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Die Beschlüsse aus der Politik zur Absage von Veranstaltungen
 
 
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13.03.2020  

 
 

 
Die Beschlüsse aus der Politik zur Absage von Veranstaltungen
 
Teil 1 Erlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW zum Verbot von Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Personen.
 
Ausführung am Beispiel der Stadt Köln:

 
Am Donnerstag informierte das Amt für öffentliche Ordnung der Stadt Köln alle Veranstalter über die neueste Verfügung zum Verbot von Veranstaltungen mit mehr als 1.000 erwarteten Besuchern/Teilnehmern zur Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten nach dem Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten bei Menschen.
 
Daraus ergeht:
 
Aufgrund der steigenden Zahl von Corona-Infektionen hat das Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW am Dienstag, 10. März 2020, den örtlichen Behörden einen Erlass zugestellt.
 
Dadurch ist die Weisung an die örtlichen Behörden ergangen, mit sofortiger Wirkung Veranstaltungen mit mehr als 1.000 zu erwartenden Personen unabhängig von ihrem Veranstaltungsort grundsätzlich absagen.
 
Das Auswahlermessen der örtlichen Behörden reduziert sich bei diesen Veranstaltungen darauf, die Veranstaltung abzusagen bzw. alternativ wie bei sportlichen Großveranstaltungen ohne Zuschauerbeteiligung durchzuführen.

Veranstaltung mit mehr als 1000 gleichzeitig teilnehmenden Personen:
 
Die Stadt Köln hat den Erlass unverzüglich umgesetzt und hat hierzu die beigefügte Allgemeinverfügung vom 10.03.2020 zur Untersagung von Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Personen, die sich gleichzeitig dort aufhalten, untersagt. Hierbei müssen sowohl Besucher als auch Teilnehmer und Veranstaltungspersonal in die Gesamtzahl einbezogen werden. Die Veranstalter müssen sicherstellen, dass nicht mehr als 1.000 Menschen gleichzeitig sich bei der Veranstaltung aufhalten. Die Stadt Köln hat sich entschieden, das Verbot zunächst bis einschließlich 10. April 2020 (Karfreitag) zu befristen.
 
Sofern Sie bereits jetzt vorsorglich Ihre Veranstaltung im Zeitraum 11.04. - 31.08.2020 absagen, verschieben oder in geeigneter Weise die Personenzahl reduzieren wollen, bitte ich kurzfristig um eine Rückmeldung an die Absenderadresse. Soweit eine Versammlungsstätte oder ein sogenannter "fliegender Bau" Teil der Veranstaltung ist, bitte ich ihre Rückmeldung parallel auch an folgende E-Mailadresse zu richten: bauaufsicht.veranstaltungen@stadt-koeln.de
 
Veranstaltungen mit unter 1000 gleichzeitig teilnehmenden Personen:
 
Bis zu einer erwarteten Teilnehmerzahl von 1.000 Personen gelten in Köln und in NRW die Regelungen und Handlungsempfehlungen zur Gesundheitsgefährdung von Veranstaltungen, die von den Veranstaltern, sowie auch den Verantwortlichen der Räume, in denen die Veranstaltung stattfinden soll, selbst durchgeführt werden. Dazu habe ich entsprechende Hinweise und eine Checkliste beigefügt, die auf den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes beruhen. Die Unterlagen sind auch unter www.stadt-koeln.de zu finden. Die Verpflichtung zu dieser Gesundheitsrisiko-Einschätzung obliegt den Veranstaltern. Die Checkliste dient dazu als Grundlage.
   
Teil 2 Besprechung der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 12. März 2020
 
TOP 2 Coronavirus-Infektion
 
Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder fassen folgenden Beschluss:
 
V. Während der Stärkung der Intensiv- und Beatmungskapazitäten in den Krankenhäusern und der Vorbereitung besonderer Schutzzonen für die besonders gefährdeten Bevölkerungsgruppen gelten verstärkte Maßnahmen zur Verlangsamung der Ausbreitung des Corona-Virus in Deutschland. Dazu zählen die Absage von Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Teilnehmern sowie ein Verzicht auf alle nicht notwendigen Veranstaltungen unter 1.000 Teilnehmern.

 





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Autor und Copyright: Detlev Ackermann, Laufen-in-Koeln


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