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"1 Euro Diskussion" - DLV bestätigt Beschluss zu Genehmigungsgebühren |
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Nachdem bekannt wurde, dass der DLV
zum 1.1.2016 beabsichtigt, die Teilnahmegebühr auf einen Euro anzuheben, führte
das bei vielen Laufveranstaltern zu Unverständnis und löste zahlreiche Proteste
aus. Auf der letzten Terminbörse des Leichtathletikverband Nordrhein im August
2014 z.B. dokumentierten rund 250 Laufveranstalter in einer Abstimmung deutlich
ihre Ablehnung zu dem Beschluss. In den abschließenden Worten zur Tagung
versprach der LVN-Präsident, dieses Meinungsbild der NRW-Laufveranstalter an den
Deutschen Leichtathletik-Verband weiter zu tragen. Es darf davon ausgegangen
werden, dass dieses Meinungsbild auch bei anderen Landesverbänden vorliegt.
Mit diesem Hintergrund gab der DLV nun heute (22.02.2015) folgende Mitteilung
heraus:
DLV bestätigt Beschluss zu Genehmigungsgebühren
Vor dem Start der Deutschen
Hallen-Leichtathletik-Meisterschaften in Karlsruhe tagte der Verbandsrat des
Deutschen Leichtathletik-Verbandes (DLV) in Ettlingen. Im Mittelpunkt der
Diskussionen stand der Beschluss vom Juli 2014 zur bundeseinheitlichen Regelung
von Genehmigungsgebühren von Laufveranstaltungen. In dem Beschluss geht es um
die Anpassung der Teilnehmergebühr pro Finisher zum 1.1. 2016 von bisher 20 bzw.
50 Cent auf einen Euro.
Mit Kritik ausführlich auseinandergesetzt
"Wir haben uns ausführlich mit der von einigen Veranstaltern geäußerten Kritik
auseinandergesetzt und sind trotzdem einstimmig zu dem Ergebnis gekommen, dass
die Genehmigungsgebühr wie beschlossen zum 1.1.2016 erhoben werden soll.
Genehmigungsgebühren sind im gesamten organisierten Sport üblich und
erforderlich, um die Infrastruktur des Sports zu finanzieren. Dies gilt
insbesondere im Laufsport", sagte DLV-Präsident Dr. Clemens Prokop.
Wichtiger Beitrag für weitere Entwicklung der
Laufbewegung
Zur Infrastruktur zählen hier beispielsweise
Terminbörsen, Laufkalender, Streckenvermessung, Ausbildung von Trainern,
Übungsleitern, Lauftreffleitern, Kampfrichtern, Organisation von Lauftreffs
sowie die Dokumentation der Leistung in Form von Bestenlisten. Ferner zählt zur
Infrastruktur auch die Spitzensportförderung im Laufbereich sowie die soziale
Absicherung der Teilnehmer/innen bei den vom DLV genehmigten Läufen durch
Versicherungen und den Härtefall-Fonds.
"Im Vergleich zu manchen anderen Anbietern reinvestieren wir die eingenommenen Gelder ausschließlich in den Sport und sind
damit nur am Gemeinwohl orientiert. Die neuen Bestimmungen regeln die Gebühren
bundeseinheitlich und gelten nur für Läufe, die als sportliche Wettbewerbe zu
klassifizieren sind", sagte Prokop.
Für Jugendliche fallen keine Gebühren an
"Im Unterschied zur derzeitigen Regelung fallen für Jugendliche bis 18
Jahre sowie Teilnehmer, die den Lauf nicht beenden, künftig keine
Gebühren mehr an. Es handelt sich um eine Gebührenanpassung, mit der zum
einen gerade jugendliche Läufer gefördert werden sollen. Zum anderen
wird ein wichtiger finanzieller Beitrag für die weitere Entwicklung der
Laufbewegung und die deutsche Leichtathletik erbracht. Deshalb
appellieren wir an die Solidarität aller Laufveranstalter in
Deutschland."
DLV - Peter Schmitt |
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Autor und Copyright: Detlev Ackermann, Laufen-in-Koeln
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