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Berlin-Marathon darf nicht wie gewohnt stattfinden - Und nun? |
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Berlin-Marathon darf nicht wie gewohnt stattfinden - Und nun?
Laufen-in-Koeln hatte gestern über das
AUS des Berlin-Marathon berichtet. Der
Berliner Senat hatte beschlossen, dass in der deutschen Hauptstadt bis zum 24.
Oktober keine Großveranstaltungen mit mehr als 5.000 Teilnehmern stattfinden
dürfen. Darunter fällt auch der Berlin-Marathon mit seinen gut 40.000
Teilnehmerinnen und Teilnehmern.
Die Entscheidung kam für den Veranstalter völlig überraschen, es war mit
ihm
im Vorfeld nicht abgesprochen und somit erfuhr man es aus den Medien.
Und nun? Der Geschäftsführer von SSC, Jürgen Lock äußert sich dazu wie folgt:
In dem Beschluss des
Berliner Senat heißt es in der entsprechenden Passage:
"(1) Öffentliche und
nichtöffentliche Veranstaltungen, insbesondere Konzerte und ähnliche
Musikveranstaltungen, Messen, Volksfeste und ähnliche Veranstaltungen
sowie künstlerische Darbietungen jeder Art mit mehr als 1000
Teilnehmenden dürfen bis einschließlich 31. August 2020 nicht
stattfinden.
(2) Öffentliche und
nichtöffentliche Veranstaltungen, insbesondere Konzerte und ähnliche
Musikveranstaltungen, Messen, Volksfeste und ähnliche Veranstaltungen
sowie künstlerische Darbietungen jeder Art mit mehr als 5000
Teilnehmenden dürfen bis einschließlich 24. Oktober 2020 nicht
stattfinden.
(3) Öffentliche und
nichtöffentliche sportliche Veranstaltungen dürfen nur stattfinden, wenn
der Austragungsort räumlich begrenzt ist, eine Kontrolle des Zugangs zum
Austragungsort gewährleistet ist und keine Zuschauerinnen und Zuschauer
zugelassen werden. Veranstaltungen nach Satz 1 bedürfen einer
schriftlichen Zulassung der für Sport zuständigen Senatsverwaltung. Die
für Sport zuständige Senatsverwaltung beteiligt das örtlich zuständige
Gesundheitsamt. ?C
Die Verantwortlichen bei
SCC Events warten nun zunächst auf die maßgeblichen Anordnungen der
jeweiligen Bezirksämter, bevor sie über die weitere Vorgehensweise
entscheiden. "Wenn uns die Unterlagen vorliegen, werden wir diese auch
bezüglich möglicher Optionen prüfen. So wie es aussieht, planen wir
nicht mit dem 27. September", sagte Jürgen Lock.
Während mit einer
Absage der bedeutendsten deutschen Leichtathletik-Veranstaltung
gerechnet werden muss, könnte eine Verlegung auf einen späteren Termin
eine Option sein. Je nachdem wie die Berliner Senats-Verordnung im
Detail ausgelegt wird, hätte der BERLIN-MARATHON vielleicht auch die
Möglichkeit, mit einem entsprechend reduzierten und zeitlich
aufgeteilten Starterfeld am ursprünglichen Termin stattzufinden -
ähnlich wie der Tokio-Marathon, der am 1. März ohne Breitensportler und
nach entsprechenden Aufrufen auch fast ohne Zuschauer veranstaltet
wurde.
"Man könnte beim
BERLIN-MARATHON auch nur ein Elitefeld laufen lassen", schlug der
Initiator und jahrzehntelange Race-Direktor des Rennens, Horst Milde,
vor. Spitzensportlich und wirtschaftlich ließe sich das Rennen, das zu
den hochkarätigsten Läufen der Welt gehört, so vielleicht zum Teil noch
retten. |
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Autor und Copyright: Detlev Ackermann, Laufen-in-Koeln Foto: CC EVENTS / Norbert Wilhelmi
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