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Detlev Ackermann

 
   
 
   
 
 

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Markenschutzauseinandersetzung der Aidshilfe Köln mit der The Color Run GmbH
 
 
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04.09.2013  

 
 

Laufen-in-Koeln fragte bei der Aidshilfe Köln nach dem Stand der Dinge.
Hier die Antwort:


Markenschutzauseinandersetzung der Aidshilfe Köln mit der The Color Run GmbH
 
Durch einstweilige Verfügung vom 11.6.2013 hatte das Landgericht Köln einem Antrag der Aidshilfe Köln stattgegeben und der The Color Run GmbH, Berlin, untersagt, künftig unter der Bezeichnung "The Color Run" Laufveranstaltungen innerhalb von Köln durchzuführen und zu bewerben. Das Gericht sah die Rechte der Aidshilfe Köln an der seit 5 Jahren eingetragenen Marke "Run of Colours" unter der der jährliche Benefizlauf zu Gunsten der Aidshilfe Köln stattfindet, hierdurch verletzt.
 
Das Landgericht Köln hat mit Urteil vom 8. August 2013 nunmehr diese einstweilige Verfügung gegen die The Color Run GmbH bestätigt und damit einen Widerspruch des Unternehmens zurückgewiesen. Die Verfahrenskosten wurden der Color Run GmbH zu 100 % auferlegt.
 
Ein Vergleichsvorschlag der Aidshilfe Köln in der Gerichtsverhandlung am 08.08.2013, der den Verzicht auf die Durchführung künftiger Veranstaltungen nur in den Regierungsbezirken Köln und Düsseldorf zum Inhalt hatte, wurde von den Geschäftsführern der The Color Run GmbH zurückgewiesen.
 
Das Gericht ist letztlich der Argumentation der Aidshilfe Köln gefolgt und sieht eine Verwechslungsgefahr zwischen der seit 2009 eingetragenen Marke "Run of Colours" der Aidshilfe und der erst seit 2012 genutzten Marke "The Color Run".
 
Zwischenzeitlich hat der Veranstalter des sogenannten Color Run gegen dieses Urteil Berufung beim Oberlandesgericht Köln eingelegt.
 
Ungeachtet des anhängigen Berufüngsverfahrens ist die einstweilige Verfügung, die die Aidshilfe Köln gegen The Color Run GmbH und gegen die Durchführung des Color Run in Köln erwirkt hat, weiterhin gültig, damit auch die Androhung eines Ordnungsgeldes bis zu 250.000 Euro gegen den Berliner Veranstalter für den Fall der Zuwiderhandlung.
 
Der Veranstalter hat den Lauf im Rheinauhafen am 21.7.2013 durchgeführt. Nach Meldeschluss für die Läufer hat der Veranstalter im Zusammenhang mit der Laufveranstaltung in Köln zwar den Begriff "Farbenlauf" benutzt. Die durch das Gericht untersagte Bezeichnung The Color Run wurde bis zum Meldeschluss allerdings trotzdem genutzt und war auch bei der Veranstaltung selbst überall sichtbar.
 
Über den Antrag auf Verhängung eines Ordnungsgeldes wegen dieser offensichtlichen Verstöße gegen die einstweilige Verfügung muss das Gericht noch entscheiden.
 
Die Rechtsanwälte der GmbH haben überdies in der Zwischenzeit einen Löschungsantrag gegen die Marke "Run of Colours" der Aidshilfe Köln beim Deutschen Patent- und Markenamt gestellt. Es wird nun auch auf diesem Weg der Versuch unternommen, der Aidshilfe Köln die Grundlage für die bislang eindeutig zu ihren Gunsten entschiedene juristische Auseinandersetzung zu entziehen.
 
Der Color Run am 21.07.2013 hat deutlich gemacht, warum die Aidshilfe Köln mit ihrem Run of Colours nicht in einen Topf mit der Konkurrenzveranstaltung geworfen werden möchte:

• Der Color Run ist nach Angaben deren Geschäftsführer eine rein wirtschaftliche Veranstaltung und dient der Gewinnerzielung und der Umsetzung von Sponsoren-Interessen, vornehmlich des Hauptsponsors Reebok.
 
• Der Color Run ist ein bisschen Laufen mit viel Party und Maismehlfarben, schon jetzt gibt es einige Kritik an der Verwendung der Farben, über Schäden an Häusern und Gelände, bis zu Beschwerden von Teilnehmer/innen, die die Farben nicht mehr aus den Haaren entfernen konnten.
 
• Der Run of Colours zu Gunsten der Aidshilfe Köln ist eine Solidaritäts- und Benefizveranstaltung. Der Erlös kommt ausschließlich den satzungsgemäßen Aufgaben der Aidshilfe Köln zu Gute. Der Lauf ist zudem eine öffentliche Solidaritäts-Veranstaltung für Menschen mit HIV und Aids.
 
• Es besteht Verwechslungsgefahr zwischen beiden Marken zum Nachteil der Aidshilfe Köln. Der Markenschutz der Aidshilfe Köln wurde nun von zwei Kammern des Landgerichts eindeutig bestätigt.
 
• Die Unterstützer/innen und Läufer/innen des Run of Colours zu Gunsten der Aidshilfe Köln verfolgen mit ideeller und finanzieller Unterstützung gemeinnützige Ziele.

Die Aidshilfe Köln will und kann nicht hinnehmen, dass Veranstalter mit rein wirtschaftlichen Interessen den legitimen und weiter notwendigen Aufgaben des Vereins nicht nur den finanziellen Boden entziehen, sondern auch eine Verwechslungsgefahr mit der seit Jahren durchgeführten Solidaritätsveranstaltung für Menschen mit HIV und Aids herbeiführen und dazu wiederum ganz offensichtlich erhebliche Ressourcen einsetzen. Der Veranstalter hat nach eigenen Angaben eine teure Lizenz in den USA erworben und die volle Rückendeckung des US-amerikanischen Lizenzgebers.
 
Behält die Aidshilfe Köln in der markenrechtlichen Auseinandersetzung allerdings Recht, so läuft die The Color Run GmbH Gefahr, dass in ganz Deutschland unter diesem Namen keine LaufVeranstaltungen mehr durchgeführt werden dürfen.
 
Wir freuen uns daher über die Solidarität der Menschen in Köln mit dem Run of Colours zu Gunsten der Aidshilfe Köln und ihrer Aufgaben. Der Benefizlauf findet am 14. September 2013 wie in den vergangenen Jahren im Rheinauhafen statt.

Michael Schuhmacher - Geschäftsführer -




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Autor und Copyright: Detlev Ackermann, Laufen-in-Koeln


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