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Ab Montag - Zaghafte Lockerungen im Freizeitsport |
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Seit
November wurden Sportplätze hinter Gittern verbannt. Das wird sich ab
22. Februar ändern |
Aktivitäten - zu Zweit oder aus
einem Hausstand - auf Sportanlagen erlaubt
In NRW wird es in der ab Montag
geltenden, neuen Coronaschutzverordnung hinsichtlich der Einschränkungen einige
Lockerungen geben. So sind Aktivitäten auf Sportanlagen im Freien wieder
erlaubt, wenn höchstens zwei Personen oder nur Personen aus einem Hausstand
zusammen trainieren. Somit wäre es z.B. auch möglich Tennis zu spielen, oder ein
Einzeltraining auf der Laufbahn.
Darüber hinaus dürfen Schulen
und Vereine unter den gleichen Möglichkeiten auch wieder auf die
Außensportanlagen.
Es ist nicht viel was erlaubt
wird, aber zumindest ist es ein Anfang.
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Autor und Copyright: Detlev Ackermann, Laufen-in-Koeln
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