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Per einstweiliger Verfügung: "The Color Run Köln" wird zum "Der Farbenlauf" |
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Stellungnahme der Aidshilfe Köln
zum Thema
Verwechslungsgefahr der Veranstaltungen "The Color Run" & "Run of Colours"
Run of Colours -
Solidaritätslauf der Aidshiife Köln
Der "Run of Colours"
startet 2013 mit Unterstützung seines Hauptsponsors unter dem Titel
SZ-West.de Run of Colours am 14.09.2013 im Rheinauhafen zum fünften Mai
seit 2009.
2012 waren 1.600
Läufer/innen angemeidet, der Reinerlös der Veranstaltung lag bei über
30.000 Euro. Für 2013 rechnet die Aidshiife Köln mit rund 2.000
angemeldeten Läufer/innen und einem Reinerlös von rund 40.000 Euro.
Der "Run of Colours"
ist ein reiner Solidaritäts- und Benefizlauf!
Am 21.07.2013 startet
in diesem Jahr erstmalig - ebenfalls im Rheinauhafen - ein weiterer
Lauf, beworben unter der Bezeichnung "The Color Run". Der
Sportartikelhersteiler Reebok tritt als Sponsor dieser Veranstaltung
eines Berliner Unternehmens auf.
Aus einer Vielzahl von
Nachfragen und Hinweisen wissen wir, dass beide Laufveranstaltungen
häufig verwechselt werden.
Der Berliner
Veranstalter von "The Color Run" bestreitet die Verwechslungsgefahr, hat
jedoch zwischenzeitlich für den Kölner Lauf den Titel "Farbenlauf"
eingesetzt, dies allerdings erst, nachdem das Läufer-Kontingent unter
dem Titel "The Color Run" offensichtlich erfolgreich beworben,
ausgeschöpft war.
Der für den
Solidaritäts- und Benefizlauf der Aidshilfe Köln seit 2009 benutzte
Titel "Run of Coiours" ist für die Aidshilfe Köln seit 2009 beim
Deutschen Patent- und Markenamt eingetragen und damit geschützt.
Das Landgericht Köln
hat am 11.06.2013 einer durch die Aidshilfe Köln beantragten
einstweiligen Verfügung stattgegeben, nachdem der Wunsch der Aidshilfe
an den Veranstalter, auf die Durchführung eines Laufs in Köln unter
dieser Bezeichnung zu verzichten, nicht akzeptiert worden war. Dem
Berliner Veranstalter diverser, in Deutschland erstmals seit 2013 unter
der Bezeichnung "The Color Run" durchgeführter Laufveranstaltungen, wird
darin wegen bestehender Verwechslungsgefahr die Bewerbung und
Durchführung des Laufes unter Nutzung des Titels "The Color Run" in Köln
untersagt. Der Veranstalter, Lizenznehmer eines in den USA ansässigen
Unternehmens, hat Widerspruch eingelegt, über den durch das Landgericht
Köln noch nicht entschieden worden ist. Die einstweilige Verfügung wurde
bislang nicht aufgehoben.
Der Aidshilfe Köln, die
einen Teil ihrer Präventionsprojekte erst durch den Benefizlauf "Run of
Colours" finanzieren kann, ist es ein Anliegen, jede Gefahr der
Verwechslung des als reiner Soiidaritäts- und Benefizlauf seit 2009 im
Rheinauhafen Köln durchgeführten "Run of Colours" auszuschließen.
Irritationen in der Wahrnehmung der Besucher/innen und Teilnehmer/innen
durch die Verwechslung mit einer kommerziellen Laufveranstaltung, die
sich aus Sicht der Aidshilfe zudem als Marketinglauf eines Unternehmens
darstellt, müssen auch zur Vermeidung eines Image-Schadens, vermieden
werden.
Die Aidshilfe Köln ist
auf die Einnahmen aus dem Soiidaritätslauf ebenso angewiesen, wie auf
die Soiidaritätsbotschaft des seit Jahren durchgeführten Events.
Selbstverständlich wird die Aidshilfe Köln in diesem Rahmen ihre
rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen und sich keinesfalls
Marketing-Interessen von Großunternehmen unterordnen. |
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Autor und Copyright: Detlev Ackermann, Laufen-in-Koeln
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