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Köln: Maskenpflicht nun auch in Parks und Grünanlagen |
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Maskenpflicht nun auch in Parks und
Grünanlagen
Zurzeit lockt das schöne, warme
Wetter tausende Menschen an die frische Luft. Derweil kontrollieren Polizei und
Ordnungsamt fleißig die Einhaltung der Abstandsregeln. Insbesondere am
Wochenende sind so viele Menschen unterwegs, dass der Abstand stellenweise untereinander
nicht eingehalten werden kann. So z.B. beim überqueren der Hohenzollernbrücke. Daher weitet die Stadt Köln nun die stellenweise
bereits verordnete Maskenpflicht im Stadtgebiet weiter aus:
Maskenpflicht nun auch
in Parks und Grünanlagen
Ab Donnerstag, den 25.
Februar 2021, gilt eine Maskenpflicht auch im Stadtgarten, am Aachener
Weiher, im Volksgarten und im Jugendpark. Gültig ist eine solche
freitags, samstags, sonntags und an Feiertagen von 10 bis 22 Uhr. Für
die Dauer des Verzehrs von Speisen oder Getränken darf sie lediglich im
Stehen und im Sitzen abgenommen werden.
Um auf die Ausweitung
der Maskenpflicht hinzuweisen, sind im Auftrag der Stadt Köln
Fahrrad-Rikschas im Einsatz, die bei Bedarf kostenlos OP-Masken
verteilen. |
ACHTUNG: Maskenpflicht auch für Jogger. In der
städtische Allgemeinverfügung der Stadt Köln
vom 24. Februar 2021 gilt die Maskenpflicht an den zuvor genannten Orten
auch für Läufer. Es empfiehlt sich daher an den genannten Orten, außerhalb der
ausgewiesenen Maskenpflicht-Zeiten laufen zu gehen oder die betroffenen
Parkanlagen ganz zu meiden. Beim Jugendpark besteht die Möglichkeit, ihn über
den Auenweg zu umlaufen.
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Autor und Copyright: Detlev Ackermann, Laufen-in-Koeln
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