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Berlin-Marathon darf nicht wie gewohnt stattfinden - Und nun?
 
 
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22.04.2020  

 
 


Berlin-Marathon darf nicht wie gewohnt stattfinden - Und nun?
 
Laufen-in-Koeln hatte gestern über das AUS des Berlin-Marathon berichtet. Der Berliner Senat hatte beschlossen, dass in der deutschen Hauptstadt bis zum 24. Oktober keine Großveranstaltungen mit mehr als 5.000 Teilnehmern stattfinden dürfen. Darunter fällt auch der Berlin-Marathon mit seinen gut 40.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmern.
 
Die Entscheidung kam für den Veranstalter völlig überraschen, es war mit ihm im Vorfeld nicht abgesprochen und somit erfuhr man es aus den Medien.
 
Und nun? Der Geschäftsführer von SSC, Jürgen Lock äußert sich dazu wie folgt:
 
In dem Beschluss des Berliner Senat heißt es in der entsprechenden Passage:
 
"(1) Öffentliche und nichtöffentliche Veranstaltungen, insbesondere Konzerte und ähnliche Musikveranstaltungen, Messen, Volksfeste und ähnliche Veranstaltungen sowie künstlerische Darbietungen jeder Art mit mehr als 1000 Teilnehmenden dürfen bis einschließlich 31. August 2020 nicht stattfinden.
 
(2) Öffentliche und nichtöffentliche Veranstaltungen, insbesondere Konzerte und ähnliche Musikveranstaltungen, Messen, Volksfeste und ähnliche Veranstaltungen sowie künstlerische Darbietungen jeder Art mit mehr als 5000 Teilnehmenden dürfen bis einschließlich 24. Oktober 2020 nicht stattfinden.
 
(3) Öffentliche und nichtöffentliche sportliche Veranstaltungen dürfen nur stattfinden, wenn der Austragungsort räumlich begrenzt ist, eine Kontrolle des Zugangs zum Austragungsort gewährleistet ist und keine Zuschauerinnen und Zuschauer zugelassen werden. Veranstaltungen nach Satz 1 bedürfen einer schriftlichen Zulassung der für Sport zuständigen Senatsverwaltung. Die für Sport zuständige Senatsverwaltung beteiligt das örtlich zuständige Gesundheitsamt. ?C
 
Die Verantwortlichen bei SCC Events warten nun zunächst auf die maßgeblichen Anordnungen der jeweiligen Bezirksämter, bevor sie über die weitere Vorgehensweise entscheiden. "Wenn uns die Unterlagen vorliegen, werden wir diese auch bezüglich möglicher Optionen prüfen. So wie es aussieht, planen wir nicht mit dem 27. September", sagte Jürgen Lock.
 
Während mit einer Absage der bedeutendsten deutschen Leichtathletik-Veranstaltung gerechnet werden muss, könnte eine Verlegung auf einen späteren Termin eine Option sein. Je nachdem wie die Berliner Senats-Verordnung im Detail ausgelegt wird, hätte der BERLIN-MARATHON vielleicht auch die Möglichkeit, mit einem entsprechend reduzierten und zeitlich aufgeteilten Starterfeld am ursprünglichen Termin stattzufinden - ähnlich wie der Tokio-Marathon, der am 1. März ohne Breitensportler und nach entsprechenden Aufrufen auch fast ohne Zuschauer veranstaltet wurde.
 
"Man könnte beim BERLIN-MARATHON auch nur ein Elitefeld laufen lassen", schlug der Initiator und jahrzehntelange Race-Direktor des Rennens, Horst Milde, vor. Spitzensportlich und wirtschaftlich ließe sich das Rennen, das zu den hochkarätigsten Läufen der Welt gehört, so vielleicht zum Teil noch retten.
 



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Autor und Copyright: Detlev Ackermann, Laufen-in-Koeln
Foto: CC EVENTS / Norbert Wilhelmi

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