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Die Beschlüsse aus der Politik zur Absage von Veranstaltungen |
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Die Beschlüsse aus der Politik zur Absage von Veranstaltungen
Teil 1 |
Erlass
des
Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW zum
Verbot von Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Personen.
Ausführung am
Beispiel der Stadt Köln:
Am Donnerstag informierte das Amt
für öffentliche Ordnung der Stadt Köln alle Veranstalter über die neueste
Verfügung zum Verbot von Veranstaltungen mit mehr als 1.000 erwarteten
Besuchern/Teilnehmern zur Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten nach dem
Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten bei Menschen.
Daraus ergeht:
Aufgrund der
steigenden Zahl von Corona-Infektionen hat das Ministeriums für Arbeit,
Gesundheit und Soziales des Landes NRW am Dienstag, 10. März 2020, den
örtlichen Behörden einen Erlass zugestellt.
Dadurch ist die Weisung an die
örtlichen Behörden ergangen, mit sofortiger Wirkung Veranstaltungen mit
mehr als 1.000 zu erwartenden Personen unabhängig von ihrem
Veranstaltungsort grundsätzlich absagen.
Das Auswahlermessen der örtlichen
Behörden reduziert sich bei diesen Veranstaltungen darauf, die
Veranstaltung abzusagen bzw. alternativ wie bei sportlichen
Großveranstaltungen ohne Zuschauerbeteiligung durchzuführen.
Veranstaltung mit mehr als 1000 gleichzeitig teilnehmenden
Personen:
Die Stadt Köln hat den Erlass
unverzüglich umgesetzt und hat hierzu die beigefügte Allgemeinverfügung
vom 10.03.2020 zur Untersagung von Veranstaltungen mit mehr als 1.000
Personen, die sich gleichzeitig dort aufhalten, untersagt. Hierbei
müssen sowohl Besucher als auch Teilnehmer und Veranstaltungspersonal in
die Gesamtzahl einbezogen werden. Die Veranstalter müssen sicherstellen,
dass nicht mehr als 1.000 Menschen gleichzeitig sich bei der
Veranstaltung aufhalten. Die Stadt Köln hat sich entschieden, das Verbot
zunächst bis einschließlich 10. April 2020 (Karfreitag) zu befristen.
Sofern Sie bereits jetzt vorsorglich
Ihre Veranstaltung im Zeitraum 11.04. - 31.08.2020 absagen, verschieben
oder in geeigneter Weise die Personenzahl reduzieren wollen, bitte ich
kurzfristig um eine Rückmeldung an die Absenderadresse. Soweit eine
Versammlungsstätte oder ein sogenannter "fliegender Bau" Teil der
Veranstaltung ist, bitte ich ihre Rückmeldung parallel auch an folgende
E-Mailadresse zu richten: bauaufsicht.veranstaltungen@stadt-koeln.de
Veranstaltungen mit unter 1000 gleichzeitig teilnehmenden
Personen:
Bis zu einer erwarteten
Teilnehmerzahl von 1.000 Personen gelten in Köln und in NRW die
Regelungen und Handlungsempfehlungen zur Gesundheitsgefährdung von
Veranstaltungen, die von den Veranstaltern, sowie auch den
Verantwortlichen der Räume, in denen die Veranstaltung stattfinden soll,
selbst durchgeführt werden. Dazu habe ich entsprechende Hinweise und
eine Checkliste beigefügt, die auf den Empfehlungen des
Robert-Koch-Institutes beruhen. Die Unterlagen sind auch unter
www.stadt-koeln.de zu finden. Die Verpflichtung zu dieser
Gesundheitsrisiko-Einschätzung obliegt den Veranstaltern. Die Checkliste
dient dazu als Grundlage. |
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Teil 2 |
Besprechung der
Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der
Länder am 12. März 2020
TOP 2
Coronavirus-Infektion
Die Bundeskanzlerin und
die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder fassen folgenden
Beschluss:
V. Während der
Stärkung der Intensiv- und Beatmungskapazitäten in den
Krankenhäusern und der Vorbereitung besonderer Schutzzonen für
die besonders gefährdeten Bevölkerungsgruppen gelten verstärkte
Maßnahmen zur Verlangsamung der Ausbreitung des Corona-Virus in
Deutschland. Dazu zählen die Absage von Veranstaltungen mit mehr
als 1.000 Teilnehmern sowie ein Verzicht auf alle nicht
notwendigen Veranstaltungen unter 1.000 Teilnehmern.
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Autor und Copyright: Detlev Ackermann, Laufen-in-Koeln
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