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Detlev Ackermann

 
   
 
   
 
 

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"1 Euro Diskussion" - DLV bestätigt Beschluss zu Genehmigungsgebühren
 
 
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22.02.2015  

 
 

 
   
Nachdem bekannt wurde, dass der DLV zum 1.1.2016 beabsichtigt, die Teilnahmegebühr auf einen Euro anzuheben, führte das bei vielen Laufveranstaltern zu Unverständnis und löste zahlreiche Proteste aus. Auf der letzten Terminbörse des Leichtathletikverband Nordrhein im August 2014 z.B. dokumentierten rund 250 Laufveranstalter in einer Abstimmung deutlich ihre Ablehnung zu dem Beschluss. In den abschließenden Worten zur Tagung versprach der LVN-Präsident, dieses Meinungsbild der NRW-Laufveranstalter an den Deutschen Leichtathletik-Verband weiter zu tragen. Es darf davon ausgegangen werden, dass dieses Meinungsbild auch bei anderen Landesverbänden vorliegt.
 
 
Mit diesem Hintergrund gab der DLV nun heute (22.02.2015) folgende Mitteilung heraus:
 

DLV bestätigt Beschluss zu Genehmigungsgebühren
 
Vor dem Start der Deutschen Hallen-Leichtathletik-Meisterschaften in Karlsruhe tagte der Verbandsrat des Deutschen Leichtathletik-Verbandes (DLV) in Ettlingen. Im Mittelpunkt der Diskussionen stand der Beschluss vom Juli 2014 zur bundeseinheitlichen Regelung von Genehmigungsgebühren von Laufveranstaltungen. In dem Beschluss geht es um die Anpassung der Teilnehmergebühr pro Finisher zum 1.1. 2016 von bisher 20 bzw. 50 Cent auf einen Euro.


Mit Kritik ausführlich auseinandergesetzt
 

"Wir haben uns ausführlich mit der von einigen Veranstaltern geäußerten Kritik auseinandergesetzt und sind trotzdem einstimmig zu dem Ergebnis gekommen, dass die Genehmigungsgebühr wie beschlossen zum 1.1.2016 erhoben werden soll. Genehmigungsgebühren sind im gesamten organisierten Sport üblich und erforderlich, um die Infrastruktur des Sports zu finanzieren. Dies gilt insbesondere im Laufsport", sagte DLV-Präsident Dr. Clemens Prokop.


Wichtiger Beitrag für weitere Entwicklung der Laufbewegung

 

Zur Infrastruktur zählen hier beispielsweise Terminbörsen, Laufkalender, Streckenvermessung, Ausbildung von Trainern, Übungsleitern, Lauftreffleitern, Kampfrichtern, Organisation von Lauftreffs sowie die Dokumentation der Leistung in Form von Bestenlisten. Ferner zählt zur Infrastruktur auch die Spitzensportförderung im Laufbereich sowie die soziale Absicherung der Teilnehmer/innen bei den vom DLV genehmigten Läufen durch Versicherungen und den Härtefall-Fonds.
"Im Vergleich zu manchen anderen Anbietern reinvestieren wir die eingenommenen Gelder ausschließlich in den Sport und sind damit nur am Gemeinwohl orientiert. Die neuen Bestimmungen regeln die Gebühren bundeseinheitlich und gelten nur für Läufe, die als sportliche Wettbewerbe zu klassifizieren sind", sagte Prokop.

Für Jugendliche fallen keine Gebühren an

 

"Im Unterschied zur derzeitigen Regelung fallen für Jugendliche bis 18 Jahre sowie Teilnehmer, die den Lauf nicht beenden, künftig keine Gebühren mehr an. Es handelt sich um eine Gebührenanpassung, mit der zum einen gerade jugendliche Läufer gefördert werden sollen. Zum anderen wird ein wichtiger finanzieller Beitrag für die weitere Entwicklung der Laufbewegung und die deutsche Leichtathletik erbracht. Deshalb appellieren wir an die Solidarität aller Laufveranstalter in Deutschland."

DLV - Peter Schmitt




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Autor und Copyright: Detlev Ackermann, Laufen-in-Koeln


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