirat für den Rheinisch-Bergischen Kreis für die Durchführung des Königsforst-Marathons am 24.03.2012. Er tat dies allerdings mit der Maßgabe, dass diese Veranstaltung unter den gegebenen Voraussetzungen im kommenden Jahr so nicht stattfinden kann.
 
Mit Ausnahme des Start- und Zielbereiches an der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) liegen alle Streckenabschnitte des Laufes in dem FFH (Flora, Fauna, Habitat)-Vogelschutz- und Naturschutzgebiet „Königsforst“. Dort leben schützenswerte Vogelarten wie zum Beispiel der Mittelspecht, der Schwarzspecht, der Wespenbussard und der Eisvogel. Bestände von Edelkrebsen, Zauneidechsen, Blindschleichen, Gelbbauchunken und Ringelnattern konnten ebenfalls nachgewiesen werden.
 
Die Ausweisung des Streckenbereiches als Schutzgebiet führte dazu, dass der Marathon im Jahr 2011 erstmalig von der Unteren Landschaftsbehörde des Rheinisch-Bergischen Kreises genehmigt werden musste. Bis zu 1600 Läuferinnen und Läufer nehmen an dieser Sportveranstaltung teil und sorgen gemeinsam mit Besuchern und Veranstaltern für einen deutlich erhöhten Lärmpegel. Obwohl diese Beeinträchtigung räumlich und zeitlich begrenzt ist, gilt sie als besonders bedenklich, da der Termin des Laufes mitten in der Brutzeit der Tiere liegt.
 
Die damit verbundene Unmittelbarkeit der vielfältigen Bewegungsabläufe und Geräuschentwicklungen kann eine ungewohnte und erhebliche Beunruhigung für die Tierwelt bedeuten und so zu einer Beeinträchtigung des Nist- und Brutgeschäftes bis hin zum Verlassen des Geleges führen.
 
Die Landschaftbehörde empfahl den Veranstaltern schon bei der Genehmigung im vergangenen Jahr, die Folgeveranstaltungen außerhalb der Brutzeit, also in der Zeit von August bis Oktober oder Ende Februar/Anfang März zu legen. Alternativ könne der Veranstalter eine sogenannte FFH-Verträglichkeitsprüfung vorlegen, um die Auswirkungen der Veranstaltung auf die Tiere und deren Brutverhalten zu dokumentieren.
 
Da eine Verlegung der Veranstaltung für 2012 nicht mehr möglich war und ein entsprechendes Gutachten bisher nicht erstellt werden konnte, wurde für den Marathonlauf am 24. März dieses Jahres in dieser Form letztmalig eine Genehmigung erteilt. Vertreter der Landschaftsbehörde, des Landschaftbeirates und der Veranstalter bekräftigten in der Sitzung erneut, auch zukünftig alles daran zu setzen, diese traditionsreiche Veranstaltung – die in diesem Jahr zum 38sten Mal durchgeführt wird - weiterhin stattfinden zu lassen und eine gemeinsame Lösung zu finden.
 
 
    www.koenigsforst-marathon.de
 
www.rbk-online.de




__________________________________
Autor und Copyright: Mitteilung des Rheinisch-Bergischen Kreises

Drucken    Weiterempfehlen    Merken

Nach oben