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Markenschutzauseinandersetzung der Aidshilfe Köln mit der The Color Run GmbH |
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Laufen-in-Koeln fragte bei der
Aidshilfe Köln nach dem Stand der Dinge.
Hier die Antwort:
Markenschutzauseinandersetzung der Aidshilfe Köln mit der The Color Run
GmbH
Durch einstweilige Verfügung vom 11.6.2013 hatte das Landgericht
Köln einem Antrag der Aidshilfe Köln stattgegeben und der The Color Run
GmbH, Berlin, untersagt, künftig unter der Bezeichnung "The Color Run"
Laufveranstaltungen innerhalb von Köln durchzuführen und zu bewerben.
Das Gericht sah die Rechte der Aidshilfe Köln an der seit 5 Jahren
eingetragenen Marke "Run of Colours" unter der der jährliche Benefizlauf
zu Gunsten der Aidshilfe Köln stattfindet, hierdurch verletzt.
Das Landgericht Köln
hat mit Urteil vom 8. August 2013 nunmehr diese einstweilige Verfügung
gegen die The Color Run GmbH bestätigt und damit einen Widerspruch des
Unternehmens zurückgewiesen. Die Verfahrenskosten wurden der Color Run
GmbH zu 100 % auferlegt.
Ein Vergleichsvorschlag
der Aidshilfe Köln in der Gerichtsverhandlung am 08.08.2013, der den
Verzicht auf die Durchführung künftiger Veranstaltungen nur in den
Regierungsbezirken Köln und Düsseldorf zum Inhalt hatte, wurde von den
Geschäftsführern der The Color Run GmbH zurückgewiesen.
Das Gericht ist
letztlich der Argumentation der Aidshilfe Köln gefolgt und sieht eine
Verwechslungsgefahr zwischen der seit 2009 eingetragenen Marke "Run of
Colours" der Aidshilfe und der erst seit 2012 genutzten Marke "The Color
Run".
Zwischenzeitlich hat
der Veranstalter des sogenannten Color Run gegen dieses Urteil Berufung
beim Oberlandesgericht Köln eingelegt.
Ungeachtet des
anhängigen Berufüngsverfahrens ist die einstweilige Verfügung, die die
Aidshilfe Köln gegen The Color Run GmbH und gegen die Durchführung des
Color Run in Köln erwirkt hat, weiterhin gültig, damit auch die
Androhung eines Ordnungsgeldes bis zu 250.000 Euro gegen den Berliner
Veranstalter für den Fall der Zuwiderhandlung.
Der Veranstalter hat
den Lauf im Rheinauhafen am 21.7.2013 durchgeführt. Nach Meldeschluss
für die Läufer hat der Veranstalter im Zusammenhang mit der
Laufveranstaltung in Köln zwar den Begriff "Farbenlauf" benutzt. Die
durch das Gericht untersagte Bezeichnung The Color Run wurde bis zum
Meldeschluss allerdings trotzdem genutzt und war auch bei der
Veranstaltung selbst überall sichtbar.
Über den Antrag auf
Verhängung eines Ordnungsgeldes wegen dieser offensichtlichen Verstöße
gegen die einstweilige Verfügung muss das Gericht noch entscheiden.
Die Rechtsanwälte der
GmbH haben überdies in der Zwischenzeit einen Löschungsantrag gegen die
Marke "Run of Colours" der Aidshilfe Köln beim Deutschen Patent- und
Markenamt gestellt. Es wird nun auch auf diesem Weg der Versuch
unternommen, der Aidshilfe Köln die Grundlage für die bislang eindeutig
zu ihren Gunsten entschiedene juristische Auseinandersetzung zu
entziehen.
Der Color Run am
21.07.2013 hat deutlich gemacht, warum die Aidshilfe Köln mit ihrem Run
of Colours nicht in einen Topf mit der Konkurrenzveranstaltung geworfen
werden möchte:
Der Color Run ist nach Angaben deren Geschäftsführer eine rein
wirtschaftliche Veranstaltung und dient der Gewinnerzielung und der
Umsetzung von Sponsoren-Interessen, vornehmlich des Hauptsponsors
Reebok.
Der Color Run ist ein
bisschen Laufen mit viel Party und Maismehlfarben, schon jetzt gibt es
einige Kritik an der Verwendung der Farben, über Schäden an Häusern und
Gelände, bis zu Beschwerden von Teilnehmer/innen, die die Farben nicht
mehr aus den Haaren entfernen konnten.
Der Run of Colours zu
Gunsten der Aidshilfe Köln ist eine Solidaritäts- und
Benefizveranstaltung. Der Erlös kommt ausschließlich den satzungsgemäßen
Aufgaben der Aidshilfe Köln zu Gute. Der Lauf ist zudem eine öffentliche
Solidaritäts-Veranstaltung für Menschen mit HIV und Aids.
Es besteht
Verwechslungsgefahr zwischen beiden Marken zum Nachteil der Aidshilfe
Köln. Der Markenschutz der Aidshilfe Köln wurde nun von zwei Kammern des
Landgerichts eindeutig bestätigt.
Die
Unterstützer/innen und Läufer/innen des Run of Colours zu Gunsten der
Aidshilfe Köln verfolgen mit ideeller und finanzieller Unterstützung
gemeinnützige Ziele.
Die Aidshilfe Köln will und kann nicht hinnehmen, dass Veranstalter mit
rein wirtschaftlichen Interessen den legitimen und weiter notwendigen
Aufgaben des Vereins nicht nur den finanziellen Boden entziehen, sondern
auch eine Verwechslungsgefahr mit der seit Jahren durchgeführten
Solidaritätsveranstaltung für Menschen mit HIV und Aids herbeiführen und
dazu wiederum ganz offensichtlich erhebliche Ressourcen einsetzen. Der
Veranstalter hat nach eigenen Angaben eine teure Lizenz in den USA
erworben und die volle Rückendeckung des US-amerikanischen Lizenzgebers.
Behält die Aidshilfe
Köln in der markenrechtlichen Auseinandersetzung allerdings Recht, so
läuft die The Color Run GmbH Gefahr, dass in ganz Deutschland unter
diesem Namen keine LaufVeranstaltungen mehr durchgeführt werden dürfen.
Wir freuen uns daher
über die Solidarität der Menschen in Köln mit dem Run of Colours zu
Gunsten der Aidshilfe Köln und ihrer Aufgaben. Der Benefizlauf findet am
14. September 2013 wie in den vergangenen Jahren im Rheinauhafen statt.
Michael Schuhmacher - Geschäftsführer - |
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Autor und Copyright: Detlev Ackermann, Laufen-in-Koeln
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