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Detlev Ackermann

 
   
 
   
 
 

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Per einstweiliger Verfügung: "The Color Run Köln" wird zum "Der Farbenlauf"
 
 
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11.07.2013  

 
 

Stellungnahme der Aidshilfe Köln zum Thema
Verwechslungsgefahr der Veranstaltungen "The Color Run" & "Run of Colours"
 
Run of Colours - Solidaritätslauf der Aidshiife Köln
 
Der "Run of Colours" startet 2013 mit Unterstützung seines Hauptsponsors unter dem Titel SZ-West.de Run of Colours am 14.09.2013 im Rheinauhafen zum fünften Mai seit 2009.
 
2012 waren 1.600 Läufer/innen angemeidet, der Reinerlös der Veranstaltung lag bei über 30.000 Euro. Für 2013 rechnet die Aidshiife Köln mit rund 2.000 angemeldeten Läufer/innen und einem Reinerlös von rund 40.000 Euro.
 
Der "Run of Colours" ist ein reiner Solidaritäts- und Benefizlauf!
 
Am 21.07.2013 startet in diesem Jahr erstmalig - ebenfalls im Rheinauhafen - ein weiterer Lauf, beworben unter der Bezeichnung "The Color Run". Der Sportartikelhersteiler Reebok tritt als Sponsor dieser Veranstaltung eines Berliner Unternehmens auf.
 
Aus einer Vielzahl von Nachfragen und Hinweisen wissen wir, dass beide Laufveranstaltungen häufig verwechselt werden.
 
Der Berliner Veranstalter von "The Color Run" bestreitet die Verwechslungsgefahr, hat jedoch zwischenzeitlich für den Kölner Lauf den Titel "Farbenlauf" eingesetzt, dies allerdings erst, nachdem das Läufer-Kontingent unter dem Titel "The Color Run" offensichtlich erfolgreich beworben, ausgeschöpft war.
 
Der für den Solidaritäts- und Benefizlauf der Aidshilfe Köln seit 2009 benutzte Titel "Run of Coiours" ist für die Aidshilfe Köln seit 2009 beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragen und damit geschützt.
 
Das Landgericht Köln hat am 11.06.2013 einer durch die Aidshilfe Köln beantragten einstweiligen Verfügung stattgegeben, nachdem der Wunsch der Aidshilfe an den Veranstalter, auf die Durchführung eines Laufs in Köln unter dieser Bezeichnung zu verzichten, nicht akzeptiert worden war. Dem Berliner Veranstalter diverser, in Deutschland erstmals seit 2013 unter der Bezeichnung "The Color Run" durchgeführter Laufveranstaltungen, wird darin wegen bestehender Verwechslungsgefahr die Bewerbung und Durchführung des Laufes unter Nutzung des Titels "The Color Run" in Köln untersagt. Der Veranstalter, Lizenznehmer eines in den USA ansässigen Unternehmens, hat Widerspruch eingelegt, über den durch das Landgericht Köln noch nicht entschieden worden ist. Die einstweilige Verfügung wurde bislang nicht aufgehoben.
 
Der Aidshilfe Köln, die einen Teil ihrer Präventionsprojekte erst durch den Benefizlauf "Run of Colours" finanzieren kann, ist es ein Anliegen, jede Gefahr der Verwechslung des als reiner Soiidaritäts- und Benefizlauf seit 2009 im Rheinauhafen Köln durchgeführten "Run of Colours" auszuschließen. Irritationen in der Wahrnehmung der Besucher/innen und Teilnehmer/innen durch die Verwechslung mit einer kommerziellen Laufveranstaltung, die sich aus Sicht der Aidshilfe zudem als Marketinglauf eines Unternehmens darstellt, müssen auch zur Vermeidung eines Image-Schadens, vermieden werden.
 
Die Aidshilfe Köln ist auf die Einnahmen aus dem Soiidaritätslauf ebenso angewiesen, wie auf die Soiidaritätsbotschaft des seit Jahren durchgeführten Events. Selbstverständlich wird die Aidshilfe Köln in diesem Rahmen ihre rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen und sich keinesfalls Marketing-Interessen von Großunternehmen unterordnen.
 
 
    Run of Colors
 
Der Farbenlauf Köln




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Autor und Copyright: Detlev Ackermann, Laufen-in-Koeln


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